Daß die Staatsanwaltschaft einschreitet, wenn irgendwo CDs mit verfassungsfeindlichem oder verbotenem Liedgut angeboten werden, halte auch ich für gut und richtig. Obige Aussage stößt mir aber schon dadurch übel auf, daß unklar bleibt, wer die Definitionshoheit darüber hat, wer denn alles zu den "Monokultis" gehört.Zitat von Stephan
Strafrechtliche Verfolgung ist eine Sache des Rechtssystems, in das ich noch immer ein hohes Maß an Vertrauen habe. Wer sich aber im Rahmen der legalen Meinungsäußerung bewegt, hat nicht nur ein Recht dazu, sondern seinerseits Anspruch auf staatlichen Schutz seiner Rechte.
Die Grenze zwischen dem mutmaßlich illegalen Verteilen von Rechtsrock-CDs und der CD der NPD verschwimmt dann auch im Laufe des Stranges - ob gewollt oder ungewollt.
Ich hasse es, hier die NPD verteidigen zu müssen. Ich habe diese Partei nie gewählt und kann mir nicht vorstellen, es jemals zu tun. Schon allein, weil mir nach Lektüre der wirtschaftspolitischen Vorstellungen dieser Partei klar ist, daß deren Umsetzung für Deutschland der endgültige Schritt in die Armut bedeutet. Von dem Nichtvorhandensein an poltischem Fingerspitzengefühl und meiner Nichtidentifikation mit der Mehrheit ihrer politischen Ziele ganz zu schweigen. Nichtsdestotrotz ist die NPD eine legale Partei, mit der sich im politischen Diskurs auseinandergesetzt werden sollte.
Wenn ich nun lese, daß ein bestimmter Personenkreis ausgegrenzt, kriminalisiert und auf andere Art und Weise fertiggemacht werden soll, empfinde ich das als Bedrohung der demokratischen Kultur und Freiheit. Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, um welche politische Couleur es sich handelt, deren Anhänger "fertiggemacht" werden sollen. Bei der Verhinderung der Salonfähigmachung derartiger Praktiken geht es ums Prinzip, ich würde mich hier ebenso gegen das "Fertigmachen" eines Personenkreises stellen, dem das Etikett "linksradikal" umgehängt werden soll. Wenn ich das nicht tue, wird mir womöglich irgendwann ein Etikett verpaßt und ich soll "fertiggemacht" werden.
Sollte tatsächlich die NPD eine Wahl gewinnen und die Regierung stellen, ist das m.E. ein schwerwiegendes Armutszeugnis für den Wähler. Aber Du glaubst doch nicht im Ernst, daß in diesem Fall GG 20 (IV) hier einschlägig ist und Du aufgrund persönlicher Einschätzung dann das Recht hast, auf Menschen zu schießen?Zitat von Stephan
Grüße
John