Zitat von
Dragus
Vermutlich was falsch verstanden. 1953 wurde ein multilaterales Abkommen zwischen 17 Staaten unterzeichnet, darunter auch die Türkei, das jeweiligen Einreisenden mit Arbeitsvisum bei Arbeitslosigkeit sofortigen Zugriff auf die jeweiligen Sozialsysteme gewährt.
Im Rahmen der EU-Freizügigkeitsregelungen muss man dagegen mindestens 3 Monate in Deutschland gearbeitet haben, um HarzIV beantragen zu können. Es gab also zwei unterschiedliche Standards, die jetzt angeglichen werden, in dem das 1953 unterzeichnete Abkommen ausgesetzt wird. Damit muss nun JEDER, der nach Deutschland mit Arbeitsvisum einreist, drei Monate gearbeitet haben, um HarzIV bekommen zu können.
Wer eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung hat, für den ändert sich nichts. Das wird zwar nur einige hundert Fälle pro Monat betreffen, aber es ist ein erster Schritt in die richtige Richtung.
Besonderes Bonbon: Da die Türkei kein EU-Land ist, ist ein Bezug von Sozialhilfe bei befristetem Arbeitsvisum für Türken nicht mehr möglich.