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Thema: Internet-Urteil: Rentnerin ohne Computer muss wegen Raubkopie zahlen

  1. #21
    Anarchokapitalist Benutzerbild von Gottfried
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    Standard AW: Internet-Urteil: Rentnerin ohne Computer muss wegen Raubkopie zahlen

    [QUOTE]
    Zitat Zitat von StaticBool Beitrag anzeigen
    Das Internet hat so lange wunderbar funktioniert und niemandem geschadet, bis Politiker und vor allem Juristen ihre Nase daran bekommen haben. Die beiden Berufsgruppen, die sich mit am wenigsten damit beschäftigen bzw. auskennen, treffen die meisten Entscheidungen darüber.
    Die Juristen sind unser Unglück!

    Man muss keine allgemeine Hochschulreife haben, um sich ausrechnen zu können, dass eine Rentnerin ohne Computer wohl eher nicht raubkopiert hat. Juristen scheinen offensichlich dem geflügelten Wort entsprechend ihren gesunden Menschenverstand am Eingang zur Uni abgeben zu müssen.
    Braucht sie ja auch nicht. Hier greift die Mitstörerhaftung.
    Deutschland ist scheiße - und ihr seid die Beweise.


  2. #22
    ehem. Paul Felz Benutzerbild von Paul Felz
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    Standard AW: Internet-Urteil: Rentnerin ohne Computer muss wegen Raubkopie zahlen

    [QUOTE=Gottfried;5041493]

    Die Juristen sind unser Unglück!



    Braucht sie ja auch nicht. Hier greift die Mitstörerhaftung.
    Ähm, nein, Mitstörerhaftung (siehe [Links nur für registrierte Nutzer]) setzt ein ogffenes W-Lan voraus

  3. #23
    Anarchokapitalist Benutzerbild von Gottfried
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    Standard AW: Internet-Urteil: Rentnerin ohne Computer muss wegen Raubkopie zahlen

    Zitat Zitat von Paul Felz Beitrag anzeigen
    Ähm, nein, Mitstörerhaftung (siehe [Links nur für registrierte Nutzer]) setzt ein ogffenes W-Lan voraus
    Nein, das stimmt nicht.

    Das LG Mannheim (Urt. v. 29.09.2006 - Az.: 7 O 62/06) dass der Anschlussinhaber für sämtliche von seinem Anschluss vorgenommenen rechtswidrigen Handlungen als Mitstörer auf Unterlassung haftet.
    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Deutschland ist scheiße - und ihr seid die Beweise.


  4. #24
    leicht irr, aber nett
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    Standard AW: Internet-Urteil: Rentnerin ohne Computer muss wegen Raubkopie zahlen

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    [...] Ich habe auch schon ein Abmahnschreiben bekommen, weil ich Bittorrent genutzt habe. Darauf habe ich der ehrenwerten Kanzlei folgendes geschrieben:

    Man möge mir doch zwei Dinge erklären, wie ich bitte eine Urheberrechtsverletzung durch das Herunterladen einer Linuxdistribution, die legal als torrentdownload angeboten wird, begehen konnte und wieso es der SuSE Linux GmbH und Novell (2009) nicht bekannt ist, das sie deren Rechte vertreten.

    Danach habe ich nichts weiter mehr gehört.
    Deine Reaktion finde ich einfach Klasse, besonders die markierte Formulierung


    Zum Thema: Mir fehlt das Fachwissen, aber in Udo Vetters Lawblog (derzeit in Urlaub, vertreten durch den Aushilfsblogger) wird dieser Rechtsstreit aktuell als Link geführt. [Links nur für registrierte Nutzer] Link 697

    In einem Kommentar fand ich einen interessanten Hinweis:
    - Offensichtlich wurde die Internet-Box der Frau verkauft oder halt verschenkt (sicher ist die internet-fähige Telefonanlage gemeint oder eine FritzBox (?). Da könne der Erwerber ihre Zugangsdaten auslesen.

    Ich weiß nicht, ob das stimmt und dachte eigentlich, Zugangsdaten könne man nur über de Software auf der PC-Festplatte auslesen und ein Modem, eine Box, ein Router seien quasi nur elektronische Schaltteile.

