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Thema: Es gibt keine Steuerpflicht in der BRD

  1. #101
    kurz und klein schreiber Benutzerbild von zwoologe
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    Standard AW: Es gibt keine Steuerpflicht in der BRD

    warum wir keine steuern zahlen müssen:

    1. Weil die Besteuerungsmöglichkeit im Verhältnis zum Bürger vom
    Grundgesetz nur stillschweigend vorausgesetzt wird – BVerfGE 55,
    274/301!

    2. Weil die Abgabenordnung von 1977 immer noch nicht in Kraft getreten
    ist - § 415 AO!

    3. Weil die Abgabenordnung gegen das Grundgesetz verstößt – Art. 19
    Abs. 1 GG!

    4. Weil die Abgabenordnung gegen das Zitiergebot verstößt – Art. 19 Abs.
    1 GG!

    5. Weil die Abgabenordnung nicht hinreichend bestimmt ist – siehe hierzu
    BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147, BVerfGE, Band 65, S. 1 und 165!

    6. Weil die Abgabenordnung keinen räumlichen Geltungsbereich hat –
    siehe hierzu BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147!

    7. Weil auf Steuern selbst keine Steuern verlangt werden dürfen – MwSt.
    auf Mineralölsteuer, Ökosteuer etc. , siehe hierzu § 353 StGB!

    8. Weil mit Steuern Besatzungskosten finanziert werden – Art. 120 GG!

    9. Weil mit Steuern Kriege & Kriegsverbrechen finanziert werden –
    Afghanistan/Kundus/ISRAEL

    10. Weil damit die Steuern (UNSER GELD) nicht dem Gemeinwohl dienen!

    11. Weil Sie bis Juni eines jeden Jahres nur für Steuern arbeiten!


    Steuern...WO ? (fehlender Geltungsbereich der AO) [Links nur für registrierte Nutzer]
    die elite gewinnt, weil sie uns in die von ihnen selbst geschaffenen politischen und religiösen lager und strömungen erfolgreich aufspaltet.

  2. #102
    kurz und klein schreiber Benutzerbild von zwoologe
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    Standard AW: Es gibt keine Steuerpflicht in der BRD

    Zitat Zitat von Don Beitrag anzeigen
    Du hast irgedwo im Weltnetz gelesen daß es solche Menschen gibt, meinst du.
    Die kenne ich auch. Sie zeigen angeblich zum Beispiel bei Verkehrskontrollen Reichsführerscheine vor und verweigern erfolgreich Bußgeldzahlungen.
    es sind wohl eher die gemeint die sich nach einer un-resolution in staatliche selbsverwaltung begeben haben. verstöße gegen das owig kann man locker abschmettern. wo das owig gilt kannst du im § 5 (räumlicher geltungsbereich) nachlesen.

    § 5
    Räumliche Geltung

    Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.

    gesetze die nicht ausreichend bestimmt sind , sind aus gründen der rechtssicherheit nichtig. das gesetz in dem drin stand das das owig überall in der brd gilt wurde mit der streichung der vorschaltgesetze/einführungsgesetze aus den gesetzbüchern entfernt. jetzt hat es seinen geltungsbereich nur noch auf schiffen und flugzeugen, die bestimmte vorraussetzungen erfüllen. wer an das OA geld zahlt , der tut das freiwillig.

    Merk's dir: ein Staat der sich als solcher deklariert und über die Machtmittel verfügt dies durchzusetzen ist einer. Punkt.
    nein, wir haben keinen staat nur eine verwaltung eines handlungsunfähigen staates. diese verwaltung hat zumindest eine staatliche ordnung, aber sie ist nicht der staat. das handeln dieser verwaltung ist nur mit dem polizeiknüppel gedeckt.
    man lese den neuen beamteneid und man stellt dabei fest das sie ihren eid auf und für die brd und sonst garnichts ablegen. nicht für deutschland und nicht für sein volk.
    die elite gewinnt, weil sie uns in die von ihnen selbst geschaffenen politischen und religiösen lager und strömungen erfolgreich aufspaltet.

  3. #103
    Anarchokapitalist Benutzerbild von Gottfried
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    Standard AW: Es gibt keine Steuerpflicht in der BRD

    Zitat Zitat von pw75 Beitrag anzeigen
    ekelhafte Einstellung....das eigene Land ficken aber auf Muschkoten motzen...
    Ich scheiße auf dieses Land.
    Deutschland ist scheiße - und ihr seid die Beweise.


  4. #104
    der mit den Pillen tanzt! Benutzerbild von pw75
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    Standard AW: Es gibt keine Steuerpflicht in der BRD

    Zitat Zitat von Gottfried Beitrag anzeigen
    Ich scheiße auf dieses Land.
    ich weiß...
    Bomben für Frieden ist wie Ficken für Jungfräulichkeit!

