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Piraten scheitern mit Antrag gegen Tanzverbot

Karlsruhe - Hessische Mitglieder der Piratenpartei sind mit ihrem Vorgehen gegen das Verbot von Tanzveranstaltungen am Karfreitag beim Bundesverfassungsgericht gescheitert.

Ihre Eil-Anträge seien unzulässig, sagte ein Gerichtssprecher am Freitag in Karlsruhe der Nachrichtenagentur dpa. Die Piraten hätten zunächst den hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) anrufen müssen.

Landespartei-Sprecher Christian Hufgard bedauerte die Entscheidung: “Das Landesgesetz greift aus religiös motivierten Gründen in unzulässiger Form in die allgemeine Freiheit ein.“ Deswegen werde man weiter dagegen kämpfen.

Zu einer genehmigten Demonstration mit “tanzfigürlichen Darstellungen der Teilnehmer zu Kopfhörermusik“ versammelten sich nach seinen Angaben am Freitag rund 30 Menschen in Kassel. Von Piraten in Frankfurt und Gießen initiierte Tanz-Demos gegen das Verbot waren dagegen am Donnerstag von den jeweiligen Verwaltungsgerichten untersagt worden. Der hessische Verwaltungsgerichtshof stoppte eine geplante Veranstaltung der Grünen Jugend in Wiesbaden: Der Karfreitag sei bereits durch die Verfassung und nicht allein durch das hessische Feiertagsgesetz besonders geschützt, erklärte ein Gerichtssprecher."

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Dieser Antrag und das affige Gehabe sind nicht neu.
Regelmäßig zu Karfreitag zeigen "Piraten" und "Grüne" einträchtig, daß überdurchschnittlich viele Spätpubertierende unter ihnen sind, von Respekt vor einem Bestandteil der abendländischen Kultur ganz zu schweigen.

Eine Erneuerung der deutschen Politik ist von diesen Hanswürsten wohl kaum zu erwarten.