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Thema: LG Köln fällt wegweisendes Urteil: Religiöse Beschneidungen von Jungen verboten

  1. #1
    Freibauer Benutzerbild von Holdus
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    Standard LG Köln fällt wegweisendes Urteil: Religiöse Beschneidungen von Jungen verboten

    LG Köln fällt wegweisendes Urteil

    Religiöse Beschneidungen von Jungen verboten

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    Finde ich gut, dass die Kinder später einmal selbst entscheiden können, ob sie eine Beschneidung über sich ergehen lassen wollen oder auch nicht.
    Eine der eigenen Erkenntnis widersprechende Argumentation bewirkt eine kognitive Dissonanz. Eine Dissonanz ist psychologisch unangenehm. Daher will man sie reduzieren. Das kann dadurch geschehen, dass man versucht, aktiv Situationen und Informationen zu vermeiden, die möglicherweise die Dissonanz erhöhen könnten. Oder die Person sucht konsequent nach Informationen, die mit der eigenen Haltung oder Meinung stimmig sind. (Leon Festinger)

  2. #2
    GESPERRT
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    Standard AW: LG Köln fällt wegweisendes Urteil: Religiöse Beschneidungen von Jungen verboten

    Zitat Zitat von Holdus Beitrag anzeigen
    LG Köln fällt wegweisendes Urteil

    Religiöse Beschneidungen von Jungen verboten

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    Finde ich gut, dass die Kinder später einmal selbst entscheiden können, ob sie eine Beschneidung über sich ergehen lassen wollen oder auch nicht.

    Dieses Urteil ist natürlich zu begrüßen, doch ergibt es nur dann Sinn wenn es für alle Religionen, und alle gravierenden Eingriffe, auch in die Persönlichkeit junger Menschen zu gelten hat.
    Was würde passieren wenn man das auch auf die Juden ausweitetete, diese schreien sofort Wai Gewalt, Israel brüllt der Antisemitismus greift wieder um sich, stimmt getragene Holocaust Holocaust Chöre an, und Deutschland finanziert den Zionazis sofort wieder drei U-Boote.

    Dieses Urteil wäre natürlich auch auf Eingriffe in die Persönlichkeit junger Menschen zu einem Zeitpunkt wo sie absolut nicht frei darüber entscheiden können auszuweiten.

    Christliche, jüdische, muslimische religiöse Indoktrination "Erziehung" an Menschen welche kaum lesen können, und entwicklungsbedingt damit hoffnungslos überfordert sind, ist genau so wie ein körperlicher Eingriff ohne das die Zustimmungs oder Ablehnungsfähigkeit des jungen Menschen schon genügend ausgebildet ist, ein Angriff auf die Menschenrechte und Menschenwürde des jungen Menschen.

    Dann brüllen die Pfaffen wieder los, denn sie wissen es ja genau, die Gehirnwäsche an Kindern ist der sicherste Garant für spätere servile leicht lenkbare "Schäfchen"

    Und auch der Staat ist nicht wirklich an Menschen interessiert, welche ihre Belange frei entscheiden können, auch ihm sind leicht lenkbare Staatsbürgerlakaien lieber.

  3. #3
    Freibauer Benutzerbild von Holdus
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    Standard AW: LG Köln fällt wegweisendes Urteil: Religiöse Beschneidungen von Jungen verboten

    Also ich hab das so verstanden, dass das alle Religionen betrifft. Sehe es aber kommen, dass es einen "Beschneidungstourismus" geben wird.

  4. #4
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: LG Köln fällt wegweisendes Urteil: Religiöse Beschneidungen von Jungen verboten

    Zitat Zitat von Holdus Beitrag anzeigen
    Also ich hab das so verstanden, dass das alle Religionen betrifft. Sehe es aber kommen, dass es einen "Beschneidungstourismus" geben wird.
    Deutsche Gerichte wollen immer sooooo schlau sein....
    >>> DEM DEUTSCHEN VOLKE <<<

  5. #5
    Mitglied
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    Standard AW: LG Köln fällt wegweisendes Urteil: Religiöse Beschneidungen von Jungen verboten

    Man könnte fast Wetten abschließen, dass das Urteil vom Bundesgerichtshof wieder kassiert werden wird oder sich sogar das BVerfG einschaltet.

    Wir kennen doch die seltsamen Wege und Methoden in diesem Staat.
    Für das Schächtverbot wurde schließlich auch auf Betreiben "interessierter Kreise" im Tierschutzgesetz eine Ausnahme gebastelt. Warum nicht auch bei diesem Urteil eines naseweisen Gerichts, das sich zu weit aus dem Fenster gelehnt hat.

  6. #6
    Blecheimer Benutzerbild von r2d2
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    Standard AW: LG Köln fällt wegweisendes Urteil: Religiöse Beschneidungen von Jungen verboten

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Man könnte fast Wetten abschließen, dass das Urteil vom Bundesgerichtshof wieder kassiert werden wird oder sich sogar das BVerfG einschaltet.

    Wir kennen doch die seltsamen Wege und Methoden in diesem Staat.
    Für das Schächtverbot wurde schließlich auch auf Betreiben "interessierter Kreise" im Tierschutzgesetz eine Ausnahme gebastelt. Warum nicht auch bei diesem Urteil eines naseweisen Gerichts, das sich zu weit aus dem Fenster gelehnt hat.
    Es gibt eigentlich für die Beteiligten keinen Grund konkret dieses Urteil vor den Bundesgerichtshof zu bringen, da sie ja freigesprochen wurden. Ich halte das Urteil aber tatsächlich nicht für haltbar.

