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Thema: Schweigeminute für NSU-Opfer am 23. Februar!

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  1. #1
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    Standard AW: Schweigeminute für NSU-Opfer am 23. Februar!

    Zitat Zitat von Bruddler Beitrag anzeigen
    Vorverurteilungen sollten in einem demokratischen Rechtstaat eigentlich keinen Platz finden, aber ich denke, hier mussten Täter aus einer bestimmten, politischen Richtung "gefunden" werden....
    Natürlich, es geht bei dem ganzen Bohei auch weniger um die Opfer, sonst hätte man nach jedem Mord eine Schweigeminute veranstaltet, sondern einzig und allein um das politische Ausschlachten und das Lockermachen neuer Gelder für den Krampf gegen Rächtz.

  2. #2
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Schweigeminute für NSU-Opfer am 23. Februar!

    Zitat Zitat von Katranka Beitrag anzeigen
    Natürlich, es geht bei dem ganzen Bohei auch weniger um die Opfer, sonst hätte man nach jedem Mord eine Schweigeminute veranstaltet, sondern einzig und allein um das politische Ausschlachten und das Lockermachen neuer Gelder für den Krampf gegen Rächtz.
    Der sogen. "Kampf gegen Rechts" ist nichts anderes, als der "Kampf gegen die Meinungsfreiheit"
    >>> DEM DEUTSCHEN VOLKE <<<

  3. #3
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    Standard AW: Schweigeminute für NSU-Opfer am 23. Februar!

    Zitat Zitat von Bruddler Beitrag anzeigen
    Der sogen. "Kampf gegen Rechts" ist nichts anderes, als der "Kampf gegen die Meinungsfreiheit"
    Oder "Kampf gegen Deutsch".

  4. #4
    mein Herz schlägt links Benutzerbild von Jule
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    Standard AW: Schweigeminute für NSU-Opfer am 23. Februar!

    Zitat Zitat von Bruddler Beitrag anzeigen
    Der sogen. "Kampf gegen Rechts" ist nichts anderes, als der "Kampf gegen die Meinungsfreiheit"
    :no_no: Ein Kampf gegen die Meinungsfreiheit würde ein "Kampf gegen ein wichtiges Menschenrecht", ein "Kampf gegen die Demokratie" bedeuten. Meinst du, das will der deutsche Staat? Meinst du, er will als undemokratisch gelten, als Menschenrechtsverletzer? :rolleyes:

    Jeder -ob links, rechts, neutral, ob Kind, junger Erwachsener oder älterer Mensch- hat in Deutschland ein Recht auf freie Meinungsäußerung. Jedoch gibt es Einschränkungen! Diese Einschränkungen gibt es, seit es das deutsche GG gibt!

    Zu den Einschränkungen gehören u.a.

    -der Schutz der persönlichen Ehre gegen Beleidigung oder Verleumdung,
    -die übermäßige Kritik an eigenen oder ausländischen höchsten Staatsvertretern wie Staatsoberhaupt, Gerichten oder manchmal selbst einfachen Beamten,
    -die Grenzen der Sittlichkeit und des Jugendschutzes,
    -die Grenze der öffentlichen Sicherheit (in den USA rechtshistorisch häufig
    angeführtes Verbot des missbräuchlichen Ausrufes „Feuer“ in einem Theater), besonders relevant in Zeiten des zunehmenden Terrorismus,
    der unlautere Wettbewerb durch Diskreditierung der Ware oder Dienstleistung eines Konkurrenten.

    Soll bedeuten, dass jeder das Recht auf freie Meinungsäußerungen hat, solange man keinen anderen Menschen beleidigt, dikriminiert usw.
    ...man darf seine freiheit ausleben, jedoch ohne die Freiheit von anderen einzuschränken!

    Fazit: Der "Kampf gegen Rechts" bedeutet also nicht "Kampf gegen die Meinungsfreiheit"
    Die braune Fraktion kann natürlich auch weiterhin ihren Hass gegen "Nicht-Arier" lauthals verkünden, jedoch sachlich, ohne Beleidigungen und ohne Diskriminierungen!

    Das war aber i.Ü. schon immer so! Und ist nicht neu!


    Wer sagt "hier herrscht Freiheit", der lügt! Denn Freiheit herrscht nicht!
    (Erich Fried)

  5. #5
    Enfant terrible Benutzerbild von Cinnamon
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    Standard AW: Schweigeminute für NSU-Opfer am 23. Februar!

