Die Tschuschn aus Slowenien wollen den Namen "Krainer Wurst" als geschützten Herkunftsnamen eintragen lassen.
[Links nur für registrierte Nutzer]Die EU-Kommission hat den slowenischen Antrag auf Anerkennung des Namens "Krainer Wurst" als geschützte Herkunftsbezeichnung bestätigt. Anderen EU-Ländern bleiben sechs Monate um Einspruch einzulegen.
Das österreichische Patentamt hatte Anfang April erklärt, die Annahme der slowenischen Forderung würde das Ende der hierzulande verwendeten Bezeichnung wie "Krainer" oder "Käsekrainer" bedeuten. Konkret kündigten Wirtschaftskammer, Landwirtschaftsministerium sowie Experten der Veterinärmedizinischen Universität mit Unterstützung des Patentamtes an, Einspruchsgründe bei der EU-Kommission geltend machen zu wollen. Die Verwendungsmöglichkeit des Begriffs "Krainer" für österreichische Wurstwaren wäre für heimische Produzenten mit einem enormen Absatzverlust und großen Umstellungskosten auf eine neue Namensgebung verbunden.
Wir sollten die zweisprachigen Ortstafeln in Kärnten unbedingt noch mal überdenken und abmontieren.