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Thema: Erste Gemeinde will Deutsche abschieben!

  1. #21
    The root of all evil !!! Benutzerbild von Doc Gyneco
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    Standard AW: Erste Gemeinde will Deutsche abschieben!

    Zitat Zitat von Apart Beitrag anzeigen
    Wenn Deutschland eine vernünftige Steuerpolitik gegenüber seinem Volk hätte, dann würde der Rest von Europa den Gürtel deutlich enger schnallen müssen und die heiligen Hehlbvetier wären die ersten die die Schnauze aufreissen würden, über die egoistischen Teutonen.
    Und Deutschland sollte etwas kleinlauter tun, denn wenn man gleich hohe Staatschulden hat wie Griechenland, dann sollte man vor der eigenen Tür kehren !

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    :rolleyes::rolleyes::rolleyes:
    Geändert von Doc Gyneco (13.05.2012 um 10:48 Uhr)
    Menschen sind grob in drei Kategorien zu unterteilen: Die Wenigen, die dafür sorgen, dass etwas geschieht…, die Vielen, die zuschauen, wie etwas geschieht…, und die überwältigende Mehrheit, die keine Ahnung hat, was überhaupt geschieht

  2. #22
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    Standard AW: Erste Gemeinde will Deutsche abschieben!

    Zitat Zitat von henriof9 Beitrag anzeigen
    Klar gibt es genügend Möglichkeiten, die habe ich ja selbst auch genutzt während meiner Jahre in Spanien.
    Ich auch, nur von etwas weiter weg als von Spanien.... :P

    Zitat Zitat von henriof9 Beitrag anzeigen
    Man muß eben nur aufpassen.
    Joh, allein schon mit der 183-Tage-Regel kann man dem deutschen Finanzminister eine lange Nase zeigen....

  3. #23
    Landbesitzer Benutzerbild von Apart
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    Standard AW: Erste Gemeinde will Deutsche abschieben!

    Zitat Zitat von Doc Gyneco Beitrag anzeigen
    Wen ihr so blöde seid und ganz Europa die Kohle in die Ärsche schiebt, dann haben die Deutschen Steuerflüchtigen völlig recht.

    Nur kommen sie jetzt nicht mehr in die Schweiz (man danke EWS), dafür aber gibt es ja Guernsey, Luxembourg, Singapur, Delware, usw.. usf. !

    Und bis jetzt haben die Helvetier keinen Cent von der EU erhalten, aber schon einige Milliarden der EU gespendet !

    :rolleyes::rolleyes::rolleyes:

    Der Bünzli hetzt doch dauernd, der Deutsche würde sich an der EU bereichern, er hätte den EURO gewollt, vom EURO profitiert, etc.....
    wie passt dann die weltweit höchste Steuerquote in D dazu ?

    Mit eurer antideutschen Brille versteht ihr weder EU noch EURO noch europäische Geschichte noch das Alimentieren Europas durch D.

  4. #24
    Laird of Glencairn Benutzerbild von Berwick
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    Standard AW: Erste Gemeinde will Deutsche abschieben!

    Zitat Zitat von Sterntaler Beitrag anzeigen
    , im Übrigens heißt das Aussetzen und nicht abschieben, du Scheinschweizer Fake.
    Heißt das nicht Aus-Schaffen!?
    ..... denn solange auch nur einhundert von uns am Leben bleiben, wird man uns niemals, zu welchen Bedingungen auch immer, unter englische Herrschaft zwingen. Denn wir kämpfen nicht für Ruhm, nicht für Reichtümer oder Ehren, sondern wir kämpfen einzig für die Freiheit, die kein ehrenhafter Mann aufgibt, wenn nicht zugleich mit seinem Leben.

  5. #25
    The root of all evil !!! Benutzerbild von Doc Gyneco
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    Standard AW: Erste Gemeinde will Deutsche abschieben!

    Zitat Zitat von Apart Beitrag anzeigen
    Der Bünzli hetzt doch dauernd, der Deutsche würde sich an der EU bereichern, er hätte den EURO gewollt, vom EURO profitiert, etc.....
    wie passt dann die weltweit höchste Steuerquote in D dazu ?

