Werden sie das denn?
Werden sie das denn?
..... denn solange auch nur einhundert von uns am Leben bleiben, wird man uns niemals, zu welchen Bedingungen auch immer, unter englische Herrschaft zwingen. Denn wir kämpfen nicht für Ruhm, nicht für Reichtümer oder Ehren, sondern wir kämpfen einzig für die Freiheit, die kein ehrenhafter Mann aufgibt, wenn nicht zugleich mit seinem Leben.
Kennt ihr diesen Moment, in dem plötzlich alles Sinn ergibt und man merkt, dass der ganze Scheiß sich wirklich lohnt? Ich auch nicht.
Es gibt indes wenige Menschen, die eine Phantasie für die Wahrheit des Realen besitzen ...
wenn ich mir die Kinderlein so ansehe, scheint niemand mehr einen Erziehungsauftrag zu haben
Was eiert ihr so rum? Bringt doch mal ne verlässlich Quelle für den Erziehungsauftrag oder stochert ihr etwa im Nebel? Ich habe gesucht und bin beim BVerfG fündig geworden, dass in verschiedenen Urteilen von einem Erziehungsauftrag der Schule sprach, der das Erziehungsrecht der Eltern nicht einschränkt. Aber wo steht der nun genau und was beinhaltet er? Los, ihr werdet doch eure Behauptung untermauern können. Eine Richtung habe ich euch doch eben gezeigt.
Kennt ihr diesen Moment, in dem plötzlich alles Sinn ergibt und man merkt, dass der ganze Scheiß sich wirklich lohnt? Ich auch nicht.
Es gibt indes wenige Menschen, die eine Phantasie für die Wahrheit des Realen besitzen ...
Kopfnoten sind theoretisch i.O., allerdings ist das Problem dass diese völlig willkürlich vergeben werden können => Daher nicht brauchbar.
Ein messbare Alternative mit genügend Aussagekraft wäre das Hinzufügen der unentschuldigten Fehltage, sowie die Häufigkeit des Zuspätkommens im Zeugnis.
1. Serve the public trust.
2. Protect the innocent.
3. Uphold the law.
Du hast teilweise Recht!
Das BverfG hat mehrmals von einem "Erziehungauftrag der Schule" geredet, wenn es eine Urteilsbegründung abgegeben hat, wie bspw. hier:
[Links nur für registrierte Nutzer]
Das stimmt!
Dass es nirgends festgeschrieben ist, wie der Erziehungsauftrag der Schule auszusehen hat, stimmt aber nicht ganz!
So sagte das BverfG bspw. in folgendem Urteil [Links nur für registrierte Nutzer] "Vielmehr habe die Schule den Erziehungsauftrag, die Heranwachsenden auf das vorzubereiten, was ihnen in der Gesellschaft begegne"
Das ist allerdings ziemlich nichts sagend! Auch eine etwas schwammige Antwort: Die „gemeinsame Erziehungsaufgabe von Eltern und Schule
[…] ist in einem sinnvoll aufeinander bezogenen
Zusammenwirken zu erfüllen.“ (BVerfG 1972)
Quelle: [Links nur für registrierte Nutzer]
Dann wird das ganze aber noch etwas deutlicher:
„gemeinsame[n] Erziehungsaufgabe von Eltern und Schule, welche die Bildung der einen Persönlichkeit des Kindes zum Ziele hat“ und „in einem sinnvoll aufeinander bezogenen Zusammenwirken zu erfüllen“ ist.
Unterricht und Erziehung sind untrennbar miteinander verbunden, denn Unterricht findet in einer Gemeinschaft statt und diese Gemeinschaft braucht Regeln für den Umgang miteinander"
Nun ist es aber so, dass pure Begründungen, lose Sätze kein "Urteil" sind!
Also hast du schon recht!
Wer sagt "hier herrscht Freiheit", der lügt! Denn Freiheit herrscht nicht!
(Erich Fried)
Kennt ihr diesen Moment, in dem plötzlich alles Sinn ergibt und man merkt, dass der ganze Scheiß sich wirklich lohnt? Ich auch nicht.
Es gibt indes wenige Menschen, die eine Phantasie für die Wahrheit des Realen besitzen ...
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