  5. #105
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Es gibt keine Steuerpflicht in der BRD

    Zitat Zitat von zwoologe Beitrag anzeigen
    ja die rede von carlo schmid ist mir bekannt und deckt sich mit meiner einstellung , das deutschland handlungsunfähig ist und von einer fremden macht verwaltet wird, nach wie vor.

    Zitat Zitat von zwoologe Beitrag anzeigen
    die brd war bis 1990 bei der UN gelistet. 1973 liegt vor 1990. deutschland ist der staat und die brd ist NUR dessen verwaltung. aus diesen grunde ist bei der UN seit 1990 ein GERMANY gelistet. wäre die brd der staat so würde er auch als solches bei der UN gelistet. wenn du einen pass besizt, dann wirst du auf dem deckel den reichsadler von 1937 entdecken, welcher unser staatswappen darstellt. schlägst du deinen pass auf findest du das bundeswappen vor. eines von beiden ist ein staatssymbol und das andere nur ein firmenlogo.
    Zwoologe, dann erkläre doch mal den Widerspruch deiner Behauptung zu den Bestimmungen der UN. Es ist ein Fakt, das die Bundesrepublik Deutschland 1973 in die UN aufgenommen worden ist. Es ist ein Fakt, das die Bestimmungen der UN nur die Aufnahme von originären staatlichen Völkerrechtssubjekten zulässt. Es ist Fakt das nur Staaten originäre staatliche Völkerrechtsubjekte seien können, Verwaltungen aber nicht.





    nein, das habe ich so nicht behauptet und einen kampfmittelräumdienst habe ich nie erwähnt.



    welchen artikel des gg meinst du? beziehst du dich auf den artikel 120 , in dem es um die besatzungskosten geht oder um artikel 133 wo von einer verwaltung des vereinten wirtschaftsgebietes die rede ist? einen anderen artikel habe ich nicht genannt.
    Es ist richtig, das du den Kampfmittelräumdienst nicht erwähnt hast, den habe ich erwähnt, weil ich im Gegensatz zu dir Gesetze richtig lese und Dinge nicht nach Wunschdenken ignoriere.

    Es heißt nämlich nicht "Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen" sondern "Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen.

    Der Artikel 120 GG existiert nicht wegen Besatzungkosten noch, sondern wegen die Kriegsfolgelasten. Zu den Kriegsfolgelasten gehören nicht nur Renten, Entschädigungen etc. pp. sondern auch die Kosten der Beseitigung gewisser Hinterbleibsel des 2. Weltkrieges, Blindgänger und Munition. Da die Beseitigung dieser Kampfmittel in den Bereich Sicherheit und Ordnung gehört, der Ländersache ist, wird der Kampfmittelräumdienst von den jeweiligen Ländern organisiert, finanziert wird er aber vom Bund. Die Rechtsgrundlage für die Finanzierung ist der Artikel 120 GG und die darauf basierenden Gesetze.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  6. #106
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    Standard AW: Es gibt keine Steuerpflicht in der BRD

    Zitat Zitat von Mark Mallokent Beitrag anzeigen
    Tu ich nicht. Ich biete lediglich eine alternative Deutung für ein von dir benanntes Phänomen an. :]
    Du stocherst im Nebel.
    Scheint weit verbreitetes Bedürfnis hier im Forum zu sein.

    Wie wärs mit ner IG Nebelstecher?
    Der GROSSE AUSTAUSCH ist der moderne Völkermord:
    Stufe 1: Geburtenreduzierung
    Stufe 2: Besiedlung per Massenmigration


    Heimatforum

  7. #107
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    Standard AW: Es gibt keine Steuerpflicht in der BRD

    Zitat Zitat von kotzfisch Beitrag anzeigen
    Warum zahlst Du dann noch welche?
    Lachhafter Unsinn.
    Lachhaft sind mal wieder deine Kurzschlüsse.
    Aber ist der Ruf erst ruiniert...
    Der GROSSE AUSTAUSCH ist der moderne Völkermord:
    Stufe 1: Geburtenreduzierung
    Stufe 2: Besiedlung per Massenmigration


    Heimatforum

  8. #108
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Es gibt keine Steuerpflicht in der BRD

    Zitat Zitat von zwoologe Beitrag anzeigen
    warum wir keine steuern zahlen müssen:

    1. Weil die Besteuerungsmöglichkeit im Verhältnis zum Bürger vom
    Grundgesetz nur stillschweigend vorausgesetzt wird – BVerfGE 55,
    274/301!