    Mit eurer antideutschen Brille versteht ihr weder EU noch EURO noch europäische Geschichte noch das Alimentieren Europas durch D.
    Die höchste Steuerquote habt ihr wegen dem hier :

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    :rolleyes::rolleyes::rolleyes:
    Menschen sind grob in drei Kategorien zu unterteilen: Die Wenigen, die dafür sorgen, dass etwas geschieht…, die Vielen, die zuschauen, wie etwas geschieht…, und die überwältigende Mehrheit, die keine Ahnung hat, was überhaupt geschieht

  6. #26
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    Standard AW: Erste Gemeinde will Deutsche abschieben!

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    In diesem Fall ist die Ausschaffung/Abschiebung wirklich absolut gerechtfertigt.

    Erstaunlich ist allerdings, dass die Schweizer Steuerbehörde überhaupt so lange gewartet hat, aber dort scheint die gleiche Langmut zu herrschen wie auch bei den deutschen Steuerbehörden und auch den Gerichten, die ausländische Steuerbetrüger und sonstige Strolche (da gab es doch den Fall eines türkischen Versicherungsmaklers in Niedersachsen, der unter Hinterlassung riesiger Schulden in die Türkei abgehauen ist) viele Jahre unbehelligt lassen oder überhaupt nichts unternehmen.

    Aber hinsichtlich der Steuerehrlichkeit der Schweizer möchte ich ein Gegenbeispiel bringen:

    Mit ist ein Fall bekannt, in dem ein in Schweiz wohnhafter Schweizer Staatsbürger im Aufsichtsrat einer deutschen Firma tätig war und zu den regelmäßigen Sitzungen nach Deutschland reiste (meistens ein- oder zwei Tage pro Vierteljahr).
    Das wirklich satte Honorar durfte von der betreffenden Firma aber nicht auf ein Schweizer Konto überwiesen werden (da wären nämlich korrekterweise Steuern fällig geworden), sondern auf ein deutsches Konto.
    Was dann mit dem in Deutschland gebunkerten weiter geschah, bleibt der Phantasie des geneigten Lesers überlassen...

    Soviel zur Steuermoral in beiden Ländern....
    Gemäß § 50a Absatz 1 Nr. 4 und Absatz 2 Satz 1 EStG musste das Aufsichtsratmitglied die sogenannte Aufsichtsratsteuer in Höhe von 30 % an den deutschen Fiskus abführen.

  7. #27
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    Standard AW: Erste Gemeinde will Deutsche abschieben!

    Zitat Zitat von Nationalix Beitrag anzeigen
    Gemäß § 50a Absatz 1 Nr. 4 und Absatz 2 Satz 1 EStG musste das Aufsichtsratmitglied die sogenannte Aufsichtsratsteuer in Höhe von 30 % an den deutschen Fiskus abführen.
    Meines Wissens gilt das aber nur für Aufsichtsratsmitglieder, die ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben, oder?

    Ich kenne die erwähnten Vorschriften nicht, aber diese Regelung würde jedem steuerlichen Prinzip widersprechen, denke ich mal.

    Wie sieht es denn aus, wenn ein ausländischer Freiberufler für eine in Deutschland ansäßige Firma eine Dienstleistung in Form einer Expertise oder einer Beratung erbringt? Dann stellt er diese erbrachte Leistung in Rechnung und erhält die Bezahlung ohne Mehrwertsteuerabzug direkt auf sein (angenommen ausländisches) Konto überwiesen.
    Für die auftragserteilende deutsche Firma ist die Sache damit erledigt und sie ist auch nicht für die ordentliche Begleichung der Steuern des ausländischen Auftragsnehmers verantwortlich.

    Soweit mein Kenntnisstand zu diesem Aspekt. Falls ich etwas übersehen haben sollte, bitte ich um Richtigstellung.

  8. #28
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    Standard AW: Erste Gemeinde will Deutsche abschieben!

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Meines Wissens gilt das aber nur für Aufsichtsratsmitglieder, die ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben, oder?

    Ich kenne die erwähnten Vorschriften nicht, aber diese Regelung würde jedem steuerlichen Prinzip widersprechen, denke ich mal.

