Der Bundesgerichtshof kassiert eine Bewährungsstrafe für schwere Steuerhinterziehung. Die Richter vermissen "besonders gewichtige Milderungsgründe".
Für Steuersünder wird es noch ungemütlicher in Deutschland. Sie können künftig kaum noch auf Nachsicht vor Gericht hoffen. Dafür sorgt ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH): Wer Steuern in Höhe von mehr als einer Million Euro hinterzieht, muss grundsätzlich ins Gefängnis, stellten die Richter des 1. Strafsenats klar. Eine Bewährungsstrafe komme nur bei „besonders gewichtigen Milderungsgründen“ infrage (Az. 1 StR 525/11). Damit bestätigten die Richter in Karlsruhe nachdrücklich ihre Rechtsprechung aus dem Jahr 2008.
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