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Thema: Aktionsbündnis kritisiert Vorgehen der Polizei bei Neonaziaufmarsch

  1. #21
    ehem. Paul Felz Benutzerbild von Paul Felz
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    Standard AW: Aktionsbündnis kritisiert Vorgehen der Polizei bei Neonaziaufmarsch

    Zitat Zitat von Zaphod Beeblebrox Beitrag anzeigen
    Nur gibt es den nicht.
    Es werden von Antifanten Züge blockiert, Straßen dichtgemacht, Bomben geworfen und Steine, es werden tumbe Beleidigungen gegröhlt etc.

    Also, was tust du, wenn di weder vor noch zurück kannst, weil dir ein paar Leute den Weg blockieren?
    Ist das legal oder ist das illegal, also Nötigung?
    Beachte bitte, daß schon die - erlaubte! Lies es nach - Betätigung der Lichthupe als Ankündigung einer Überholabsicht als Nötigung angesehen wird.

  2. #22
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    Standard AW: Aktionsbündnis kritisiert Vorgehen der Polizei bei Neonaziaufmarsch

    Zitat Zitat von Casus Belli Beitrag anzeigen
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    Achhaje, die Polizisten sind dazu verpflichtet die Sitzblockaden zu räumen und machten ihren Job. Wenn man sich mal vorstellt wie die Beamten meist beleidigt werden versteh ich recht gut das sie nicht mit Samthandschuhen arbeiten.

    Naja was solls, herzlichen Dank an die Beamten die aus dem gesamten Bundesgebiet angereißt sind und sich mit so einem Unsinn den Samstag versauen mussten.
    Ich wette, wären die Nazis nur halb so gefährlich wie von den "Bunten" herbei geschrieen, würde nicht einer von denen freiwillig seinen Namen hergeben um als "Bündnissprecher" aufzutreten. Oder die sind besonders mutig. Keine Ahnung.

  3. #23
    ehem. Paul Felz Benutzerbild von Paul Felz
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    Standard AW: Aktionsbündnis kritisiert Vorgehen der Polizei bei Neonaziaufmarsch

    Zitat Zitat von Deutschmann Beitrag anzeigen
    Ich wette, wären die Nazis nur halb so gefährlich wie von den "Bunten" herbei geschrieen, würde nicht einer von denen freiwillig seinen Namen hergeben um als "Bündnissprecher" aufzutreten. Oder die sind besonders mutig. Keine Ahnung.
    Wären sie nur ein zehntel so gefährlich, und die Polizisten nur ein hundertstel so brutal, gäbe es gar keine Blockaden.

    Feige Arschlöcher unter Muttis Rock trifft es am Besten.

  4. #24
    Mitglied Benutzerbild von CarlCarlsen
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    Standard AW: Aktionsbündnis kritisiert Vorgehen der Polizei bei Neonaziaufmarsch

    Zitat Zitat von Jule Beitrag anzeigen
    Ich gehe aus dem Hintereingang raus!
    Du weichst der Frage aus. Auch die durch die bloße körperliche Anwesenheit vermittelte Blockadewirkung kann Gewalt sein. Sie ist es in jedem Fall, wenn die Türen dadurch versperrt werden. Wahlweise ist es auch noch Freiheitsberaubung.

  5. #25
    ....oder 100$ zahlen! Benutzerbild von Geronimo
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    Standard AW: Aktionsbündnis kritisiert Vorgehen der Polizei bei Neonaziaufmarsch

    Zitat Zitat von Paul Felz Beitrag anzeigen
    Wären sie nur ein zehntel so gefährlich, und die Polizisten nur ein hundertstel so brutal, gäbe es gar keine Blockaden.

    Feige Arschlöcher unter Muttis Rock trifft es am Besten.
    Hast du heute Sabbelwasser getrunken? Das war ein DREI-Zeiler!:eek:
    „Dieses Jahr erforschten wir das Scheitern der Demokratie, wie die Sozialwissenschaftler unsere Welt an den Rand des Chaos brachten. Wir sprachen über die Veteranen, wie sie die Kontrolle übernahmen und die Stabilität erzwangen, die mittlerweile seit Generationen anhält.“
    Robert A. Heinlein „Starship Troopers“

  6. #26
    DR 2.0 statt DDR 2.0 Benutzerbild von Registrierter
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    Standard AW: Aktionsbündnis kritisiert Vorgehen der Polizei bei Neonaziaufmarsch

    Zitat Zitat von Jule Beitrag anzeigen
    Oha, jetzt greifst du aber gaaanz tief in die Trickkiste!

    Gewalt ist für mich was anderes "Wasserwerfer marsch" bspw.
    Das ist aber nicht die juristische Definition.
    Dass Sitzblockaden eine Form der Gewalt darstellen können, wurde schon vor Jahrzehnten höchstinstanzlich bestätigt.
    (80er Jahre Atomblockaden)

    Erst 1995 wurde diese Definition dann etwas eingeschränkt
    (BVerfG) im Jahr 1995 (AZ 1 BvR 718/89)

    dennoch gilt:

