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Thema: HARTZ IV: OHNE ARME BEWERBUNGEN SCHREIBEN? - Jobcenter sanktionierte Schwerbehinderte

  1. #1
    Freiheitsstatue Benutzerbild von Rutt
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    Standard HARTZ IV: OHNE ARME BEWERBUNGEN SCHREIBEN? - Jobcenter sanktionierte Schwerbehinderte

    16.06.2012

    Eine Hartz-IV-Bezieherin aus dem Kreis Karlsruhe konnte aus gesundheitlichen Gründen keine Bewerbungen schreiben. Der Betroffenen wurde aufgrund einer schwerwiegenden Erkrankung der linke Unterarm amputiert. Auch der zweite verbliebene Arm erkrankte und machte somit das Schreiben von Bewerbungen unmöglich. Dennoch beharrte das zuständige Jobcenter auf eine getroffene Eingliederungsvereinbarung und kürzte trotz ärztlichen Gutachten die gesamten Hartz IV-Leistungen erst um 30, dann um 60 und zum Schluss um 100 Prozent. Lediglich Lebensmittelgutscheine verblieben am Ende der nachgewiesenermaßen schwerbehinderten Arbeitslosengeld II-Empfängerin.

    Auch ein daraufhin eingelegter Widerspruch brachte keine Einsicht bei der Behörde, weshalb die Betroffene mit Hilfe eines Anwalts das Sozialgericht Karlsruhe einschaltete. Das Gericht zeigte Erbarmen und urteilte, dass eine einarmige Leistungsbezieherin nach dem SGB II aufgrund einer Verletzung des verbliebenen Armes keine Bewerbungen schreiben kann, weshalb das Jobcenter trotz der unterschriebenen Eingliederungsvereinbarung die ALG-II-Leistungen nicht sanktionieren darf. Schließlich habe die Klägerin „einen gewichtigen Grund“, die Auflagen des Jobcenters nicht einzuhalten, wie die Richter mit dem Urteil Aktenzeichen: S 4 AS 2005/11 entschieden.

    Im konkreten Fall hatte eine 1959 geborene schwerbehinderte Frau geklagt, deren linker Unterarm vor einiger Zeit bereits operativ entfernt wurde. In einer Eingliederungsvereinbarung hatte sie sich gegenüber dem Leistungsträger verpflichtet, mindestens zwei Bewerbungen je Monat an potentielle Arbeitgeber zu versenden. Weil der Gesundheitszustand der Klägerin sich verschlechterte, konnte die Frau die Auflagen „mehrfach nicht einhalten“, weshalb das Jobcenter die Ansicht vertrat, nunmehr den gesamten Hartz IV-Regelsatz für drei Monate komplett zu streichen. In dem Bescheid hieß es, die Leistungsbezieherin habe „keine Eigenbemühungen für einen neue Arbeitsstelle nachgewiesen“. Lediglich Lebensmittelgutscheine wurden der schwerkranken Frau seitens des Jobcenters zugebilligt.

    Während der Verhandlung vor Gericht berichtete die Betroffene, dass auch ihr verbliebener rechter Arm große Gesundheitsprobleme verursache. Daher habe sie sich einer weiteren Operation am rechten Arm unterziehen müssen. Weil der linke Arm bereits fehlt und der rechte Schmerzen und neurologische Empfindungsstörungen verursacht, konnte sie der Forderung nicht nachkommen. Die Aussagen wurden durch mehrere Gutachten durch die behandelnden Ärzte bestätigt. Zudem leide die Klägerin Schäden an der Wirbelsäule, wie ein Orthopäde feststellte.

    Nach all dem Vorgetragenen konnten die Sozialrichter nicht anders, als alle Sanktionen als rechtswidrig einzustufen. Da die Hartz-IV-Bezieherin nur noch ein Arm hat und zudem unter schweren Gesundheitsproblemen des anderen Arms leidet, kann sie ohne Hände keine Bewerbungen schreiben. Das Jobcenter wurde dazu verurteilt, alle gekürzten Leistungen zu erstatten. (sb)
    Quelle:[Links nur für registrierte Nutzer]

    Die EGV (Eingliederungsvereinbarung) ist garantiert unter Druck zustande gekommen, so sind sie,
    die Sachbearbeiter der Job(Mob)center, das habe ich als Beistand von ALG2ern oft genug erlebt.


    mfg
    rutt
    Johann Christoph Friedrich von Schiller 10. November 1759 - † 9. Mai 1805
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  2. #2
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: HARTZ IV: OHNE ARME BEWERBUNGEN SCHREIBEN? - Jobcenter sanktionierte Schwerbehinderte

