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Thema: Krankenkassen müssen für Eltern von Ausländern in deren Heimat zahlen

  1. #1
    Vollblutgermanin Benutzerbild von Patriotistin
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    Standard Krankenkassen müssen für Eltern von Ausländern in deren Heimat zahlen

    Deutsche Krankenversicherungen müssen für Familienmitglieder ausländischer Arbeitnehmer die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen bezahlen - selbst wenn diese gar nicht in Deutschland wohnen, sondern in ihrem Heimatland. Das gilt sogar für viele Eltern von in Deutschland krankenversicherten Ausländern aus der Türkei und den Nachfolgestaaten Jugoslawiens.

    Diese bisher weithin unbekannte Ausweitung der kostenlosen Mitversicherung wurde in dieser Woche vom Parlamentarischen Staatssekretär Franz Thönnes (SPD) aus dem Bundesgesundheitsministerium auf Grund einer Anfrage der Abgeordneten Erika Steinbach (CDU) enthüllt.

    Im Namen der Bundesregierung bestätigte der Staatssekretär: In der Türkei, in Bosnien und Herzegowina, Serbien und Montenegro lebende Eltern eines in Deutschland krankenversicherten ausländischen Arbeitnehmers haben Anspruch auf Leistungen aus der Krankenversicherung. Der Kreis der Anspruchsberechtigten richte sich nach den Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaates der Familienangehörigen. Grundlage seien, so Thönnes, ein deutsch-türkisches Abkommen vom 30. April 1964 sowie ein deutsch-jugoslawisches Abkommen vom 12. Oktober 1968.

    Quelle weiterzulesen unter :[Links nur für registrierte Nutzer]


    **************************

    Das alles wird immer grotesker hier werden Behandlungen, Medikamente u.s.w
    nicht mehr gezahlt
    aber wir unterstützen Menschen in Fremdländern die uns echt rein garnichts
    angehen, geschweige auch nur den kleinsten Anteil an unserem Krankensystem haben.
    Wie lange soll es noch dauern bis wir Urdeutschen krepieren müssen damit
    Fremdvölker leben können


    "Radbod: "Wo befinden sich nach meiner Taufe meine Vorfahren?"
    Willibrord: "Diese würden nach wie vor in der Hölle bleiben, weil sie nicht getauft worden sind!"
    Daraufhin, so heißt es, zog der König seinen Fuß vom
    Taufbecken zurück und spricht: "Dann bin ich lieber mit meinen Ahnen in der Hölle, als mit Fremden im Himmel!"




    "White Lives Matter"


  2. #2
    Realist Benutzerbild von Möwe
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    Standard AW: Krankenkassen müssen für Eltern von Ausländern in deren Heimat zahlen

    Eigentlich schon Schnee von gestern. Ich finde es nicht gut, kann doch auch kein Deutscher seine in Deutschland lebenden Eltern mitversichern.
    Das Thema kocht alle paar Jahre wieder hoch, und nichts passiert.

    In Relation zu Familien, in denen die Eltern nicht verheiratet sind, und die nicht auf die Familienversicherung zugreifen können, ist dieses Doppelabkommen sehr unsozial.

  3. #3
    Des Flügels Geflügel Benutzerbild von Sathington Willoughby
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    Carcosa
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    Standard AW: Krankenkassen müssen für Eltern von Ausländern in deren Heimat zahlen

    Es ist eine Diskrimierung von allen Anderen und sollte daher vorm Verfassungsgericht keinen bestand haben.
    Da es aber Türken und jugoslawischen Moslems zugute kommt, werden wir auch in Zukunft weiter zahlen.
    Mein Geschlecht : Kämpfer
    Meine Pronomen : Blut, Schweiß und Tränen

  4. #4
    Mitglied
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    Standard AW: Krankenkassen müssen für Eltern von Ausländern in deren Heimat zahlen