    Aufgrund der Bindungswirkung des BVerfG-Urteils musste sich der Bundesgerichtshof (BGH) dieser Sichtweise anschließen, so dass in Entscheidungen des BGH die reine Anwendung psychischer Gewalt grundsätzlich nicht mehr als ausreichend für den Straftatbestand der Nötigung angesehen wird. Diese Sichtweise gilt laut BGH jedoch nur für die Blockade des ersten Fahrzeuges (also in der Regel jenes Fahrzeugs, welches Ziel der Blockade ist, zum Beispiel Castor-Transport, Militärtransport, etc.), nicht aber für nachfolgende Fahrzeuge. Auf die Fahrer dieser Fahrzeuge wirkt insofern körperlicher Zwang, als dass sie das vor ihnen stehende Fahrzeug nicht passieren können. Wenn also im Rahmen einer Sitzblockade mehr als ein Fahrzeug blockiert wird, kann sich hieraus eine strafbare Nötigung ergeben.[1]

    Eine Sitzblockade, verbunden mit Anketten, Einhaken oder aktivem Widerstand gegen das Wegtragen, wird auch vom Bundesverfassungsgericht im Regelfalle als Nötigung nach § 240 des Strafgesetzbuches (StGB) angesehen, vor allem wenn das darin enthaltene Tatbestandsmerkmal der Gewalt auf Blockadeaktionen angewandt werden kann, „bei denen die Teilnehmer über die durch ihre körperliche Anwesenheit verursachte psychische Einwirkung hinaus eine physische Barriere errichten“,[2] wenn die Blockade also tatsächlich unüberwindbar ist.

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    Nötigung
    Das meist diskutierte Tatbestandsmerkmal des § 240 StGB ist das Tatbestandsmerkmal „Gewalt“. Hier wird die Abgrenzung zwischen straflosem und strafbarem Verhalten häufig diskutiert.Vor allem bei den Sitzblockaden, Ankettungsaktionen beispielsweise von Kernkraftgegnern oder auch den Kurdendemonstrationen, bei denen die Demonstranten Autobahnen absperrten, um den Verkehr zum Erliegen zu bringen, ist die Diskussion auch ins öffentliche Bewusstsein gelangt.

    Als Gewalt wird sowohl vis absoluta (überwältigende Gewalt, die vor allem körperlich hervorgerufen wird) als auch vis compulsiva (beugende Gewalt, die in die Richtung eines psychischen Zwanges geht) verstanden. Der Begriff der Gewalt, wie er sich in der Rechtsprechung der Strafgerichte entwickelt hat, war mehrfach auch Gegenstand von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Ausschlaggebend war die strafrechtliche Verfolgung von Sitzblockaden und die Frage, ob das bloße passive Versperren von Straßen, Schienen und Einfahrten bereits Gewalt gegenüber denen darstellt, die diese Wege benutzen wollen.
    ...
    Die Frage der Auslegung des Gewaltbegriffs ist jedoch immer noch nicht abschließend geklärt, da liberale Vertreter der Strafrechtswissenschaft und des Verfassungsrechts die Tatbestandsmäßigkeit nach § 240 StGB verneinen. Dennoch verbleibt häufig neben dieser Strafbarkeit noch die Freiheitsberaubung nach § 239 StGB, der gefährliche Eingriff in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr nach § 315 StGB, der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr nach § 315b StGB und die Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB.

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    Der GROSSE AUSTAUSCH ist der moderne Völkermord:
    Stufe 1: Geburtenreduzierung
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  7. #27
    aufrechter Demokrat Benutzerbild von Mr.Smith
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    Standard AW: Aktionsbündnis kritisiert Vorgehen der Polizei bei Neonaziaufmarsch

    Heute und in den nächsten Tagen will der Mob der linken Nazis unter dem Deckmäntelchen der Demonstrationsfreiheit durch Frankfurt marschieren. Straftaten wurden in den einschlägig bekannten Internet-Foren bereits angekündigt.
    Hoffentlich geht die Polizei mit der notwendigen Härte gegen dieses kriminelle Dreckspack vor.

    1933 hat es genau so angefangen (nur ohne Internet). Das darf sich in diesem Land niemals wiederholen.
    Wer Linke und Grüne wählt ist noch dämlicher als jemand der 1933 die Nsdap gewählt hat.
    Nazis, Linke, religiöse Fanatiker ... alles der gleiche Mist.

  8. #28
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    Standard AW: Aktionsbündnis kritisiert Vorgehen der Polizei bei Neonaziaufmarsch

    Zitat Zitat von Jule Beitrag anzeigen
    Ohja, diese Sitzblockaden sind verdammt gewalttätig! :rolleyes:
    Die NPD-Demo war angemeldet und genehmigt. Die, die den Aufmarsch verhindern wollten, waren Störer. Also konnten sie von den Polizisten weggetragen werden.
    Der Nachteil des Himmels besteht darin, dass man die gewohnte Gesellschaft vermissen wird.
    Mark Twain

  9. #29
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    Standard AW: Aktionsbündnis kritisiert Vorgehen der Polizei bei Neonaziaufmarsch

    Die sind ja sowas von Blöd die Blockierer,hätten einfach ein paar Kanister Oel mitnehmen sollen,sich selbst und die Straße volloelen.
    Das wär ein Heidenspaß geworden.
    Warum soll ich ehrlich sein,wenn ich von Banditen regiert werde?!

  10. #30
    endlich zuhause Benutzerbild von Sprecher
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    Standard AW: Aktionsbündnis kritisiert Vorgehen der Polizei bei Neonaziaufmarsch

    Zitat Zitat von Rumburak Beitrag anzeigen
    Dafür hättest du eigentlich Rot verdient.
    Warum, der blöde 68er-Opa hätte sich ja nicht in den Strahl stellen müssen.

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