    Was hier fehlt, ist eine Sanktion des Sachbearbeiters, der offensichtlich nicht mehr alle Tassen im Schrank hat, daher ungeeignet ist für die Stelle und sofort entlassen werden sollte.
    (Kann ja dann ALG II beantragen...)
    Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
    (Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)

  3. #3
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    Standard AW: HARTZ IV: OHNE ARME BEWERBUNGEN SCHREIBEN? - Jobcenter sanktionierte Schwerbehinderte

    Kann ich voll verstehen, wenn der BRD-Staat an Behinderten spart. Er braucht das Geld viel notwendiger für Asylanten, Migranten, Zigeuner und Kan.aken aus aller Herren Länder. Die Zuwanderer, Straßenräuber, Totschläger, Messerstecher und Mörder erfüllen schließlich eine unerhört wichtige Aufgabe: die BRD fit zu machen für Globalisierung und multikulturelle Gesellschaft sowie endlich dem demokratischen Gedanken zu seiner vollen Verwirklichung zu verhelfen.

  4. #4
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    Standard AW: HARTZ IV: OHNE ARME BEWERBUNGEN SCHREIBEN? - Jobcenter sanktionierte Schwerbehinderte

    Die Jobcenter wählen aus sehr vielen Bewerbern mit Zeitverträgen , die Jenigen aus, die am herzlosesten mit ihren Klienten umspringen können. Da ist kein Platz für Weicheier. Da musste selbst einen Kienten ohne Arme zu Maßnahmen schicken, wie schreibe ich eine erfolgreiche Bewerbung. Und macht er das nicht- bekommt er das Geld gestrichen-das man woanderst für eine Bankenrettung oder eine Diätenerhöhung braucht.Den Staat stören nicht die vielen Hartzer so fast 7 Millionen nee! nur, das die Geld haben wollen, weil das so im Grundgesetz steht...das hätte man so schön unter den "bedürftigen Millionären " aufteilen können.

  5. #5
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    Standard AW: HARTZ IV: OHNE ARME BEWERBUNGEN SCHREIBEN? - Jobcenter sanktionierte Schwerbehinderte

    Zitat Zitat von Rutt Beitrag anzeigen
    16.06.2012

    Eine Hartz-IV-Bezieherin aus dem................t.


    mfg
    rutt

    Merke :

    Gegenüber einem Beamten bist du immer ein Lügner und Simulant!
    Glaube nichts; egal wo Du es gelesen hast oder wer es gesagt hat; nicht einmal wenn ich es gesagt habe; es sei denn, es entspricht deiner eigenen Überzeugung oder deinem eigenen Menschenverstand. Der Fuchs ist Schlau und stellt sich dumm; bei den Gläubigen ist es genau andersrum!

  6. #6
    ehem. Paul Felz Benutzerbild von Paul Felz
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    Standard AW: HARTZ IV: OHNE ARME BEWERBUNGEN SCHREIBEN? - Jobcenter sanktionierte Schwerbehinderte

    Man kann auch ganz ohne Arme Bewerbungen schreiben.

  7. #7
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    Standard AW: HARTZ IV: OHNE ARME BEWERBUNGEN SCHREIBEN? - Jobcenter sanktionierte Schwerbehinderte

    Dennoch beharrte das zuständige Jobcenter auf eine getroffene Eingliederungsvereinbarung und kürzte trotz ärztlichen Gutachten die gesamten Hartz IV-Leistungen erst um 30, dann um 60 und zum Schluss um 100 Prozent. Lediglich Lebensmittelgutscheine verblieben am Ende der nachgewiesenermaßen schwerbehinderten Arbeitslosengeld II-Empfängerin.
    Was für DRECKSÄUE ! Abschaum!

  8. #8
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    Daumen hoch! AW: HARTZ IV: OHNE ARME BEWERBUNGEN SCHREIBEN? - Jobcenter sanktionierte Schwerbehinderte

    Zitat Zitat von Brutus Beitrag anzeigen
    ... Zitat ...
    Kann ich nicht widersprechen, der Ironie!

  9. #9
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    Standard AW: HARTZ IV: OHNE ARME BEWERBUNGEN SCHREIBEN? - Jobcenter sanktionierte Schwerbehinderte

    Zitat Zitat von Rutt Beitrag anzeigen
    16.06.2012

    Eine Hartz-IV-Bezieherin aus dem Kreis Karlsruhe konnte aus gesundheitlichen Gründen keine Bewerbungen schreiben. Der Betroffenen wurde aufgrund einer schwerwiegenden Erkrankung der linke Unterarm amputiert. Auch der zweite verbliebene Arm erkrankte und machte somit das Schreiben von Bewerbungen unmöglich. Dennoch beharrte das zuständige Jobcenter auf eine getroffene Eingliederungsvereinbarung und kürzte trotz ärztlichen Gutachten die gesamten Hartz IV-Leistungen erst um 30, dann um 60 und zum Schluss um 100 Prozent. Lediglich Lebensmittelgutscheine verblieben am Ende der nachgewiesenermaßen schwerbehinderten Arbeitslosengeld II-Empfängerin.