    Zu den ständigen Finanzlöchern im Gesundheitswesen und zu den Gründen der Kostenexplosion:
    Den Schaden, der entsteht, weil ausländische„ Gesundheitstouristen" mit den Chipkarten ihrer Angehörigen und Freunde bei uns die ärztliche Versorgung in Anspruch nehmen, nannte der Vorsitzende des Bayerischen Hausärzteverbandes, Dr. Wolfgang Hoppenthaller, „bestimmt so hoch wie das aktuelle Defizit der Krankenkassen". Doch die Kosten dieses Chipkarten-Betrugs sind nur ein Grund des drohenden Zusammenbruchs der sozialen und gesundheitlichen Versorgungssicherheit.
    Als Folge von Sozialversicherungsabkommen (Verträge mit einzelnen oder mehreren Staaten) zahlen die Krankenkassen Millionenbeträge für hier lebende Ausländer, unabhängig davon, ob diese hier arbeiten, arbeitslos oder Sozialhilfeempfänger sind. Mitversichert sind auch deren Angehörige, selbst wenn diese in ihrem Heimatland leben.
    Der Kreis der Anspruchsberechtigten richtet sich dabei nicht nach den deutschen, sondern nach den Rechtsvorschriften der Herkunftsländer der Unterhaltspflichtigen. In einigen Ländern bezieht der erweiterte Familienkreis Eltern und Geschwister mit ein, wie zum Beispiel in der Türkei.
    Ein zusätzliches Problem besteht darin, dass Versichertenausweise ohne Lichtbild den Missbrauch noch fördern. Gegenseitige Gesundheitsabkommen wurden bisher mit folgenden Ländern getroffen: Bosnien-Herzegowina, Bundesrepublik Jugoslawien, Israel, Kroatien, Marokko, Mazedonien. Polen, Schweiz, Slowenien, Türkei, Tunesien, Ungarn, Tschechien.
    Ein weiteres Problem: Die vom Gesundheitsministerium mit dem In-Kraft-Treten der Gesundheitsreform den Ärzten verordnete Medikamentenstreichliste sieht nur noch die Verschreibung von Billigmedikamenten vor. Diese Regelung gilt allerdings nur für die Kassenpatienten, die selbst Beiträge entrichten, nicht aber für diejenigen, deren Krankheitskosten der Staat bezahlt, für Strafgefangene, Asylbewerber und Sozialhilfeempfänger.
    Diesen Patienten kann der Arzt weiterhin teure Original-Medikamente verschreiben. Diese können ohne Abstriche oder Zuzahlungen medizinische bzw. zahnmedizinische Leistungen, Krankenhausversorgung, Operationen, Unterbringung in Pflegeheimen etc. in Anspruch nehmen. Grund: In der Medikamentenstreichliste wurde die staatliche Krankenhilfe schlechtweg „vergessen"!
    Die statistischen Jahrbücher weisen aus, dass im Jahr 1989 ca. 256 000 deutsche Staatsangehörige, 270 000 Ausländer und im Jahr 1993 ca. 250 000 deutsche Staatsangehörige und 577 000 Ausländer uneingeschränkte Krankenhilfe aus den Rentenkassen - außer den sonstigen Sozialhilfeleistungen - erhielten. Dies bedeutet: geringer Rückgang bei den Deutschen,
    aber mehr als eine Verdoppelung bei den Ausländern. Heute dürfte die Millionenzahl bei den Anspruchsberechtigten bereits weit überschritten sein. Kein Wunder, dass die Zahlen seit 1994 nicht mehr veröffentlicht werden.
    Was schließen wir daraus? Nicht die regelmäßig in die Pflichtkrankenkassen einzahlenden Versicherten sorgen für das wachsende Defizit, sondern vorrangig diejenigen, die auf Kosten der Solidargemeinschaft beitragsfrei die Kassen belasten. Die von vielen zu Recht geforderte Gleichbehandlung aller Versicherten im Krankheitsfall wird bis heute durch den Gesetzgeber verhindert. Die Folge: Zahlende Kassenpatienten werden medizinisch eindeutig schlechter gestellt als kostenfrei Anspruchsberechtigte. Es ist typisch, dass der Bürger darüber nicht, falsch oder nur unzureichend informiert wird und keine Partei solche Ursachen der Kostenexplosion zu kritisieren wagt.



