Ja, da steht das drin, was ich dir gesagt habe.
Er kann ein Erbe ausschlagen, wenn es aus Schulden besteht. Das muss er innerhalb der Frist von 6 Wochen tun.
Die Frist beginnt erst, nachdem der Erbe benachrichtigt wurde. Ohne Benachrichtigung muss er das Erbe also nicht annehmen.