Das ergibt sich aus einem Urteil des BVG. Der Verteidigungsminister kann auch ein anderer Minister oder der Kanzler in Zweitfunktion bzw. Personalunion sein. Da hast Du vollkommen recht. Jedoch hat das BVG geurteilt, das es eine Bundeswehr geben muß, da das GG bestimmt das der Bund Streitkräfte zur Verteidigung aufstellt, jedoch nichts über deren Abschaffung geregelt ist. Die Größe der Streitkräfte wird aber durch den Haushalt bestimmt. Hintergrund des Urteiles war eine Klage eines Pazifisten, der so erreichen wollte das die Bw abgeschafft wird. War kurz nach der Wende. Ich glaube 1991 oder 1992.