    Besitze selber nur eine einfache Telefonanlage und ein Modem.
    Geändert von Don Pacifico (21.12.2011 um 22:41 Uhr) Grund: Tippfehler
    Fraktion Demokratische Rechte


  5. #25
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Internet-Urteil: Rentnerin ohne Computer muss wegen Raubkopie zahlen

    Zitat Zitat von Don Pacifico Beitrag anzeigen
    Deine Reaktion finde ich einfach Klasse, besonders die markierte Formulierung


    Zum Thema: Mir fehlt das Fachwissen, aber in Udo Vetters Lawblog (derzeit in Urlaub, vertreten durch den Aushilfsblogger) wird dieser Rechtsstreit aktuell als Link geführt. [Links nur für registrierte Nutzer] Link 697

    In einem Kommentar fand ich einen interesanten Hinweis:
    - Offensichtlich wurde die Internet-Box der Frau verkauft oder halt verschenkt (sicher ist die internet-fähige Telefonanlage gemeint oder eine FritzBox (?). Da könne der Erwerber ihre Zugangsdaten auslesen.

    Ich weiß nicht, ob das stimmt und dachte eigentlich, Zugangsdaten könne man nur über de Software auf der PC-Festplatte auslesen und ein Modem, eine Box, ein Router seien quasi nur elektronische Schaltteile.

    Besitze selber nur eine einfache Telefonanlage und ein Modem.
    Das ist teilweise richtig Don, wenn es um reine Router geht, jedoch haben wir es bei den meisten Frizboxen und anderen Geräten mit Router-ADSL-Modem-Kombinationen zu tun. Sinn und Zweck dieser Geräte ist es ja, mehreren Rechnern, den Internetzugang zu ermöglichen.
    Wenn mehrere Rechner an einem solchen Gerät hängen, hättest du das Problem, wenn die Zugangsdaten in der Einwahlsoftware auf jeden PC liegen, das die PCs nicht erkennen können, ob nicht ein anderer PC schon eingewählt ist. Deswegen sind auf solchen Routern die Zugangsdaten hinterlegt und sobald einer der angeschlossenen PC eine "Anfrage ans Internet stellt" wählt sich der Router ein, wenn noch keiner Verbindung besteht.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  6. #26
    leicht irr, aber nett
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    Standard AW: Internet-Urteil: Rentnerin ohne Computer muss wegen Raubkopie zahlen

    Schönen Dank für die Info, Gehirnnutzer. Mit derartigen Vernetzungen kenne ich mich noch nicht aus. Möchte das gelegentlich ändern.

    Hoffentlich hat die betroffene Frau genug Geldmittel, um in die Revision gehen zu können. Ich denke, daß dieses Urteil zu hohe Ansprüche an die Haftung eines Fritzbox-Besitzers etc. stellt.
    Fraktion Demokratische Rechte


  7. #27
    ehem. Paul Felz Benutzerbild von Paul Felz
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    Standard AW: Internet-Urteil: Rentnerin ohne Computer muss wegen Raubkopie zahlen

    Zitat Zitat von Gottfried Beitrag anzeigen
    Nein, das stimmt nicht.



    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Eben. Es gibt gar keinen Anschluß. Kapieren Juristen aber nicht. Zum Vergleich: meinPaket enthält auch TV-Empfang über Kabel. Nur habe ich gar keinen Fernseher.

  8. #28
    ehem. Paul Felz Benutzerbild von Paul Felz
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    Standard AW: Internet-Urteil: Rentnerin ohne Computer muss wegen Raubkopie zahlen

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Das ist teilweise richtig Don, wenn es um reine Router geht, jedoch haben wir es bei den meisten Frizboxen und anderen Geräten mit Router-ADSL-Modem-Kombinationen zu tun. Sinn und Zweck dieser Geräte ist es ja, mehreren Rechnern, den Internetzugang zu ermöglichen.
    Wenn mehrere Rechner an einem solchen Gerät hängen, hättest du das Problem, wenn die Zugangsdaten in der Einwahlsoftware auf jeden PC liegen, das die PCs nicht erkennen können, ob nicht ein anderer PC schon eingewählt ist. Deswegen sind auf solchen Routern die Zugangsdaten hinterlegt und sobald einer der angeschlossenen PC eine "Anfrage ans Internet stellt" wählt sich der Router ein, wenn noch keiner Verbindung besteht.
    Möglicherweise hatte sie also einen Router, den sie als solchen gar nicht erkannt hat, weil der nur für Telefon diente.

    Bei Fritz!Box Fon z.B. ist es ja möglich, ausschließöich Telefon zu betreiben. Aber wer schaltet versehentlich (leicht knackbares) W-Lan ein? Oder noch wwahrscheinlicher: es läuft alles über Kabel, auch TV.

    Wie ich schon schrieb: wo war der neutrale Sachverständige? Das ist ein selbstherrliches Urteil Unwissender.

  9. #29
    Mitglied
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    Standard AW: Internet-Urteil: Rentnerin ohne Computer muss wegen Raubkopie zahlen

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Das Problem hat nicht das Gericht geschaffen, sondern der Gesetzgeber, in dem er die Haftung des Anschlussinhabers geschaffen hat und dabei nicht die technischen Möglichkeiten und vieles mehr berücksichtigt hat.

