Zitat von
zwoologe
warum wir keine steuern zahlen müssen:
1. Weil die Besteuerungsmöglichkeit im Verhältnis zum Bürger vom
Grundgesetz nur stillschweigend vorausgesetzt wird – BVerfGE 55,
274/301!
Und warum ergibt sich daraus die fehlende Steuerpflicht? Sorry, auch wenn „qui tacet consentire videtur, ubi loqui debuit atque potuit“ im deutschen Recht nur zwischen Kaufleuten gilt, hat das stillschweigen hier eine andere Bedeutung. Zu Durchsetzung der durch das GG geboten Rechtsordnung benötigt der Staat Finanzmittel. Die Erzielung dieser Finanzmittel kann auf verschiedene Weise erfolgen. Die bekannteste Möglichkeit sind eben Steuern. Da das Grundgesetz in den Artikeln 105ff eben die finanzverfassungsrechtlich Grundlagen für Steuern als eine Einnahmequelle legt, fällt schon aus Gründen der Rechtslogik eine die Steuerpflicht nichtig machende Grundrechtsverletzung weg.
Nun Geld gehört zu den vertretbaren Sachen (§91 BGB) ist also Eigentum und man könnte theoretisch Steuern als Enteignung im Sinne des Artikels 14 Absatz 3 GG sehen, da aber der Staat ohne Finanzmittel die Grundrechte auch dieses nicht gewährleisten kann, ist vereinfacht gesehen, die Gewährleistung der Grundrechte eine Entschädigung im Sinne Artikel 14 Absatz 3 GG bzw. das Zahlen von Steuern ein Gebrauch im Sinne Artikel 14 Absatz 2 GG.
2. Weil die Abgabenordnung von 1977 immer noch nicht in Kraft getreten
ist - § 415 AO!
Mein lieber zwoologe, da du so schön auf das Grundgesetz verweist, empfehle ich dir die Lektüre des Artikel 82 Absatz 2 GG
(2) Jedes Gesetz und jede Rechtsverordnung soll den Tag des Inkrafttretens bestimmen. Fehlt eine solche Bestimmung, so treten sie mit dem vierzehnten Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem das Bundesgesetzblatt ausgegeben worden ist.
Nun, die Abgabenordnung wäre also gemäß Artikel 82 Absatz 2 GG so oder so inkraft getreten, jedoch gab es eine Bestimmung, die das Inkrattreten der AO geregelt hat, nämlich ein Gesetz.
Werden umfangreiche Rechtsvorschriften geändert, in diesem Fall die RAO, geschieht dies meist durch Einführungsgesetze, die Übergangsregelungen zur Wahrung der Rechtssicherheit und der Rechtskontinuität enthalten. Werfe doch mal einen Blick auf [Links nur für registrierte Nutzer].
3. Weil die Abgabenordnung gegen das Grundgesetz verstößt – Art. 19
Abs. 1 GG!
4. Weil die Abgabenordnung gegen das Zitiergebot verstößt – Art. 19 Abs.
1 GG!
Keine Grundrechtsverletzung, kein Verstoß gegen das Zitierverbot.
5. Weil die Abgabenordnung nicht hinreichend bestimmt ist – siehe hierzu
BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147, BVerfGE, Band 65, S. 1 und 165!
6. Weil die Abgabenordnung keinen räumlichen Geltungsbereich hat –
siehe hierzu BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147!
Du solltest dich mal über den Begriff Geltungsbereich informieren, es gibt den persönlichen, den sachlichen und den räumlichen Geltungsbereich. Das dumme an den verschiedenen Geltungsbereichen ist, aus ihnen kann jeder andere Geltungsbereich abgeleitet werden.
7. Weil auf Steuern selbst keine Steuern verlangt werden dürfen – MwSt.
auf Mineralölsteuer, Ökosteuer etc. , siehe hierzu § 353 StGB!
Schöner Irrtum, mein lieber zwoologe, denn auf was die Steuer erhoben wird, regelt die jeweilige gesetzliche vorgeschrieben Bemessungsgrundlage der Steuer. Ich zitiere mal aus [Links nur für registrierte Nutzer]:
Der Umsatz wird bei Lieferungen und sonstigen Leistungen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1) und bei dem innergemeinschaftlichen Erwerb (§ 1 Abs. 1 Nr. 5) nach dem Entgelt bemessen. Entgelt ist alles, was der Leistungsempfänger aufwendet, um die Leistung zu erhalten, jedoch abzüglich der Umsatzsteuer.
Sind die Ausgaben nicht in der Bemessungsgrundlage enthalten, dann greift §353 StGB, aber nicht in Falle der MwSt.
8. Weil mit Steuern Besatzungskosten finanziert werden – Art. 120 GG!
Schon wieder ignorierst du die Kriegsfolgelasten. Die Besatzungskosten sind erledigt, jedoch nicht die Kriegsfolgelasten.
9. Weil mit Steuern Kriege & Kriegsverbrechen finanziert werden –
Afghanistan/Kundus/ISRAEL
Ich wusste gar nicht, das persönliche subjektive Meinungen über Steuerpflicht entscheiden.
10. Weil damit die Steuern (UNSER GELD) nicht dem Gemeinwohl dienen!
Die Gewährleistung der Grundrechte dient also nicht dem Gemeinwohl?