[Links nur für registrierte Nutzer]Auch für ein leerstehendes Ferienhaus ist die GEZ-Gebühr in voller Höhe zu entrichten. Der Vermieter eines solchen Domizils darf jedenfalls keine zeitlich beschränkte Anmeldung nur während der Gäste-Belegung vornehmen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen entschieden (Az. 4 LC 141/10).
Dieses Urteil ist für mich unverständlich. Auch wenn der Inhaber eines leerstehenden Ferienhauses die Geräte bei sich zu Hause lagert, wird die volle Gebühr fällig.