Bauingenieur des Todes! http://www.heimatkundlicher-arbeitsk...dfriesland.jpg
Bauingenieur des Todes! http://www.heimatkundlicher-arbeitsk...dfriesland.jpg
„Dieses Jahr erforschten wir das Scheitern der Demokratie, wie die Sozialwissenschaftler unsere Welt an den Rand des Chaos brachten. Wir sprachen über die Veteranen, wie sie die Kontrolle übernahmen und die Stabilität erzwangen, die mittlerweile seit Generationen anhält.“
Robert A. Heinlein „Starship Troopers“
Das ist aber nicht die juristische Definition.
Dass Sitzblockaden eine Form der Gewalt darstellen können, wurde schon vor Jahrzehnten höchstinstanzlich bestätigt.
(80er Jahre Atomblockaden)
Erst 1995 wurde diese Definition dann etwas eingeschränkt
(BVerfG) im Jahr 1995 (AZ 1 BvR 718/89)
dennoch gilt:
Aufgrund der Bindungswirkung des BVerfG-Urteils musste sich der Bundesgerichtshof (BGH) dieser Sichtweise anschließen, so dass in Entscheidungen des BGH die reine Anwendung psychischer Gewalt grundsätzlich nicht mehr als ausreichend für den Straftatbestand der Nötigung angesehen wird. Diese Sichtweise gilt laut BGH jedoch nur für die Blockade des ersten Fahrzeuges (also in der Regel jenes Fahrzeugs, welches Ziel der Blockade ist, zum Beispiel Castor-Transport, Militärtransport, etc.), nicht aber für nachfolgende Fahrzeuge. Auf die Fahrer dieser Fahrzeuge wirkt insofern körperlicher Zwang, als dass sie das vor ihnen stehende Fahrzeug nicht passieren können. Wenn also im Rahmen einer Sitzblockade mehr als ein Fahrzeug blockiert wird, kann sich hieraus eine strafbare Nötigung ergeben.[1]
Eine Sitzblockade, verbunden mit Anketten, Einhaken oder aktivem Widerstand gegen das Wegtragen, wird auch vom Bundesverfassungsgericht im Regelfalle als Nötigung nach § 240 des Strafgesetzbuches (StGB) angesehen, vor allem wenn das darin enthaltene Tatbestandsmerkmal der Gewalt auf Blockadeaktionen angewandt werden kann, „bei denen die Teilnehmer über die durch ihre körperliche Anwesenheit verursachte psychische Einwirkung hinaus eine physische Barriere errichten“,[2] wenn die Blockade also tatsächlich unüberwindbar ist.
[Links nur für registrierte Nutzer]
Nötigung
Das meist diskutierte Tatbestandsmerkmal des § 240 StGB ist das Tatbestandsmerkmal „Gewalt“. Hier wird die Abgrenzung zwischen straflosem und strafbarem Verhalten häufig diskutiert.Vor allem bei den Sitzblockaden, Ankettungsaktionen beispielsweise von Kernkraftgegnern oder auch den Kurdendemonstrationen, bei denen die Demonstranten Autobahnen absperrten, um den Verkehr zum Erliegen zu bringen, ist die Diskussion auch ins öffentliche Bewusstsein gelangt.
Als Gewalt wird sowohl vis absoluta (überwältigende Gewalt, die vor allem körperlich hervorgerufen wird) als auch vis compulsiva (beugende Gewalt, die in die Richtung eines psychischen Zwanges geht) verstanden. Der Begriff der Gewalt, wie er sich in der Rechtsprechung der Strafgerichte entwickelt hat, war mehrfach auch Gegenstand von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Ausschlaggebend war die strafrechtliche Verfolgung von Sitzblockaden und die Frage, ob das bloße passive Versperren von Straßen, Schienen und Einfahrten bereits Gewalt gegenüber denen darstellt, die diese Wege benutzen wollen.
...
Die Frage der Auslegung des Gewaltbegriffs ist jedoch immer noch nicht abschließend geklärt, da liberale Vertreter der Strafrechtswissenschaft und des Verfassungsrechts die Tatbestandsmäßigkeit nach § 240 StGB verneinen. Dennoch verbleibt häufig neben dieser Strafbarkeit noch die Freiheitsberaubung nach § 239 StGB, der gefährliche Eingriff in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr nach § 315 StGB, der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr nach § 315b StGB und die Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB.
[Links nur für registrierte Nutzer]
Der GROSSE AUSTAUSCH ist der moderne Völkermord:
Stufe 1: Geburtenreduzierung
Stufe 2: Besiedlung per Massenmigration
Heimatforum
Heute und in den nächsten Tagen will der Mob der linken Nazis unter dem Deckmäntelchen der Demonstrationsfreiheit durch Frankfurt marschieren. Straftaten wurden in den einschlägig bekannten Internet-Foren bereits angekündigt.
Hoffentlich geht die Polizei mit der notwendigen Härte gegen dieses kriminelle Dreckspack vor.
1933 hat es genau so angefangen (nur ohne Internet). Das darf sich in diesem Land niemals wiederholen.
Wer Linke und Grüne wählt ist noch dämlicher als jemand der 1933 die Nsdap gewählt hat.
Nazis, Linke, religiöse Fanatiker ... alles der gleiche Mist.
Der Nachteil des Himmels besteht darin, dass man die gewohnte Gesellschaft vermissen wird.
Mark Twain
Die sind ja sowas von Blöd die Blockierer,hätten einfach ein paar Kanister Oel mitnehmen sollen,sich selbst und die Straße volloelen.
Das wär ein Heidenspaß geworden.
Warum soll ich ehrlich sein,wenn ich von Banditen regiert werde?!
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)