Der Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht könnte sogar gegen die Verfassung verstoßen!
Zumindest aber wird er Bloggern Ärger und Anwälten neue Einnahmequellen bescheren.
Vor allem ist da die Trennung von gewerblicher und privater Nutzung:
Zu "nicht gewerblichen Zwecken" dürfen Presseerzeugnisse auch künftig verbreitet werden, heißt es in dem Entwurfstext.
Was aber meint das? In der Begründung des Entwurfs stehen mehrere Beispiele, die sich vor allem mit Blogs befassen.
Demnach kann Bloggern nur geraten werden, künftig keine Zeitungen mehr als Ausriss, Kopie et cetera einzubinden.
[Links nur für registrierte Nutzer]
[Links nur für registrierte Nutzer]
siehe auch:
Urheberrecht: Schwarz-Gelb einigt sich auf Leistungsschutzrecht v. 13. 06. 2012
[Links nur für registrierte Nutzer]