    Auch ein daraufhin eingelegter Widerspruch brachte keine Einsicht bei der Behörde, weshalb die Betroffene mit Hilfe eines Anwalts das Sozialgericht Karlsruhe einschaltete. Das Gericht zeigte Erbarmen und urteilte, dass eine einarmige Leistungsbezieherin nach dem SGB II aufgrund einer Verletzung des verbliebenen Armes keine Bewerbungen schreiben kann, weshalb das Jobcenter trotz der unterschriebenen Eingliederungsvereinbarung die ALG-II-Leistungen nicht sanktionieren darf. Schließlich habe die Klägerin „einen gewichtigen Grund“, die Auflagen des Jobcenters nicht einzuhalten, wie die Richter mit dem Urteil Aktenzeichen: S 4 AS 2005/11 entschieden.

    Im konkreten Fall hatte eine 1959 geborene schwerbehinderte Frau geklagt, deren linker Unterarm vor einiger Zeit bereits operativ entfernt wurde. In einer Eingliederungsvereinbarung hatte sie sich gegenüber dem Leistungsträger verpflichtet, mindestens zwei Bewerbungen je Monat an potentielle Arbeitgeber zu versenden. Weil der Gesundheitszustand der Klägerin sich verschlechterte, konnte die Frau die Auflagen „mehrfach nicht einhalten“, weshalb das Jobcenter die Ansicht vertrat, nunmehr den gesamten Hartz IV-Regelsatz für drei Monate komplett zu streichen. In dem Bescheid hieß es, die Leistungsbezieherin habe „keine Eigenbemühungen für einen neue Arbeitsstelle nachgewiesen“. Lediglich Lebensmittelgutscheine wurden der schwerkranken Frau seitens des Jobcenters zugebilligt.

    Während der Verhandlung vor Gericht berichtete die Betroffene, dass auch ihr verbliebener rechter Arm große Gesundheitsprobleme verursache. Daher habe sie sich einer weiteren Operation am rechten Arm unterziehen müssen. Weil der linke Arm bereits fehlt und der rechte Schmerzen und neurologische Empfindungsstörungen verursacht, konnte sie der Forderung nicht nachkommen. Die Aussagen wurden durch mehrere Gutachten durch die behandelnden Ärzte bestätigt. Zudem leide die Klägerin Schäden an der Wirbelsäule, wie ein Orthopäde feststellte.

    Nach all dem Vorgetragenen konnten die Sozialrichter nicht anders, als alle Sanktionen als rechtswidrig einzustufen. Da die Hartz-IV-Bezieherin nur noch ein Arm hat und zudem unter schweren Gesundheitsproblemen des anderen Arms leidet, kann sie ohne Hände keine Bewerbungen schreiben. Das Jobcenter wurde dazu verurteilt, alle gekürzten Leistungen zu erstatten. (sb)
    Quelle:[Links nur für registrierte Nutzer]

    Die EGV (Eingliederungsvereinbarung) ist garantiert unter Druck zustande gekommen, so sind sie,
    die Sachbearbeiter der Job(Mob)center, das habe ich als Beistand von ALG2ern oft genug erlebt.


    mfg
    rutt
    Ich finde an dieser Geschichte merkwürdig, dass die Betroffene erst nach der dritten Kürzung einen Widerspruch eingelegt haben soll.

  10. #10
    Realist Benutzerbild von Möwe
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    Standard AW: HARTZ IV: OHNE ARME BEWERBUNGEN SCHREIBEN? - Jobcenter sanktionierte Schwerbehinderte

    Zitat Zitat von Antisozialist Beitrag anzeigen
    Ich finde an dieser Geschichte merkwürdig, dass die Betroffene erst nach der dritten Kürzung einen Widerspruch eingelegt haben soll.
    hätte sie gleich zu Beginn ein Attest vorgelegt und damit dem Jobcenter mitgeteilt, dass sie nicht arbeitsfähig ist, sondern krank, wäre es zu keiner Sanktion gekommen. Auch nicht, wenn sie gleich Widerspruch eingelegt hätte. Hat sie aber nicht, und da das Jobcenter nicht hellsehen kann, ist es dann wohl passiert. Sie hatte Glück, das Gericht hat ihren Fehler wieder ausgebügelt und Gnade vor Recht ergehen lassen. Das nächste Mal wird sie hoffentlich gleich die AU einreichen, um sich erneuten Ärger zu ersparen. Glück gehabt.

    Hier der Fall, wie er der Wirklichkeit entspricht. Der Eröffnungsartikel ist etwas aufgemotzt worden.
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