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Thema: Post vom Abmahnanwalt - Was tun?

  1. #1
    Aufklärer der Aufklärung Benutzerbild von zoon politikon
    Registriert seit
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    Standard Post vom Abmahnanwalt - Was tun?

    Geehrte Userschaft, ich brauch mal Eure Hilfe!

    Es betrifft mich nicht selbst, sondern einen Freund von mir, der abgemahnt wurde, weil er angeblich Filesharing betrieben haben soll. Er soll 750,00 Euro zahlen oder er wird auf 50.000 Euro verklagt.
    Er weiß von nichts und war zur angegebenen Zeit des Downloads gar nicht am PC.
    Was macht man in so einem Fall?

    Ignorieren? Ich hab dazu mal gegoogelt und man findet NUR kluge Ratschläge von Antiabwehranwälten, die natürlich ihre eigenen Dienste anbieten wollen.
    Es gibt fast keine Leute, die über Prozesse oder einstweilige Verfügungen berichten - erstaunlich, wenn man bedenkt, dass eine einzige Abmahnkanzlei 15.000 Abmahnungen im Jahr rausschickt.
    Gab es denn da überhaupt Prozesse?

    Aber es kann doch nicht sein, dass man so oder so mehrere hundert Euro an irgendwelche Anwälte zahlen muss, nur weil man einen ungerechtfertigten Brief kriegt.

    Die Antiabmahnanwälte empfehlen immer, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben - die natürlich teuer von einem Anwalt erstellt wird. X(
    Er will das jetzt machen lassen, aber ich bin nicht sicher, ob das nicht rausgeschmissenes Geld ist, weil es wahrscheinlich eh nicht zum Prozess kommt.

    Habt ihr Erfahrungen damit oder kennt sich jemand im Internetrecht aus?

    Das deutsche Recht zum Abmahnwesen öffnet diesen Raubrittern Tor und Tür.
    CF

  2. #2
    unsweetened Benutzerbild von kandis
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    Standard AW: Post vom Abmahnanwalt - Was tun?

    Ich habe zwar keine Ahnung von solchen Dingen, habe aber diesen Link zur Rechtsprechung dazu gefunden. [Links nur für registrierte Nutzer]
    Ich würde keine Unterlassungserklärung abgeben und auch die Gebühren nicht zahlen

  3. #3
    Mitglied
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    18.05.2007
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    Standard AW: Post vom Abmahnanwalt - Was tun?

    Zitat Zitat von zoon politikon Beitrag anzeigen
    Geehrte Userschaft, ich brauch mal Eure Hilfe!

    Es betrifft mich nicht selbst, sondern einen Freund von mir, der abgemahnt wurde, weil er angeblich Filesharing betrieben haben soll. Er soll 750,00 Euro zahlen oder er wird auf 50.000 Euro verklagt.
    Er weiß von nichts und war zur angegebenen Zeit des Downloads gar nicht am PC.
    Was macht man in so einem Fall?

    ...
    Kann er das denn Gerichtsfest beweisen?

  4. #4
    Mitglied Benutzerbild von Rumburak
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    Standard AW: Post vom Abmahnanwalt - Was tun?

    Zitat Zitat von Deutschmann Beitrag anzeigen
    Kann er das denn Gerichtsfest beweisen?
    Er ist nicht in der Beweispflicht.
    Die Zeit zum Handeln jedesmal verpassen nennt ihr die Dinge sich entwickeln lassen.
    Was hat sich denn entwickelt, sagt mir an, das man zur rechten Stunde nicht getan?


    Emanuel Geibel

  5. #5
    bernhard44
    Gast

    Standard AW: Post vom Abmahnanwalt - Was tun?

    Ignorieren!

  6. #6
    GESPERRT
    Registriert seit
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    20.683

    Standard AW: Post vom Abmahnanwalt - Was tun?

    Wenn dein Freund das Gerät online stehen gelassen hat und eine Bluetooth-Verbindung aktiv war, kann jeder technisch halwegs versierte User sich der Verbindung bedienen und sein Unwesen treiben...
    Detail-Info gern privat!!

