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Thema: Internet-Urteil: Rentnerin ohne Computer muss wegen Raubkopie zahlen

  1. #11
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Internet-Urteil: Rentnerin ohne Computer muss wegen Raubkopie zahlen

    Zitat Zitat von Paul Felz Beitrag anzeigen
    Ich nehme mal von Deiner Quelle das erste Ergebnis. Entscheidend ist doch das hier:

    Mag ja sein, daß es deren IP war, aber wurden auch Daten transportiert? Weiterhin sollte die Anwältin nachsculen oder jemanden fragen, der Ahnung davon hat.

    Vereinfacht ausgedrückt kann ich nahezu jede beliebige IP vorspiegeln.
    Das Problem hat nicht das Gericht geschaffen, sondern der Gesetzgeber, in dem er die Haftung des Anschlussinhabers geschaffen hat und dabei nicht die technischen Möglichkeiten und vieles mehr berücksichtigt hat.

    Als Anschlussinhaber stehst du in der Verantwortung bis zu einem gewissen Punkt durch eigene Maßnahmen zur sorgen, das dein Anschluss nicht missbraucht wird und die bereits erwähnte mangelnde Ausarbeitung der Gesetze führt vereinfacht dargestellt zur eine Beweislastumkehr wie in diesem Fall.

    Das führt zu solchen dem gesunden Rechtsempfinden widersprechenden Urteilen und nicht nur das.

    Es sorgt zusätzlich dafür, das Bürger, die eigentlich legal handeln, Opfer von Abmahnern werden.

    Solche Fehlurteile vermehren nämlich die falsche Ansicht, das Filesharing in welcher Form auch immer, grundsätzlich illegal ist, was gewisse Kreise ausnutzen.

    Ich habe auch schon ein Abmahnschreiben bekommen, weil ich Bittorrent genutzt habe. Darauf habe ich der ehrenwerten Kanzlei folgendes geschrieben:

    Man möge mir doch zwei Dinge erklären, wie ich bitte eine Urheberrechtsverletzung durch das Herunterladen einer Linuxdistribution, die legal als torrentdownload angeboten wird, begehen konnte und wieso es der SuSE Linux GmbH und Novell (2009) nicht bekannt ist, das sie deren Rechte vertreten.

    Danach habe ich nichts weiter mehr gehört.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  2. #12
    Mitglied Benutzerbild von henriof9
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    Standard AW: Internet-Urteil: Rentnerin ohne Computer muss wegen Raubkopie zahlen

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Das Problem hat nicht das Gericht geschaffen, sondern der Gesetzgeber, in dem er die Haftung des Anschlussinhabers geschaffen hat und dabei nicht die technischen Möglichkeiten und vieles mehr berücksichtigt hat.

    Als Anschlussinhaber stehst du in der Verantwortung bis zu einem gewissen Punkt durch eigene Maßnahmen zur sorgen, das dein Anschluss nicht missbraucht wird und die bereits erwähnte mangelnde Ausarbeitung der Gesetze führt vereinfacht dargestellt zur eine Beweislastumkehr wie in diesem Fall.

    Das führt zu solchen dem gesunden Rechtsempfinden widersprechenden Urteilen und nicht nur das.

    Es sorgt zusätzlich dafür, das Bürger, die eigentlich legal handeln, Opfer von Abmahnern werden.

    Solche Fehlurteile vermehren nämlich die falsche Ansicht, das Filesharing in welcher Form auch immer, grundsätzlich illegal ist, was gewisse Kreise ausnutzen.

    Ich habe auch schon ein Abmahnschreiben bekommen, weil ich Bittorrent genutzt habe. Darauf habe ich der ehrenwerten Kanzlei folgendes geschrieben:

    Man möge mir doch zwei Dinge erklären, wie ich bitte eine Urheberrechtsverletzung durch das Herunterladen einer Linuxdistribution, die legal als torrentdownload angeboten wird, begehen konnte und wieso es der SuSE Linux GmbH und Novell (2009) nicht bekannt ist, das sie deren Rechte vertreten.

