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Thema: Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe- noch

  1. #1
    Vollblutgermanin Benutzerbild von Patriotistin
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    Standard Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe- noch

    Ein Urteil des Landgerichts Köln betrifft einen weitverbreiteten, aus religiösen Gründen durchgeführten medizinischen Eingriff: Danach ist die Beschneidung von Jungen künftig als Körperverletzung zu werten. von Matthias Ruch
    Wer Jungen aus religiösen Gründen beschneidet, macht sich wegen Körperverletzung strafbar. Dies hat das Landgericht Köln in einem wegweisenden Urteil entschieden, das der FTD vorliegt. Weder das Elternrecht noch die im Grundgesetz garantierte Religionsfreiheit können diesen Eingriff rechtfertigen, stellte das Gericht in seiner Urteilsbegründung klar.

    Damit stellt erstmals ein deutsches Gericht den religiösen Brauch unter Strafe. Jährlich werden in Deutschland mehrere tausend Jungen in ihren ersten Lebensjahren auf Wunsch der Eltern beschnitten. In den USA wird sogar die Mehrheit aller Jungen - weitgehend unabhängig von der Religion - direkt nach Geburt beschnitten. Auch dort formiert sich nun aber massiver Widerstand gegen diese Praxis. Weltweit sind rund ein Viertel aller Männer beschnitten.
    Über Jahrzehnte hatten Ärzte in Deutschland in einer juristischen Grauzone agiert, wenn sie Jungen aus rein religiösen Gründen beschnitten, ohne dass es eine medizinische Notwendigkeit gab. Bislang konnten sie sich jedoch darauf berufen, keine Kenntnis von der Strafbarkeit religiöser Beschneidungen gehabt zu haben. Selbst wenn ein Gericht den Einzelfall später als Körperverletzung anerkannte, musste der Arzt wegen des so genannten Verbotsirrtums freigesprochen werden. Mit dem Kölner Urteil fällt diese Möglichkeit nun weg.
    "Das Urteil ist vor allem für Ärzte enorm wichtig, weil diese jetzt zum ersten Mal Rechtssicherheit haben", sagte Holm Putzke von der Universität Passau. Der Strafrechtler fordert seit Jahren ein ausdrückliches Verbot der religiösen Beschneidung. "Das Gericht hat sich - anders als viele Politiker - nicht von der Sorge abschrecken lassen, als antisemitisch und religionsfeindlich kritisiert zu werden", lobte Putzke. "Diese Entscheidung könnte nicht nur die zukünftige Rechtsprechung prägen, sondern im besten Fall auch bei den betroffenen Religionen zu einem Bewusstseinswandel führen, Grundrechte von Kindern zu respektieren."
    Vor allem muslimische und jüdische Organisationen weisen die Forderungen nach einer Strafbarkeit der Beschneidung bislang entschieden zurück. Sie werten ein Verbot als "schweren Eingriff in das Recht auf freie Religionsausübung". Zum Kölner Urteil wollten sie sich am Montag auf Anfrage zunächst nicht äußern. Man wolle zunächst die Urteilsbegründung prüfen, hieß es.
    Der Richterspruch dürfte für Diskussionen sorgen. Seit Jahren ringen Politik und Verbände um eine bessere Integration der muslimischen Bevölkerung. Wolfgang Schäuble berief dazu als Innenminister 2006 erstmals eine eigene Islamkonferenz ein. Der ehemalige Bundespräsident Christian Wulff sagte: "Der Islam gehört zu Deutschland." Sein Nachfolger Joachim Gauck variierte: "Die Muslime, die hier leben, gehören zu Deutschland." Einige Muslime dürften das Kölner Urteil nun als einen Rückschritt auffassen.
    Experten gehen davon aus, dass nun weitere Fälle andernorts vor Gericht landen werden. Abschließend könnte die Frage nach der Strafbarkeit religiös motivierter Beschneidungen dann wohl vom Bundesverfassungsgericht geregelt werden.
    Im Kölner Fall hatte ein muslimischer Arzt an einem vierjährigen Jungen auf Wunsch der Eltern eine Beschneidung vorgenommen. Zwei Tage später kam es zu Nachblutungen, die Mutter brachte den Jungen in die Kindernotaufnahme. Die Staatsanwaltschaft erhielt Kenntnis davon und erhob Anklage gegen den Beschneider. Nachdem das Amtsgericht den Eingriff für rechtens befand, legte sie Berufung ein. Das Landgericht wertete ihn jetzt als "schwere und irreversible Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit".

    Quelle:[Links nur für registrierte Nutzer]


    "Radbod: "Wo befinden sich nach meiner Taufe meine Vorfahren?"
    Willibrord: "Diese würden nach wie vor in der Hölle bleiben, weil sie nicht getauft worden sind!"
    Daraufhin, so heißt es, zog der König seinen Fuß vom
    Taufbecken zurück und spricht: "Dann bin ich lieber mit meinen Ahnen in der Hölle, als mit Fremden im Himmel!"