    In den USA kommt es nicht selten vor, dass Eltern, die keine Muslime sind, ihre Kinder beschneiden lassen. Viele Erwachsene lassen sich auch aus nicht-religösen Gründen beschneiden (Hygiene und ähnliches). Man kann eine Beschneidung daher nicht so ohne weiteres als eine Körperverletzung bezeichnen. Einen kleinen medizinischen Eingriff, den eine Vielzahl von Erwachsenen freiwillig an sich durchführen lassen und den sie keineswegs bedauern, als Körperverletzung zu interpretieren, ist schon weit hergeholt.

    Hier kann keineswegs von einer "Kindswohlgefährdung" gesprochen werden und die müsste vorliegen, wenn eine Beschneidung strafbar sein sollte.
    Wenn es lediglich darum ginge zu warten, bis das Kind selbst entscheiden kann, dann könnte man auch die Kindstaufe verbieten.

    In einem Rechtsstaat haben die Eltern das Erziehungsrecht und auch das Entscheidungsrecht für ihre unmündigen Kinder. Der Staat hat hier lediglich in Ausnahmefällen ein Eingriffsrecht, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist. Und das ist bei einer Beschneidung, die manche sogar aus hygienischen Gründen für sinnvoll ansehen, nicht der Fall.

    Ich persönlich bin zwar Islamkritiker und lehne auch eine Beschneidung aus hygienischen Gründen für mich ab, aber mir fehlt es dem Urteil an Liberalität.

    Wenn Richter in das Selbstbestimmungsrecht und dazu gehört auch das Erziehungsrecht von Staatsbürgern eingreifen, ist das nicht unproblematisch.
    Geändert von r2d2 (27.06.2012 um 14:38 Uhr)

  7. #7
    Mitglied
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    Standard AW: LG Köln fällt wegweisendes Urteil: Religiöse Beschneidungen von Jungen verboten

    Zitat Zitat von r2d2 Beitrag anzeigen
    Es gibt eigentlich für die Beteiligten keinen Grund konkret dieses Urteil vor den Bundesgerichtshof zu bringen, da sie ja freigesprochen wurden. Ich halte das Urteil aber tatsächlich nicht für haltbar.

    In den USA kommt es nicht selten vor, dass Eltern, die keine Muslime sind, ihre Kinder beschneiden lassen. Viele Erwachsene lassen sich auch aus Nicht-religösen Gründen beschneiden (Hygiene und ähnliches). Man kann eine Beschneidung daher nicht so ohne weiteres als eine Körperverletzung beezeichnen. Einen kleinen medizinischen Eingriff, den eine Vielzahl von Erwachsenen freiwillig an sich durchführen lassen und den sie keineswegs bedauern als Körperverletzung zu interpretieren, ist schon weit hergeholt.

    Hier kann keineswegs von einer "Kindswohlgefährdung" gesprochen werden und die müsste vorliegen, wenn eine Beschneidung strafbar sein sollte.
    Wenn es lediglich darum ginge, zu warten, bis das Kind selbst entscheiden kann, dann könnte man auch die Kindstaufe verbieten.

    In einem Rechtsstaat haben die Eltern das Erziehungsrecht und auch das Entscheidungsrecht für ihre unmündigen Kinder. Der Staat hat hier lediglich in Ausnahmefällen ein Eingriffsrecht, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist. Und das ist bei einer Beschneidung, die manche sogar als aus hygienischen Gründen für sinnvoll ansehen, nicht der Fall.

    Ich persönlich bin zwar Islamkritiker und lehne auch eine Beschneidung aus hygienischen Gründen für mich ab, aber mir fehlt es dem Urteil an Liberalität.

    Wenn Richter in das Selbstbestimmungsrecht und dazu gehört auch das Erziehungsrecht von Staatsbürgern eingreifen, ist das nicht unproblematisch.
    Nicht zu fassen, es gibt sie wirklich, sachliche, nüchterne Stellungsnahme und Argumentation in diesem Forum.
    - Volle Zustimmung meinerseits

  8. #8
    Mitglied Benutzerbild von Shahirrim
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    Standard AW: LG Köln fällt wegweisendes Urteil: Religiöse Beschneidungen von Jungen verboten

    Hätte nie geglaubt, dass die BRD solche Urteile zu fällen wagt. Graumann schimpft, was will man mehr?

    War schon lange nicht mehr so stolz auf die BRD, auch wenn es hier um Muslime ging!

  9. #9
    Foren-Veteran Benutzerbild von Gothaur
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    Standard AW: LG Köln fällt wegweisendes Urteil: Religiöse Beschneidungen von Jungen verboten

    Das Thema gibt es schon!
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    Vielleicht zusammenführen?
    Gruß
    Islam --> Jihad --> Islamisten Terror
    Ueberzeugung --> Konzept --> Implementierung.
    Bergauf und gegen den Wind, formen den Charakter.
    Hurra, wir verblöden, für uns bezahlt der Staat!

  10. #10
    endlich zuhause Benutzerbild von Sprecher
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    Standard AW: LG Köln fällt wegweisendes Urteil: Religiöse Beschneidungen von Jungen verboten

    Zitat Zitat von Shahirrim Beitrag anzeigen
    Hätte nie geglaubt, dass die BRD solche Urteile zu fällen wagt. Graumann schimpft, was will man mehr?

    War schon lange nicht mehr so stolz auf die BRD, auch wenn es hier um Muslime ging!
    Das Urteil wird sicher in der nächsten Instanz wieder aufgehoben.

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