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Auch der Deutschlandfunk hat sich mittlerweile mit seinen sprachlichen Fehlleistungen eine eigene PISA-Sparte verdient.
Daß dessen Redaktion nicht mehr sauber mit der deutschen Sprache umgeht, wurde schon neulich deutlich, als es in seinen Nachrichten von morgens bis abends hieß:
"Mittwoch, 29. Februar 2012 13:00 Uhr
BGH verwirft Haftbeschwerde von Beate Zschäpe
Der Bundesgerichtshof hat die Haftbeschwerde der mutmaßlichen Neonazi-Terroristin Zschäpe verworfen. Die 37-Jährige sei dringend verdächtigt, die rechtsterroristische Vereinigung "Nationalsozialistischer Untergrund" mitbegründet zu haben, teilte das Gericht in Karlsruhe mit."
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Die Strafprozessordnung kennt den Begriff des "Verdächtigen" und den Begriff "verdächtig", z. B. im §163b:
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Wer verdächtig ist, gegen den bestehen gewisse objektive Verdachtsmomente.
Dagegen kann jeder jeden willkürlich verdächtigen - auch ohne objektive Gründe.
Das Objekt dieser Verdächtigung wird oder ist dann "verdächtigt", ohne daß damit etwas über die Berechtigung der Verdächtigung ausgesagt wird.
Hier liegt also nicht nur ein sprachlicher, sondern auch ein bedeutsamer inhaltlicher Unterschied vor, den die Deutschlandfunk-Hiwis offenbar nicht mehr kennen.
Bei einem Verdacht von seiten einer Strafverfolgungsbehörde wird diese generell von einem "Verdächtigen" bzw. von "verdächtig" sprechen.