    Danach habe ich nichts weiter mehr gehört.
    Auch wenn das vielleicht rechtlich so ist, etwas Menschenverstand kann man doch wohl von einem Richter bzw. Gericht erwarten.
    Es wird ja quasi erwartet, daß jede Internetnutzer das technische Wissen und Verständnis hat was ja selbst manchen Servicetechniker fehlt und im Falle einer pflegebedürftigen Rentnerin hätte etwas Logik seitens des Richters aufgezeigt das ohne Router und PC und auch ohne sonstiges internetfähiges Endgerät kein Download von was auch immer möglich ist.
    Da hätte sich die genauere Überprüfung in Bezug auf die IP schon zwangsweise ergeben.
    Eine Frau macht niemals einen Mann zum Narren;
    sie sitzt bloß dabei und sieht zu, wie er sich selbst dazu macht.


    Leb in der Vergangenheit, wenn du traurig sein willst. Leb in der Zukunft, wenn du ängstlich sein willst.
    Und wenn du glücklich sein willst, dann genieß den Moment.


  3. #13
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    Standard AW: Internet-Urteil: Rentnerin ohne Computer muss wegen Raubkopie zahlen

    Abmahnanwälte sollte man generell des Nachts mit einem Tonfa besuchen.

  4. #14
    Selberdenker Benutzerbild von FranzKonz
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    Standard AW: Internet-Urteil: Rentnerin ohne Computer muss wegen Raubkopie zahlen

    Zitat Zitat von Ruepel Beitrag anzeigen
    Viel wichtiger wäre es,der Abmahnkanzlei ein kalte Sanierung zukommen zu lassen.
    Wieso kalt?
    „Die Windflügel sind Sakralbauten für ein neues Glaubensbekenntnis.“ (Hans-Werner Sinn)

  5. #15
    Mitglied Benutzerbild von MANFREDM
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    Standard AW: Internet-Urteil: Rentnerin ohne Computer muss wegen Raubkopie zahlen

    Zitat Zitat von StaticBool Beitrag anzeigen
    ..., solange diese "Menschen" dort ihr Unwesen treiben??

    [Links nur für registrierte Nutzer]
    z.B. Sie: SERVER-FEHLER 404
    Dokument nicht gefunden

    Die von Ihnen gewählte Adresse/URL ist auf unserem Server nicht bzw. nicht mehr vorhanden.

  6. #16
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    Standard AW: Internet-Urteil: Rentnerin ohne Computer muss wegen Raubkopie zahlen

    Zitat Zitat von Paul Felz Beitrag anzeigen
    Ich nehme mal von Deiner Quelle das erste Ergebnis. Entscheidend ist doch das hier:

    Mag ja sein, daß es deren IP war, aber wurden auch Daten transportiert? Weiterhin sollte die Anwältin nachsculen oder jemanden fragen, der Ahnung davon hat.

    Vereinfacht ausgedrückt kann ich nahezu jede beliebige IP vorspiegeln.
    Außerdem hat jemand, der einen "Internetanschluss" hat (also Zugang zu einem Provider-Netzwerk hat), nicht "eine IP-Adresse". Die ändert sich ständig, oft alle paar Stunden, Stichwort: DHCP-Server und dynamische IP.

    Aber es ist schon so: Due Mehrzahl der deutschen Richter haben überhaupt keine Ahnung worüber sie urteilen wenn sie Internet-Urteile fällen.

    Schwer verständlich. Handelsgerichtskammern müssen mit Vollaufleuten besetzt sein; an den Seegerichten sitzen selbstverständlich praxiserfahrene Berufsseefahrer im Offiziersrang zu Gericht. Nur in der sog. "ordentlichen" Gerichtsbarkeit tölpeln ahnungslose Nichtskönner herum und liefern Kabarett-reife Witzvorstellungen.

  7. #17
    Autonomer Consul Benutzerbild von Gawen
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    Standard AW: Internet-Urteil: Rentnerin ohne Computer muss wegen Raubkopie zahlen

    Zitat Zitat von Paul Felz Beitrag anzeigen
    Ich nehme mal von Deiner Quelle das erste Ergebnis. Entscheidend ist doch das hier:

    Mag ja sein, daß es deren IP war, aber wurden auch Daten transportiert? Weiterhin sollte die Anwältin nachsculen oder jemanden fragen, der Ahnung davon hat.

    Vereinfacht ausgedrückt kann ich nahezu jede beliebige IP vorspiegeln.
    Eine IP zu spoofen ist nicht trivial, interessanter ist die Frage ob bewiesen werden kann, dass das IP Vergabe Log sachlich richtig ist und korrekte Zeitstempel enthält.

