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Thema: Der 8.Mai 1945. Tag der Befreiung

  1. #41
    Ens Käufens Benutzerbild von Parabellum
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    Zitat Zitat von jkhdru455
    Schuld sind die, die den Befehl zur Verbrennung der deutschen Zivilbevölkerung gaben und ausführten. Hitler hat daran soviel Schuld wie an Hiroshima.
    Du bist zwar Neu hier, aber schon jetzt weiß ich das du ein Ewiggestriger bist
    Einer mehr, schön schön.

    DIe Bombardierung diente der Demoralisierung der Zivilbevölkerung. Kapituliert das Volk, kapituliert die Armee. Eine ganz einfache Rechnung. Die Verluste waren Kollateralschäden. Bedauerlich, aber unvermeidbar.

  2. #42
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    Zitat Zitat von Hunne
    Du hast Dich in diesem Forum noch relativ wenig beteiligt. Du wirst merken, dass es hier einige gibt, mit denen Diskussionen absolut fruchtlos sind.
    Hast schon recht, mit stalinistischen Betonköpfen zu diskutieren ist reine Zeitverschwendung.

  3. #43
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    Zitat Zitat von Parabellum

    DIe Bombardierung diente der Demoralisierung (und Tötung [Anmerkung Jüngers]) der Zivilbevölkerung. Kapituliert das Volk, kapituliert die Armee. Eine ganz einfache Rechnung. Die Verluste waren Kollateralschäden. Bedauerlich, aber unvermeidbar.
    Angriffe gegen die Zivilbevölkerung stellten schon damals einen Verstoß gegen geltendes Völkerrecht dar. Das Völkerrecht sollte u. a. die Kriegsführung humanisieren, d. h., Gewalt gegen Wehrlose ausschließen. Am 26. Januar 1910 wurde deshalb die Haager Landkriegsordnung von den teilnehmenden Staaten, darunter die D, USA und GB, ratifiziert.
    Nicht Einhaltung des Völkerrechts bei Kriegshandlung galt schon damals nach geltendem internationalen Recht als Kriegsverbrechen.

    Nach Völkerrecht rechtfertigen Kriegsverbrechen gegen einen Staat auch nicht dazu selber Kriegsverbrechen zu begehen.

  4. #44
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    Während des 2.Weltkrieges galt weder das Völkerrecht noch die Haager Landkriegsordnung. Sie wurde zwar in seltenen Fällen von beiden Seiten befolgt, bei den Deutschen war damit ab dem 22. Juni 1941 Schluss.

    Nach Völkerrecht rechtfertigen Kriegsverbrechen gegen einen Staat auch nicht dazu selber Kriegsverbrechen zu begehen.
    Theoretisch ja. Doch nähmen wir an ich würde deine Eltern allsamt erschießen. Ich könnte mir gut vorstellen das du einer Blutrache nicht abgeneigt wärst, auch wenn du wüsstest das mein Tuen keine Rechtfertigung für deine spätere Tat wäre.

  5. #45
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    Zitat Zitat von Parabellum
    Während des 2.Weltkrieges galt weder das Völkerrecht noch die Haager Landkriegsordnung. Sie wurde zwar in seltenen Fällen von beiden Seiten befolgt, bei den Deutschen war damit ab dem 22. Juni 1941 Schluss.



    Theoretisch ja. Doch nähmen wir an ich würde deine Eltern allsamt erschießen. Ich könnte mir gut vorstellen das du einer Blutrache nicht abgeneigt wärst, auch wenn du wüsstest das mein Tuen keine Rechtfertigung für deine spätere Tat wäre.
    zu 1:

    Natürlich waren das Volkerrecht und die Landkriegsordnung noch gültig. Aber sie hat keine Seite mehr interessiert. Nach einem gewonnen Krieg interessieren die eigenen Kriegsverbrechen eh nicht mehr, da der Besiegte keine Möglichkeit besitzt um dies anzuprangern. Und der Sieger kann ohne weiteres Siegerjustiz betreiben. So geschehen nach dem 2ten Weltkrieg.
    Deutsche Kriegsverbrecher wurden mit Berufung auf das Völkerrecht und die Landkriegsordnung verurteilt, aber Alliierte Verbrecher natürlich nicht. Das würde ja sonst auch nicht in das Bild des gerechten Krieges passen.

    zu 2:

    Es besteht ein gewalltiger Unterschied zws dem was man sich vorstellen kann und dem was man dann wirklich tut. Aber Selbstjustiz ist zum Glück in einem Rechtsstaat verboten.

  6. #46
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    Natürlich waren das Volkerrecht und die Landkriegsordnung noch gültig. Aber sie hat keine Seite mehr interessiert. Nach einem gewonnen Krieg interessieren die eigenen Kriegsverbrechen eh nicht mehr, da der Besiegte keine Möglichkeit besitzt um dies anzuprangern. Und der Sieger kann ohne weiteres Siegerjustiz betreiben. So geschehen nach dem 2ten Weltkrieg.
    Im Grunde ist es mir vollkommen egal ob der Besiegte seinen eigenen Verbrechen gerichtlich auf den Grund geht und die Schuldigen verurteilt, oder ob das ein Siegertribunal tut. Auf das Gleiche kommt es ohnehin hinaus.

  7. #47
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    Zitat Zitat von Parabellum
    DIe Bombardierung diente der Demoralisierung der Zivilbevölkerung. Kapituliert das Volk, kapituliert die Armee. Eine ganz einfache Rechnung. Die Verluste waren Kollateralschäden. Bedauerlich, aber unvermeidbar.
    Also sind die Bombardierung Londons, die von Warschau und Antwerpen gerechtfertigt, da sie der Demoralisierung der Zivilbevölkerung dienten. Die Verluste waren Kollateralschäden. Bedauerlich, aber unvermeidbar.

  8. #48
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    Zitat Zitat von Bakerman
    Also sind die Bombardierung Londons, die von Warschau und Antwerpen gerechtfertigt, da sie der Demoralisierung der Zivilbevölkerung dienten. Die Verluste waren Kollateralschäden. Bedauerlich, aber unvermeidbar.
    Nein, da sie nicht zur Demoralisierung der Bevölkerung diente.

  9. #49
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    Zitat Zitat von Parabellum
    Nein, da sie nicht zur Demoralisierung der Bevölkerung diente.
    Nein?!? ?( Bombardierung von London & Coventry ?(

    Seltsam wie schnell man unsere Schuldkultler mit ihren eigenen Argumenten verwirren kann!

  10. #50
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    Die Bombardierungen von London dienten Anfangs nur zum hervorlocken der RAF. Später durch Angriffe von Fernbombern und V1 und V2 sollte nich demoralisiert, sondern ausschließlich gemordet und zerstört werden. Mehr nicht.

    Coventry war ein "Vergeltungsschlag", ausschließlich auf Zerstörung bedacht, nicht der Demoralisierung wegen. Dazu war die Luftwaffe ab 1942 ohnehin nicht mehr in der Lage.

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