Das Problem hat nicht das Gericht geschaffen, sondern der Gesetzgeber, in dem er die Haftung des Anschlussinhabers geschaffen hat und dabei nicht die technischen Möglichkeiten und vieles mehr berücksichtigt hat.
Als Anschlussinhaber stehst du in der Verantwortung bis zu einem gewissen Punkt durch eigene Maßnahmen zur sorgen, das dein Anschluss nicht missbraucht wird und die bereits erwähnte mangelnde Ausarbeitung der Gesetze führt vereinfacht dargestellt zur eine Beweislastumkehr wie in diesem Fall.
Das führt zu solchen dem gesunden Rechtsempfinden widersprechenden Urteilen und nicht nur das.
Es sorgt zusätzlich dafür, das Bürger, die eigentlich legal handeln, Opfer von Abmahnern werden.
Solche Fehlurteile vermehren nämlich die falsche Ansicht, das Filesharing in welcher Form auch immer, grundsätzlich illegal ist, was gewisse Kreise ausnutzen.
Ich habe auch schon ein Abmahnschreiben bekommen, weil ich Bittorrent genutzt habe. Darauf habe ich der ehrenwerten Kanzlei folgendes geschrieben:
Man möge mir doch zwei Dinge erklären, wie ich bitte eine Urheberrechtsverletzung durch das Herunterladen einer Linuxdistribution, die legal als torrentdownload angeboten wird, begehen konnte und wieso es der SuSE Linux GmbH und Novell (2009) nicht bekannt ist, das sie deren Rechte vertreten.
Danach habe ich nichts weiter mehr gehört.