Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
Bedauerlicherweise hast du keine Ahnung.....
Schon heute kann kein Bürger eine Verfassungsbeschwerde einreichen....na ja, einreichen kann er schon...
Danach beschliessen 3 Rotkäppchen ohne diese Beschwerde anzusehen, dass sie diese nicht annehmen.
Das heisst, dass die 3 Männchen sich einig sind, dass sie keine Lust haben, zu arbeiten.
Nichtannahme bedeutet also, die Beschwerde kann berechtigt und richtig sein....so geschehen schon bei dem Verfahren gegen en Kohlepfennig.
Der Justitiar ging in Rente und konnte deshalb mit grossem Aufwand an Geld und Zeit die Sache wiederholen......
Für eine Verfassungsbesschwerde, die verhandelt werden muss, braucht man erstmal 10000 € für einen speziellen Anwalt.
Ohne den geht garnichts....
Der Stundensatz dieses Anwalts beträgt 300 bis 500 €...
Der Rechtsgrundsatz des GG bedeutet an sich...jeder Bürger kann eine Verfassungsbeschwerde machen und das BVerG muss diese auf Richtigkeit prüfen und dazu einen Beschluss mit Begründung fassen.
Da aber dadurch zu viele Beschwerden berechtigt waren und die Ablehnung mit Begründung Konsequenzen haben kann...die neue Regelung.
Denn das BVerG wurde schon vom europäischen Gerichtshof korrigiert.
Die Parteien briefen die Richter schon gründlich, bevor sie diese berufen....the Show must go on
Rotkäppchen war aber ein Mädchen.


Hmm. OK, stimmt schon so.