    Und warum ergibt sich daraus die fehlende Steuerpflicht? Sorry, auch wenn „qui tacet consentire videtur, ubi loqui debuit atque potuit“ im deutschen Recht nur zwischen Kaufleuten gilt, hat das stillschweigen hier eine andere Bedeutung. Zu Durchsetzung der durch das GG geboten Rechtsordnung benötigt der Staat Finanzmittel. Die Erzielung dieser Finanzmittel kann auf verschiedene Weise erfolgen. Die bekannteste Möglichkeit sind eben Steuern. Da das Grundgesetz in den Artikeln 105ff eben die finanzverfassungsrechtlich Grundlagen für Steuern als eine Einnahmequelle legt, fällt schon aus Gründen der Rechtslogik eine die Steuerpflicht nichtig machende Grundrechtsverletzung weg.
    Nun Geld gehört zu den vertretbaren Sachen (§91 BGB) ist also Eigentum und man könnte theoretisch Steuern als Enteignung im Sinne des Artikels 14 Absatz 3 GG sehen, da aber der Staat ohne Finanzmittel die Grundrechte auch dieses nicht gewährleisten kann, ist vereinfacht gesehen, die Gewährleistung der Grundrechte eine Entschädigung im Sinne Artikel 14 Absatz 3 GG bzw. das Zahlen von Steuern ein Gebrauch im Sinne Artikel 14 Absatz 2 GG
    .

    2. Weil die Abgabenordnung von 1977 immer noch nicht in Kraft getreten
    ist - § 415 AO!

    Mein lieber zwoologe, da du so schön auf das Grundgesetz verweist, empfehle ich dir die Lektüre des Artikel 82 Absatz 2 GG

    (2) Jedes Gesetz und jede Rechtsverordnung soll den Tag des Inkrafttretens bestimmen. Fehlt eine solche Bestimmung, so treten sie mit dem vierzehnten Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem das Bundesgesetzblatt ausgegeben worden ist.

    Nun, die Abgabenordnung wäre also gemäß Artikel 82 Absatz 2 GG so oder so inkraft getreten, jedoch gab es eine Bestimmung, die das Inkrattreten der AO geregelt hat, nämlich ein Gesetz.
    Werden umfangreiche Rechtsvorschriften geändert, in diesem Fall die RAO, geschieht dies meist durch Einführungsgesetze, die Übergangsregelungen zur Wahrung der Rechtssicherheit und der Rechtskontinuität enthalten. Werfe doch mal einen Blick auf [Links nur für registrierte Nutzer].




    3. Weil die Abgabenordnung gegen das Grundgesetz verstößt – Art. 19
    Abs. 1 GG!

    4. Weil die Abgabenordnung gegen das Zitiergebot verstößt – Art. 19 Abs.
    1 GG!

    Keine Grundrechtsverletzung, kein Verstoß gegen das Zitierverbot.

    5. Weil die Abgabenordnung nicht hinreichend bestimmt ist – siehe hierzu
    BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147, BVerfGE, Band 65, S. 1 und 165!

    6. Weil die Abgabenordnung keinen räumlichen Geltungsbereich hat –
    siehe hierzu BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147!

    Du solltest dich mal über den Begriff Geltungsbereich informieren, es gibt den persönlichen, den sachlichen und den räumlichen Geltungsbereich. Das dumme an den verschiedenen Geltungsbereichen ist, aus ihnen kann jeder andere Geltungsbereich abgeleitet werden.


    7. Weil auf Steuern selbst keine Steuern verlangt werden dürfen – MwSt.
    auf Mineralölsteuer, Ökosteuer etc. , siehe hierzu § 353 StGB!

    Schöner Irrtum, mein lieber zwoologe, denn auf was die Steuer erhoben wird, regelt die jeweilige gesetzliche vorgeschrieben Bemessungsgrundlage der Steuer. Ich zitiere mal aus [Links nur für registrierte Nutzer]:

    Der Umsatz wird bei Lieferungen und sonstigen Leistungen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1) und bei dem innergemeinschaftlichen Erwerb (§ 1 Abs. 1 Nr. 5) nach dem Entgelt bemessen. Entgelt ist alles, was der Leistungsempfänger aufwendet, um die Leistung zu erhalten, jedoch abzüglich der Umsatzsteuer.

    Sind die Ausgaben nicht in der Bemessungsgrundlage enthalten, dann greift §353 StGB, aber nicht in Falle der MwSt.




    8. Weil mit Steuern Besatzungskosten finanziert werden – Art. 120 GG!

    Schon wieder ignorierst du die Kriegsfolgelasten. Die Besatzungskosten sind erledigt, jedoch nicht die Kriegsfolgelasten.

    9. Weil mit Steuern Kriege & Kriegsverbrechen finanziert werden –
    Afghanistan/Kundus/ISRAEL

    Ich wusste gar nicht, das persönliche subjektive Meinungen über Steuerpflicht entscheiden.