    Als Anschlussinhaber stehst du in der Verantwortung bis zu einem gewissen Punkt durch eigene Maßnahmen zur sorgen, das dein Anschluss nicht missbraucht wird und die bereits erwähnte mangelnde Ausarbeitung der Gesetze führt vereinfacht dargestellt zur eine Beweislastumkehr wie in diesem Fall.

    Das führt zu solchen dem gesunden Rechtsempfinden widersprechenden Urteilen und nicht nur das.

    Es sorgt zusätzlich dafür, das Bürger, die eigentlich legal handeln, Opfer von Abmahnern werden.

    Solche Fehlurteile vermehren nämlich die falsche Ansicht, das Filesharing in welcher Form auch immer, grundsätzlich illegal ist, was gewisse Kreise ausnutzen.

    Ich habe auch schon ein Abmahnschreiben bekommen, weil ich Bittorrent genutzt habe. Darauf habe ich der ehrenwerten Kanzlei folgendes geschrieben:

    Man möge mir doch zwei Dinge erklären, wie ich bitte eine Urheberrechtsverletzung durch das Herunterladen einer Linuxdistribution, die legal als torrentdownload angeboten wird, begehen konnte und wieso es der SuSE Linux GmbH und Novell (2009) nicht bekannt ist, das sie deren Rechte vertreten.

    Danach habe ich nichts weiter mehr gehört.
    Sehr gut! Aber müsste man sowas nicht auch "abmahnen", das ist ja kriminell von denen.

    Ich bin dem File-Sharing in meinem Leben glücklicherweise fast vollständig ferngeblieben. Aber dennoch finde ich dass es einfach nur lächerlich ist, wie man heutzutage mit sowas umspringt. Es wird immer so getan als ob Downloader eine Produkt auch gekauft hätten, wenn sie es sich nicht downgeloadet hätte. Das dem nicht so ist kann ich allein daran festmachen das ich mir selbst früher, Spiele bspw. erstmal bei Freunden genauer angeschaut, und erst dann selbst gekauft habe.
    D.h. ich frage mich ernsthaft ob eine positive Wirkung des File-Sharings nicht ebenfalls gegeben ist. Da aber anscheinend einfach mal so angenommen wird, dass jeder Download Schaden anrichtet, kann man doch ebenso annehmen das jeder Download Marketing ist und den Uploader am Gewinn beteiligen. Sagen wir pauschal 150€..
    Was mich besonders verblüfft, jedesmal auf neue sind diese hohen Summen. Wie sind denn die 650€ gerechtfertigt? Abschreckende Wirkung?! Bei 1400 Verfahren im Jahr? Ja, da werden sich die richtigen File-Sharer aber echt in die Hose machen... Das ist nichts weiter als Abzocke von diesen gescheiterten Existenzen bei denens nicht für die richtige Anweltkarriere gereicht hat.

  10. #30
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    Standard AW: Internet-Urteil: Rentnerin ohne Computer muss wegen Raubkopie zahlen

    Zitat Zitat von Paul Felz Beitrag anzeigen
    Eben. Es gibt gar keinen Anschluß. Kapieren Juristen aber nicht. Zum Vergleich: meinPaket enthält auch TV-Empfang über Kabel. Nur habe ich gar keinen Fernseher.
    wie ich das verstanden ohne den ganzen Schmonz durchzulesen hat die Oma einen Router verschenkt oder verkauft der ihre Zugangsdaten enthielt. Offenbar machte da zuvor irgendein Saturn Verkäufer ein tolles Geschäft und drehte ihr Zeugs an das sie nie brauchte.
    Wie auch immer, du kannst mit Deinen Providerzugangsdaten von jedem Telephonanschluß der Welt ins Netz. Ich machte das früher sogar von Indien aus, um kurz mal das Bankkonto zu checken oder das Aktiendepot. Und natürlich stehen dann meine Zugangsdaten in Verbindung mit der grade zugeteilten IP, die Verbindungskosten stehen auf meiner Telephonrechnung völlig wurscht in welche Dose auf der Welt ich grade eingestöpselt war und wer die Rechnung für die reine Telephonverbindung bezahlt.

    Der frappierenden Ahnungslosigkeit unsrerer Juristen zufolge vermute ich in Zukunft also vermehrt Diebstähle von Routern, um damit mißliebige Personen in den Knast zu bringen oder zumindest selbst aus der Schußlinie zu sein, denn man benutz ja die ihnen zugeordneten IPs was die Richter offenbar für eine Art Fingerabdruck halten.

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