    Wie sieht es denn aus, wenn ein ausländischer Freiberufler für eine in Deutschland ansäßige Firma eine Dienstleistung in Form einer Expertise oder einer Beratung erbringt? Dann stellt er diese erbrachte Leistung in Rechnung und erhält die Bezahlung ohne Mehrwertsteuerabzug direkt auf sein (angenommen ausländisches) Konto überwiesen.
    Für die auftragserteilende deutsche Firma ist die Sache damit erledigt und sie ist auch nicht für die ordentliche Begleichung der Steuern des ausländischen Auftragsnehmers verantwortlich.

    Soweit mein Kenntnisstand zu diesem Aspekt. Falls ich etwas übersehen haben sollte, bitte ich um Richtigstellung.
    Die von mir erwähnte Vorschrift bezieht sich auf die Einkommensteuer. Dein Fall auf die Umsatzsteuer.

    Der von mir erwähnte § 50a des Einkommensteuergesetzes bezieht sich auf die beschränkte Einkommensteuerpflicht und gilt für Leute mit Wohnsitz im Ausland, die in Deutschland ein Einkommen erzielen. Weil dieses Einkommen hier erzielt wurde, muss auch hier die Einkommensteuer abgeführt werden. Die Zahlung übernimmt in diesem Fall das Unternehmen, indem es von der Aufsichtsratvergütung den Steuerabzug einbehält und an das Finanzamt abführt.

  9. #29
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    Standard AW: Erste Gemeinde will Deutsche abschieben!

    Zitat Zitat von Nationalix Beitrag anzeigen
    Die von mir erwähnte Vorschrift bezieht sich auf die Einkommensteuer. Dein Fall auf die Umsatzsteuer.

    Der von mir erwähnte § 50a des Einkommensteuergesetzes bezieht sich auf die beschränkte Einkommensteuerpflicht und gilt für Leute mit Wohnsitz im Ausland, die in Deutschland ein Einkommen erzielen. Weil dieses Einkommen hier erzielt wurde, muss auch hier die Einkommensteuer abgeführt werden. Die Zahlung übernimmt in diesem Fall das Unternehmen, indem es von der Aufsichtsratvergütung den Steuerabzug einbehält und an das Finanzamt abführt.
    Das wusste ich nicht!

    Ich bin von der 183-Tage-Regelung ausgegangen, nach der ein in Deutschland erzieltes Einkommen nur dann versteuert werden muss, wenn sich der Betreffende mehr als die Hälfte des Jahres in Deutschland aufhält.
    Das haben doch auch schon C-Promis wie Boris Becker und andere probiert und sind damit teilweise gut davongekommen.

    Wie verhält es sich dann beispielsweise bei einem Michael Schuhmacher, der in Deutschland bei einem Autorennen ein Startgeld erhält, aber seinen Wohnsitz in der Schweiz hat? Muss der sein Startgeld hier als Einkommen versteuern?

  10. #30
    ehem. Paul Felz Benutzerbild von Paul Felz
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    Standard AW: Erste Gemeinde will Deutsche abschieben!

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Das wusste ich nicht!

    Ich bin von der 183-Tage-Regelung ausgegangen, nach der ein in Deutschland erzieltes Einkommen nur dann versteuert werden muss, wenn sich der Betreffende mehr als die Hälfte des Jahres in Deutschland aufhält.
    Das haben doch auch schon C-Promis wie Boris Becker und andere probiert und sind damit teilweise gut davongekommen.

    Wie verhält es sich dann beispielsweise bei einem Michael Schuhmacher, der in Deutschland bei einem Autorennen ein Startgeld erhält, aber seinen Wohnsitz in der Schweiz hat? Muss der sein Startgeld hier als Einkommen versteuern?
    Tja,mit dem Problem kämpfe ich auch gerade. Wenn es ihm so geht wie mir: ja. Aber er wird wohl bessere Steuerberater haben.

    Ich hatte 200 Tage in Slowenien gearbeitet, mit dortigen Büro und Konto. Eine Rechnung ging nach Deutschland. Für die will das Finanzamt jetzt Einkommenssteuer von mir.Nicht Umsatzsteuer.

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