Geändert von Doc Gyneco (13.05.2012 um 10:48 Uhr)
Menschen sind grob in drei Kategorien zu unterteilen: Die Wenigen, die dafür sorgen, dass etwas geschieht…, die Vielen, die zuschauen, wie etwas geschieht…, und die überwältigende Mehrheit, die keine Ahnung hat, was überhaupt geschieht
Der Bünzli hetzt doch dauernd, der Deutsche würde sich an der EU bereichern, er hätte den EURO gewollt, vom EURO profitiert, etc.....
wie passt dann die weltweit höchste Steuerquote in D dazu ?
Mit eurer antideutschen Brille versteht ihr weder EU noch EURO noch europäische Geschichte noch das Alimentieren Europas durch D.
..... denn solange auch nur einhundert von uns am Leben bleiben, wird man uns niemals, zu welchen Bedingungen auch immer, unter englische Herrschaft zwingen. Denn wir kämpfen nicht für Ruhm, nicht für Reichtümer oder Ehren, sondern wir kämpfen einzig für die Freiheit, die kein ehrenhafter Mann aufgibt, wenn nicht zugleich mit seinem Leben.
Menschen sind grob in drei Kategorien zu unterteilen: Die Wenigen, die dafür sorgen, dass etwas geschieht…, die Vielen, die zuschauen, wie etwas geschieht…, und die überwältigende Mehrheit, die keine Ahnung hat, was überhaupt geschieht
Meines Wissens gilt das aber nur für Aufsichtsratsmitglieder, die ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben, oder?
Ich kenne die erwähnten Vorschriften nicht, aber diese Regelung würde jedem steuerlichen Prinzip widersprechen, denke ich mal.
Wie sieht es denn aus, wenn ein ausländischer Freiberufler für eine in Deutschland ansäßige Firma eine Dienstleistung in Form einer Expertise oder einer Beratung erbringt? Dann stellt er diese erbrachte Leistung in Rechnung und erhält die Bezahlung ohne Mehrwertsteuerabzug direkt auf sein (angenommen ausländisches) Konto überwiesen.
Für die auftragserteilende deutsche Firma ist die Sache damit erledigt und sie ist auch nicht für die ordentliche Begleichung der Steuern des ausländischen Auftragsnehmers verantwortlich.
Soweit mein Kenntnisstand zu diesem Aspekt. Falls ich etwas übersehen haben sollte, bitte ich um Richtigstellung.
Die von mir erwähnte Vorschrift bezieht sich auf die Einkommensteuer. Dein Fall auf die Umsatzsteuer.
Der von mir erwähnte § 50a des Einkommensteuergesetzes bezieht sich auf die beschränkte Einkommensteuerpflicht und gilt für Leute mit Wohnsitz im Ausland, die in Deutschland ein Einkommen erzielen. Weil dieses Einkommen hier erzielt wurde, muss auch hier die Einkommensteuer abgeführt werden. Die Zahlung übernimmt in diesem Fall das Unternehmen, indem es von der Aufsichtsratvergütung den Steuerabzug einbehält und an das Finanzamt abführt.
Das wusste ich nicht!
Ich bin von der 183-Tage-Regelung ausgegangen, nach der ein in Deutschland erzieltes Einkommen nur dann versteuert werden muss, wenn sich der Betreffende mehr als die Hälfte des Jahres in Deutschland aufhält.
Das haben doch auch schon C-Promis wie Boris Becker und andere probiert und sind damit teilweise gut davongekommen.
Wie verhält es sich dann beispielsweise bei einem Michael Schuhmacher, der in Deutschland bei einem Autorennen ein Startgeld erhält, aber seinen Wohnsitz in der Schweiz hat? Muss der sein Startgeld hier als Einkommen versteuern?
Tja,mit dem Problem kämpfe ich auch gerade. Wenn es ihm so geht wie mir: ja. Aber er wird wohl bessere Steuerberater haben.
Ich hatte 200 Tage in Slowenien gearbeitet, mit dortigen Büro und Konto. Eine Rechnung ging nach Deutschland. Für die will das Finanzamt jetzt Einkommenssteuer von mir.Nicht Umsatzsteuer.
Bauingenieur des Todes! http://www.heimatkundlicher-arbeitsk...dfriesland.jpg
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