    "White Lives Matter"


  2. #2
    GESPERRT
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    Standard AW: Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe

    Gericht unterwandert die Religionsfreiheit?
    Was erlauben Gericht?

    Wird sicher in der nächsten Instanz revidiert werden...

  3. #3
    ALEA IACTA EST Benutzerbild von Commodus
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    Standard AW: Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe

    Zitat Zitat von fatalist Beitrag anzeigen

    Wird sicher in der nächsten Instanz revidiert werden...
    Davon gehe ich auch aus. Das Urteil ist höchst antsemitisch
    Es war, man kann es nicht anders nennen - ein sehr weit verbreitetes Gefühl der Erlösung und Befreiung von der Demokratie

  4. #4
    Österreicher Benutzerbild von frodo
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    Standard AW: Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe

    Mir kann´s ja egal sein, aber betroffen sind also Juden und Muslime.
    Oder beschneidet sonst noch wer?
    Das Gute hat allerdings eine leisere Stimme und wird nicht so leicht gehört.

    Schreiben heißt vor allem zu SPÜREN ... nicht zu DENKEN. Nur so entsteht wahrhaftiges Denken. (umananda)

  5. #5
    GESPERRT
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    Standard AW: Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe

    Zitat Zitat von Commodus Beitrag anzeigen
    Davon gehe ich auch aus. Das Urteil ist höchst antsemitisch
    Du sagst es.
    Warum der Smiley?

    Art 2 Grundgesetz

    (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

    (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
    Würde dieses Grundgesetz wirklich irgendeine Bedeutung haben, dann wären Beschneidungen nur bei Erwachsenen erlaubt, ohne religiöse Ausnahmen. Einzige Ausnahme wäre die Phimose, also ne Krankheit.

  6. #6
    ALEA IACTA EST Benutzerbild von Commodus
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    Standard AW: Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe

    Zitat Zitat von fatalist Beitrag anzeigen
    Du sagst es.
    Warum der Smiley?
    Weil ich mich jetzt schon auf den Aufschrei freue



    Würde dieses Grundgesetz wirklich irgendeine Bedeutung haben, dann wären Beschneidungen nur bei Erwachsenen erlaubt, ohne religiöse Ausnahmen. Einzige Ausnahme wäre die Phimose, also ne Krankheit.
    Richtig. Erwachsene bei freier Entscheidung oder aus gesundheitlichen Norwendigkeiten. So sollte es sein.
    Es war, man kann es nicht anders nennen - ein sehr weit verbreitetes Gefühl der Erlösung und Befreiung von der Demokratie

  7. #7
    Schaf im Wolfspelz
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    Standard AW: Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe

    Zitat Zitat von fatalist Beitrag anzeigen
    Gericht unterwandert die Religionsfreiheit?
    Was erlauben Gericht?

    Wird sicher in der nächsten Instanz revidiert werden...
    Nu ja, es dürfte doch unbestreitbar sein, daß durch eine Beschneidung aufgrund von irrationalen Vorschriften irgendwelcher Glaubensbücher ein irreversibler Schaden entsteht!

    Wenn Erwachsene darauf Bock haben, meinetwegen - aber bei Kindern ist das nun mal eine Körperverletzung.

    Die Religionswissenschaftler der Religionen, die sowas - hier widerrechtliches - vorschreiben, sind gefordert, sich ein anderes Intiationsritual ausdenken, das ohne Körperverletzung auskommt!



    Wenn Du in der Fremde bist, fühl Dich wie zu Hause - aber benimm Dich nicht so!


  8. #8
    FREIGEIST Benutzerbild von Ingeborg
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    Standard AW: Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe

    Zitat Zitat von Commodus Beitrag anzeigen
    Davon gehe ich auch aus. Das Urteil ist höchst antsemitisch
    dito

  9. #9
    FREIGEIST Benutzerbild von Ingeborg
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    Standard AW: Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe

    Zitat Zitat von opppa Beitrag anzeigen
    Nu ja, es dürfte doch unbestreitbar sein, daß durch eine Beschneidung aufgrund von irrationalen Vorschriften irgendwelcher Glaubensbücher ein irreversibler Schaden entsteht!

    Wenn Erwachsene darauf Bock haben, meinetwegen - aber bei Kindern ist das nun mal eine Körperverletzung.

    Die Religionswissenschaftler der Religionen, die sowas - hier widerrechtliches - vorschreiben, sind gefordert, sich ein anderes Intiationsritual ausdenken, das ohne Körperverletzung auskommt!

    es hat keinen Nachteil.

    Und wie viele dieser alten Riten hat es durchaus einen Sinn.

    Bei dreckigen Völkern

    erspart es den Frauen Gebärmutterhalskrebs.

  10. #10
    GESPERRT
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    Standard AW: Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe

    Zitat Zitat von Ingeborg Beitrag anzeigen
    es hat keinen Nachteil.
    Wer kein Mann ist und nicht mit und ohne ausprobiert hat, der sollte sich da zurückhalten.

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