  8. #18
    ehem. Paul Felz Benutzerbild von Paul Felz
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    Standard AW: Internet-Urteil: Rentnerin ohne Computer muss wegen Raubkopie zahlen

    Zitat Zitat von Gawen Beitrag anzeigen
    Eine IP zu spoofen ist nicht trivial, interessanter ist die Frage ob bewiesen werden kann, dass das IP Vergabe Log sachlich richtig ist und korrekte Zeitstempel enthält.
    Habe ich ja auch nicht behauptet. Nur, daß es geht. Zum zweiten Satz: wie bitte soll ausgerechnet ein Jurist sowas prüfen können? Ich frage mich die ganze Zeit, wo da denn eigentlich das selbständige Beweisverfahren war, also ein neutraler Gutachter eingeschaltet wurde.

    Gerichte werden immer schlampiger (einen Fall habe ich gerade selber live)

  9. #19
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Internet-Urteil: Rentnerin ohne Computer muss wegen Raubkopie zahlen

    Zitat Zitat von henriof9 Beitrag anzeigen
    Auch wenn das vielleicht rechtlich so ist, etwas Menschenverstand kann man doch wohl von einem Richter bzw. Gericht erwarten.
    Es wird ja quasi erwartet, daß jede Internetnutzer das technische Wissen und Verständnis hat was ja selbst manchen Servicetechniker fehlt und im Falle einer pflegebedürftigen Rentnerin hätte etwas Logik seitens des Richters aufgezeigt das ohne Router und PC und auch ohne sonstiges internetfähiges Endgerät kein Download von was auch immer möglich ist.
    Da hätte sich die genauere Überprüfung in Bezug auf die IP schon zwangsweise ergeben.
    Muss es nicht unbedingt, eine Möglichkeit gibt es nämlich, hängt aber vom gewählten Anschluss ab. Es gibt Internettarife bei denen die Einwahl nicht an einen bestimmten Telefonanschluss gebunden ist, sondern man kann sich mit seinen Zugangsdaten von "überall" her einwählen. In solchen Fällen steht die vergebene IP nicht in Verbindung mit einem bestimmten Anschluss, sondern mit den Einwahldaten. Das ist zum Beispiel bei einigen Providern der Fall, die Hotspotoptionen bieten.
    Ich bezweifle zwar, das dieser Fall ein solcher ist, jedoch gilt hier in Bezug zu den Nutzerdaten ein Äquivalent zur Anschlusshaftung.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  10. #20
    ehem. Paul Felz Benutzerbild von Paul Felz
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    Standard AW: Internet-Urteil: Rentnerin ohne Computer muss wegen Raubkopie zahlen

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Das Problem hat nicht das Gericht geschaffen, sondern der Gesetzgeber, in dem er die Haftung des Anschlussinhabers geschaffen hat und dabei nicht die technischen Möglichkeiten und vieles mehr berücksichtigt hat.

    Als Anschlussinhaber stehst du in der Verantwortung bis zu einem gewissen Punkt durch eigene Maßnahmen zur sorgen, das dein Anschluss nicht missbraucht wird und die bereits erwähnte mangelnde Ausarbeitung der Gesetze führt vereinfacht dargestellt zur eine Beweislastumkehr wie in diesem Fall.

    Das führt zu solchen dem gesunden Rechtsempfinden widersprechenden Urteilen und nicht nur das.

    Es sorgt zusätzlich dafür, das Bürger, die eigentlich legal handeln, Opfer von Abmahnern werden.

    Solche Fehlurteile vermehren nämlich die falsche Ansicht, das Filesharing in welcher Form auch immer, grundsätzlich illegal ist, was gewisse Kreise ausnutzen.

    Ich habe auch schon ein Abmahnschreiben bekommen, weil ich Bittorrent genutzt habe. Darauf habe ich der ehrenwerten Kanzlei folgendes geschrieben:

    Man möge mir doch zwei Dinge erklären, wie ich bitte eine Urheberrechtsverletzung durch das Herunterladen einer Linuxdistribution, die legal als torrentdownload angeboten wird, begehen konnte und wieso es der SuSE Linux GmbH und Novell (2009) nicht bekannt ist, das sie deren Rechte vertreten.

    Danach habe ich nichts weiter mehr gehört.
    Dir fehlt da die technische Grundkenntnis. Dagegen kannst Du Dich nicht schützen. Jedenfalls nicht als Normalbürger.

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