BERLIN. Die finanzielle Unterstützung von parteinahen Jugendorganisationen aus Mitteln des Bundesfamilienministeriums ist rechtswidrig.
Dies entschied am Mittwoch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und wies damit eine Klage der Linksjugend „Solid“ ab....
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Wurde aber auch Zeit, dass sich das endlich ändert.
Man sollte als Steuerzahler durchaus die Wahl haben, wen man unterstützt.