Wochenlang geisterten die wildesten Meldungen ausgehend von einem Dietmar Mühlböck, Innsbruck durch das Web, die uns nachsagten, ich, die Österreichische Bürgerpartei oder Michael Kapitan hätten sich nach dem VerbotsG §3g aus dem Jahr 1947 schuldig gemacht.
Nun erreicht mich am gestrigen Tag folgendes Schreiben:
BENACHRICHTIGUNG
der/des Beschuldigten
von der Einstellung des Verfahrens
Die Staatsanwaltschaft hat folgendes gegen Sie angeführte Ermittlungsverfahren eingestellt:
Bericht durch:
Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung
Schottenring 7-9
1010 Wien
Zahl: LVTW-EX/3558/2011
Allfälligr zivilrechtliche Ansprüche, die das Opfer ihnen gegenüber geltend machen mag, bleiben unberührt.
Die Einstellung erfolgte gemäss §190 Z 1 StPO, weil die dem Ermittlungsverfahren zu Grunde liegende Tat nicht mit gerichtlicher Strafe bedroht ist oder sonst die weitere Verfolgung aus rechtlichen Gründen unzulässig wäre. Betrifft Verdacht der Verbrechen nach §3g VerbotsG betreffend am 18.8.2011, 20.9.2011 und 7.11.2011 veröffentlichten Artikel; es kann ihnen im Zweifel kein Vorsatz im Sinn einer Betätigung im nationalsozialistischem Sinn – also jenem Verhalten, das geeignet ist, eine der spezifischen Zielsetzungen der NSDAP zu neuem Leben zu erwecken oder zu propagieren und solcherart zu akutualiesieren – nachgewiesen werden.
Staatsanwaltschaft Wien
Geschäftsabteilung 501
Mag. Nina MAYRGÜNDTER
(STAATSANWÄLTIN)
Fazit: Man sollte nicht Alles glauben, was man liest