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Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat die Mitspracherechte des Bundestags in Fragen der weiteren europäischen Integration erneut gestärkt. Laut einem am Dienstag in Karlsruhe verkündeten Urteil muss die Bundesregierung das Parlament künftig so früh wie möglich über internationale Verhandlungen wie etwa zum Euro-Rettungsschirm ESM informieren und dem Bundestag eine Mitwirkung daran ermöglichen. Zur Begründung hieß es, die stärkere Einbindung des Parlaments in solche Verträge diene als Ausgleich für die Verschiebung von Kompetenzen zugunsten der Europäischen Union.

Jetzt können die Bundesparlaments-Spacken erst mal ihre Wunden lecken.