    10. Weil damit die Steuern (UNSER GELD) nicht dem Gemeinwohl dienen!

    Die Gewährleistung der Grundrechte dient also nicht dem Gemeinwohl?
    Ach, probiert doch den Mist aus. Ich empfehle euch dann aber, schafft euch ein P-Konto an und denkt, wenn ihr Gewerbetreibende seid, daran, das FA kann euch im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens die Gewerbeerlaubnis entziehen.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  9. #109
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    Standard AW: Es gibt keine Steuerpflicht in der BRD

    Zitat Zitat von Registrierter Beitrag anzeigen
    Du stocherst im Nebel.
    Scheint weit verbreitetes Bedürfnis hier im Forum zu sein.

    Wie wärs mit ner IG Nebelstecher?
    Und du irrst orientierungslos im Nebel herum. ;(
    Ich stehe hier, ein Herkules mit Fackeln! Sie sollen lodern, leuchten, knistern und auch knackeln!
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  10. #110
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    Standard AW: Es gibt keine Steuerpflicht in der BRD

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Es ist Fakt das nur Staaten originäre staatliche Völkerrechtsubjekte seien können, Verwaltungen aber nicht.
    aus diesen grunde ist die brd weder ein staat noch in der un gelistet. davor war die brd als nichtstaat trotzdem in der un gelistet.



    Es ist richtig, das du den Kampfmittelräumdienst nicht erwähnt hast, den habe ich erwähnt, weil ich im Gegensatz zu dir Gesetze richtig lese und Dinge nicht nach Wunschdenken ignoriere.
    ich ignoriere nichts vorsätzlich, viel eher liegt es wohl daran das nicht immer alles leicht verständlich für mich ist.



    Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts (BRBG) [Links nur für registrierte Nutzer]

    § 2 Aufhebung bundesrechtlicher Vorschriften über die Bereinigung von Besatzungsrecht

    geänderte Normen: mWv. 30. November 2007 1. BesatzRAufhG 2. BesatzRAufhG 4. BesatzRAufhG 3. BesatzRAufhG

    Es werden aufgehoben:

    1. das Erste Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 30. Mai 1956 (BGBl. I S. 437; BGBl. III 104-1),

    2. das Zweite Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 30. Mai 1956 (BGBl. I S. 446; BGBl. III 104-2),

    3. das Dritte Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 23. Juli 1958 (BGBl. I S. 540; BGBl. III 104-3) und

    4. das Vierte Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 19. Dezember 1960 (BGBl. I S. 1015; BGBl. III 104-4).

    gehirnnutzer: wenn man etwas aufhebt was schon aufgehoben wurde, führt man es wieder ein, durch die doppelte verneinung.

    Es heißt nämlich nicht "Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen" sondern "Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen.
    ok, ich füge die kriegsfolgelasten, und all das was sich in diesen begriff verbirgt, in meine argumentation mit ein. es ist aber trotzdem kein versehen das dort noch besatzungskosten erwähnt werden. diese besatzungskosten sind kein rudiment.

    Der Artikel 120 GG existiert nicht wegen Besatzungkosten noch, sondern wegen die Kriegsfolgelasten. Zu den Kriegsfolgelasten gehören nicht nur Renten, Entschädigungen etc. pp. sondern auch die Kosten der Beseitigung gewisser Hinterbleibsel des 2. Weltkrieges, Blindgänger und Munition. Da die Beseitigung dieser Kampfmittel in den Bereich Sicherheit und Ordnung gehört, der Ländersache ist, wird der Kampfmittelräumdienst von den jeweiligen Ländern organisiert, finanziert wird er aber vom Bund. Die Rechtsgrundlage für die Finanzierung ist der Artikel 120 GG und die darauf basierenden Gesetze.
    wir hatten 4 bereinigungen vom besatzungsrecht, nach dem kahlschlag steht nur noch das nötigste in den gesetzen. die besatzungskosten hätten sie garantiert herrausgenommen. meine meinung.

    die haben ja sogar den geltungsbereich des gg entfernt, artikel 23 gg alte fassung und einfach einen neuen artikel 23 gg geschaffen. dabei ist schon mal nicht zulässig den neuen artikel ebenfalls 23 zu nennen. 23a oder ähnlich wäre ok gewesen. jetzt steht nur noch in einer preämble wo das gg scheinbar gilt. preämblen haben aber keine gesetzeskraft und dadurch hat das gg dejure keinen geltungsbereich mehr.

    ich will mich nicht mit dir streiten, momentan bin ich dieser auffassung und erhebe keinen anspruch auf richtigkeit.
    die elite gewinnt, weil sie uns in die von ihnen selbst geschaffenen politischen und religiösen lager und strömungen erfolgreich aufspaltet.

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