  7. #7
    Aufklärer der Aufklärung Benutzerbild von zoon politikon
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    Standard AW: Post vom Abmahnanwalt - Was tun?

    Zitat Zitat von Deutschmann Beitrag anzeigen
    Kann er das denn Gerichtsfest beweisen?
    Dem Gericht ist das wurscht, ob er das war. Die schauen auf die Liste mit den IP-Adressen und dann ist man dran.

    Denk mal an den abartigen Fall mit der Oma, die weder Computer noch Router besitzt, die man wegen Filesharing eines Hooligan-Films (!!!) verurteilt hat...
    :-<
    CF

  8. #8
    GESPERRT
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    Standard AW: Post vom Abmahnanwalt - Was tun?

    Zitat Zitat von zoon politikon Beitrag anzeigen
    Geehrte Userschaft, ich brauch mal Eure Hilfe!

    Es betrifft mich nicht selbst, sondern einen Freund von mir, der abgemahnt wurde, weil er angeblich Filesharing betrieben haben soll. Er soll 750,00 Euro zahlen oder er wird auf 50.000 Euro verklagt.
    Er weiß von nichts und war zur angegebenen Zeit des Downloads gar nicht am PC.
    Was macht man in so einem Fall?

    Ignorieren? Ich hab dazu mal gegoogelt und man findet NUR kluge Ratschläge von Antiabwehranwälten, die natürlich ihre eigenen Dienste anbieten wollen.
    Es gibt fast keine Leute, die über Prozesse oder einstweilige Verfügungen berichten - erstaunlich, wenn man bedenkt, dass eine einzige Abmahnkanzlei 15.000 Abmahnungen im Jahr rausschickt.
    Gab es denn da überhaupt Prozesse?

    Aber es kann doch nicht sein, dass man so oder so mehrere hundert Euro an irgendwelche Anwälte zahlen muss, nur weil man einen ungerechtfertigten Brief kriegt.

    Die Antiabmahnanwälte empfehlen immer, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben - die natürlich teuer von einem Anwalt erstellt wird. X(
    Er will das jetzt machen lassen, aber ich bin nicht sicher, ob das nicht rausgeschmissenes Geld ist, weil es wahrscheinlich eh nicht zum Prozess kommt.

    Habt ihr Erfahrungen damit oder kennt sich jemand im Internetrecht aus?

    Das deutsche Recht zum Abmahnwesen öffnet diesen Raubrittern Tor und Tür.
    Kein Panik, aber NICHT ignorieren, vorerst schriftlich (Einschreiben + Rückschein) die Beschuldigung (erst Mal ohne Begründung) zurückweisen, auf die Reaktion der Anwalt abwarten. Beweispflicht liegt zunächst bei Anwalt. Daher abwarten was der Anwalt als Beweis bringt. (wenn überhaupt). Weitere Schritte sind davon abhängig.

  9. #9
    Aufklärer der Aufklärung Benutzerbild von zoon politikon
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    Standard AW: Post vom Abmahnanwalt - Was tun?

    Zitat Zitat von bernhard44 Beitrag anzeigen
    Ignorieren!
    Droht dann nicht die einstweilige Verfügung mit immensen Kosten?
    CF

  10. #10
    Mitglied Benutzerbild von Rumburak
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    Standard AW: Post vom Abmahnanwalt - Was tun?

    Zitat Zitat von Senator74 Beitrag anzeigen
    Wenn dein Freund das Gerät online stehen gelassen hat und eine Bluetooth-Verbindung aktiv war, kann jeder technisch halwegs versierte User sich der Verbindung bedienen und sein Unwesen treiben...
    Detail-Info gern privat!!
    Blödsinn! Das will ich sehn, wie du auf ein geschütztes Netzwerk zugreifst.
    Die Zeit zum Handeln jedesmal verpassen nennt ihr die Dinge sich entwickeln lassen.
    Was hat sich denn entwickelt, sagt mir an, das man zur rechten Stunde nicht getan?


    Emanuel Geibel

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