Der Sachsenspiegel von Eicke von Repgow
Eike von Repgow (1180-1235), der Schöpfer des Sachsenspiegels, wurde in eine Zeit ungeheurer Mobilität hineingeboren (Kolonisation, Vielfalt religiös-monastischer Lebensformen, Kreuzzüge). Durch diese Wandlungen im Sozial- wie auch Wirtschaftsleben zerbrachen alte Strukturen. Die Unfreiheit des Menschen lockerte sich und vielerorts wurden neue Städte gegründet. Zudem erlebten die antiken Philosophen (bspw. Aristoteles) eine Renaissance im 12. Jahrhundert. Auch eine Zunahme der Schriftlichkeit ist zu beobachten – diese schlug sich jedoch nicht in die Rechtskultur durch.
Bereits im 11. Jahrhundert nahm das wissenschaftliche Rechtsstudium in Pavia und Bologna seinen Anfang – es fand eine Wiedergeburt der römischen Rechtskultur statt.
Angenommen wird, dass Eicke von Repgow 1180 im anhaltischen Dorf Reppichau geboren wurde. Aus einem ostfälisch-sächsischem Geschlecht stammend, konnte er sich auf einer Domschule umfangreiches Wissen aneignen. In dieser Schule kam er wahrscheinlich in Kontakt mit dem Kirchenrecht, als Schöffe bei Gericht lernte er das Rechtsleben und den Rechtsgebrauch kennen.
Der von Repgow verfasste Sachsenspiegel war das erste umfassende Rechtsbuch und wurde zwischen 1220 und 1230 niedergeschrieben. Das Werk wurde in seiner zweiten Fassung in 5 Bücher unterteilt. Er übte einen enormen Einfluss auf die deutsche Rechtsentwicklung aus – und das obwohl der Sachsenspiegel eine private Rechtsaufzeichnung ohne jedes hoheitliche Gebot war.
Anfangs auf den sächsischen Raum begrenzt, fand der Sachsenspiegel sehr schnell Verbreitung und war Grundlage für Glossen/Kommentare und Abwandlungen (Schwabenspiegel).
Das Landrecht wurde als ein Privileg Karls des Großen ansehen und das Lehenrecht wurde auf Kaiser Barbarossa zurückgeführt. Dementsprechend begriffen Juristen den Sachsenspiegel als gesetztes Recht – Kaiserrecht........