Am Donnerstag war die Verhandlung.
Vors Amtsgericht war Uwe F. gezogen, und damit im Grunde vor dem falschen Richter. Ja, eine kleine Genugtuung hat er gestern erstritten, 120 Euro muss die Polizei ihm zahlen, fürs zerdepperte Schloss. Denn der unsachgemäß im Anschluss an die Stürmung eingebaute Ersatz-Zylinder, den fand auch der Vorsitzende nicht überzeugend.
Ein klassischer Vergleich, ganz materiell – für den F. seinen Kampf ums Prinzip aufgeben muss, für Gerechtigkeit und gegen die Willkür. Denn feststellen, dass die Hausdurchsuchung widerrechtlich war, darf der Amtsrichter nicht, „da wäre das Landgericht zuständig“. Und da herrscht Anwaltspflicht. Und der Herr F. lässt sich zwar ungern schikanieren und kämpft für sein Recht. Aber reich ist er nicht.
Zuerst hatte er die Bremer Staatsanwaltschaft angezeigt. Aber die hatte keine Lust, gegen die Bremer Staatsanwaltschaft zu ermitteln.