    Zitat Zitat von Jule Beitrag anzeigen
    :no_no: Ein Kampf gegen die Meinungsfreiheit würde ein "Kampf gegen ein wichtiges Menschenrecht", ein "Kampf gegen die Demokratie" bedeuten. Meinst du, das will der deutsche Staat? Meinst du, er will als undemokratisch gelten, als Menschenrechtsverletzer? :rolleyes:

    Jeder -ob links, rechts, neutral, ob Kind, junger Erwachsener oder älterer Mensch- hat in Deutschland ein Recht auf freie Meinungsäußerung. Jedoch gibt es Einschränkungen! Diese Einschränkungen gibt es, seit es das deutsche GG gibt!

    Zu den Einschränkungen gehören u.a.

    -der Schutz der persönlichen Ehre gegen Beleidigung oder Verleumdung,
    -die übermäßige Kritik an eigenen oder ausländischen höchsten Staatsvertretern wie Staatsoberhaupt, Gerichten oder manchmal selbst einfachen Beamten,
    -die Grenzen der Sittlichkeit und des Jugendschutzes,
    -die Grenze der öffentlichen Sicherheit (in den USA rechtshistorisch häufig
    angeführtes Verbot des missbräuchlichen Ausrufes „Feuer“ in einem Theater), besonders relevant in Zeiten des zunehmenden Terrorismus,
    der unlautere Wettbewerb durch Diskreditierung der Ware oder Dienstleistung eines Konkurrenten.

    Soll bedeuten, dass jeder das Recht auf freie Meinungsäußerungen hat, solange man keinen anderen Menschen beleidigt, dikriminiert usw.
    ...man darf seine freiheit ausleben, jedoch ohne die Freiheit von anderen einzuschränken!

    Fazit: Der "Kampf gegen Rechts" bedeutet also nicht "Kampf gegen die Meinungsfreiheit"
    Die braune Fraktion kann natürlich auch weiterhin ihren Hass gegen "Nicht-Arier" lauthals verkünden, jedoch sachlich, ohne Beleidigungen und ohne Diskriminierungen!

    Das war aber i.Ü. schon immer so! Und ist nicht neu!
    Diskriminierung durch das Äußern von Meinungen ist nicht verboten. Übrigens: Wie willst du "sachlich und ohne Diskriminierungen" "Hass gegen Nicht-Arier" äußern? Das ist schon ein Widerspruch in sich. Hass ist immer emotional und damit per Definitionem nicht sachlich. Ebenso wie die Ethnophilie vieler Linker. Damit wir uns ja nicht falsch verstehen.
    Mit Zimt und Zucker

  6. #6
    Selberdenker Benutzerbild von FranzKonz
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    Standard AW: Schweigeminute für NSU-Opfer am 23. Februar!

    Zitat Zitat von Jule Beitrag anzeigen
    :no_no: Ein Kampf gegen die Meinungsfreiheit würde ein "Kampf gegen ein wichtiges Menschenrecht", ein "Kampf gegen die Demokratie" bedeuten. Meinst du, das will der deutsche Staat? Meinst du, er will als undemokratisch gelten, als Menschenrechtsverletzer? :rolleyes:

    Jeder -ob links, rechts, neutral, ob Kind, junger Erwachsener oder älterer Mensch- hat in Deutschland ein Recht auf freie Meinungsäußerung. Jedoch gibt es Einschränkungen! Diese Einschränkungen gibt es, seit es das deutsche GG gibt!

    ...

    Das war aber i.Ü. schon immer so! Und ist nicht neu!
    Vorsicht.

    Denke an den Rummel um Sarrazins Buch, denke an den[Links nur für registrierte Nutzer], dem das Landesverwaltungsamt die Bestellung entzog, weil er für die falsche Partei im Kreistag sitzt.

    Denke aber auch an die [Links nur für registrierte Nutzer], und denke nicht zuletzt an die seltsamen Blüten, die der §130 StGB treibt.

    Die Meinungsfreiheit ist ein zartes Pflänzchen, und wir haben einige Regelungen, die sie in einer kaum akzeptablen Form einschränken.

    Vor allem aber ist die Toleranz, die gerade von Grünen und Linken so lautstark gepredigt wird, einer unglaublichen Doppelmoral unterworfen.

    Dieses Pendel wird zurückschlagen, und ich fürchte, es schlägt heftig zurück.
    „Die Windflügel sind Sakralbauten für ein neues Glaubensbekenntnis.“ (Hans-Werner Sinn)

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