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14.02.2012 - Jugendschutzkontrolle in einer Shisha Lounge
Die Shisha ist eine Wasserpfeife arabischen Ursprungs. Das Shisha-Rauchen in Cafes, Bars und Kneipen hat auch in unserem Landkreis längst Einzug gehalten.

Gesundheitsschädlich ist das Wasserpfeife-Rauchen genauso wie das Rauchen von Zigaretten. Nach dem Jugendschutzgesetz (§ 10) ist der Erwerb und Konsum von Tabakwaren Jugendlichen unter 18 Jahren nicht erlaubt. In der Shisha wird meist Tabak mit Fruchtaromen geraucht.

Am 27.01.2012 gegen 19.30 Uhr wurde eine unangekündigte Jugendschutzkontrolle in einer Shisha Lounge im Landkreis Meißen durchgeführt. Das Ergebnis: Von den 16 Anwesenden waren 11 unter 18 Jahre alt, davon sechs unter 16 Jahre und ein Anwesender war noch ein Kind (unter 14 Jahre). Den Betreiber erwartet ein Bußgeldverfahren. Alkohol wurde nicht festgestellt.

Die Gefährlichkeit der legalen Drogen wird durch guten Geschmack nur überdeckt. Die Risiken beim Rauchen von Wasserpfeifen sind nicht geringer als beim Rauchen von Zigaretten. Aufklärung und Prävention muss gerade jetzt stärker betrieben werden. Entsprechende Veranstaltungen sind geplant.



Ja, hier im Osten gehen die Uhren doch etwas anders....
Ich schließe daraus mal einfach darauf, daß in dieser Stadt die "Kritische Menge" bei unseren lieben, kulturbereichernden Freunden noch nicht erreicht ist.