    Erweiterung

    Das Abkommen wurde in den 60-Jahren getroffen und die Zahlungen ins Ausland nennt man auch Monatspauschbetrag.
    Spezielle zwischenstaatliche Sozialversicherungsverträge wurden bislang außer mit der Türkei mit folgenden Staaten getroffen:
    Bosnien - Herzegowina, Bundesrepublik Jugoslawien, Israel, Kroatien, Marroko, Mazedonien, Polen, Schweiz, Slowenien, Tunesien, Ungarn und Tschechien. Unter anderem auch China soll demnächst hinzukommen, weil wir noch nicht genug bezahlen.
    Den deutschen Krankenkassen ist gesetzlich vorgegeben, wer zum Kreis der begünstigten ausländischen Familienangehörigen gehört, die jederzeit sogar bei sich in ihrem Heimatland medizinische Versorgungsleistungen aller Art auf Kosten der deutschen Gesundheitssolidarkassen in Anspruch nehmen können. Wer in diesem Sinne als "Angehöriger" gilt, das richtet sich nicht nach den in Deutschland üblichen Gepflogenheiten, sondern ausdrücklich nur nach der Rechtslage in dem jeweiligen Land.
    Dort wiederum umfaßt der Begriff "Angehöriger" oftmals ganze Großfamilien einschließlich der Eltern und Geschwister des in Deutschland Krankenversicherten ausländischer Herkunft. Und zwar unabhängig davon, ob der Betreffende hier arbeitet, arbeitslos oder Sozialhilfeempfänger ist.

    Von den Grünen und Roten wird eine Änderung des Abkommens kategorisch abgelehnt.

  5. #5
    Vollblutgermanin Benutzerbild von Patriotistin
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    Standard AW: Krankenkassen müssen für Eltern von Ausländern in deren Heimat zahlen

    Zitat Zitat von schastar Beitrag anzeigen
    Zu den ständigen Finanzlöchern im Gesundheitswesen und zu den Gründen der Kostenexplosion:
    Den Schaden, der entsteht, weil ausländische„ Gesundheitstouristen" mit den Chipkarten ihrer Angehörigen und Freunde bei uns die ärztliche Versorgung in Anspruch nehmen, nannte der Vorsitzende des Bayerischen Hausärzteverbandes, Dr. Wolfgang Hoppenthaller, „bestimmt so hoch wie das aktuelle Defizit der Krankenkassen". Doch die Kosten dieses Chipkarten-Betrugs sind nur ein Grund des drohenden Zusammenbruchs der sozialen und gesundheitlichen Versorgungssicherheit.
    Als Folge von Sozialversicherungsabkommen (Verträge mit einzelnen oder mehreren Staaten) zahlen die Krankenkassen Millionenbeträge für hier lebende Ausländer, unabhängig davon, ob diese hier arbeiten, arbeitslos oder Sozialhilfeempfänger sind. Mitversichert sind auch deren Angehörige, selbst wenn diese in ihrem Heimatland leben.
    Der Kreis der Anspruchsberechtigten richtet sich dabei nicht nach den deutschen, sondern nach den Rechtsvorschriften der Herkunftsländer der Unterhaltspflichtigen. In einigen Ländern bezieht der erweiterte Familienkreis Eltern und Geschwister mit ein, wie zum Beispiel in der Türkei.
    Ein zusätzliches Problem besteht darin, dass Versichertenausweise ohne Lichtbild den Missbrauch noch fördern. Gegenseitige Gesundheitsabkommen wurden bisher mit folgenden Ländern getroffen: Bosnien-Herzegowina, Bundesrepublik Jugoslawien, Israel, Kroatien, Marokko, Mazedonien. Polen, Schweiz, Slowenien, Türkei, Tunesien, Ungarn, Tschechien.
    Ein weiteres Problem: Die vom Gesundheitsministerium mit dem In-Kraft-Treten der Gesundheitsreform den Ärzten verordnete Medikamentenstreichliste sieht nur noch die Verschreibung von Billigmedikamenten vor. Diese Regelung gilt allerdings nur für die Kassenpatienten, die selbst Beiträge entrichten, nicht aber für diejenigen, deren Krankheitskosten der Staat bezahlt, für Strafgefangene, Asylbewerber und Sozialhilfeempfänger.
    Diesen Patienten kann der Arzt weiterhin teure Original-Medikamente verschreiben. Diese können ohne Abstriche oder Zuzahlungen medizinische bzw. zahnmedizinische Leistungen, Krankenhausversorgung, Operationen, Unterbringung in Pflegeheimen etc. in Anspruch nehmen. Grund: In der Medikamentenstreichliste wurde die staatliche Krankenhilfe schlechtweg „vergessen"!
    Die statistischen Jahrbücher weisen aus, dass im Jahr 1989 ca. 256 000 deutsche Staatsangehörige, 270 000 Ausländer und im Jahr 1993 ca. 250 000 deutsche Staatsangehörige und 577 000 Ausländer uneingeschränkte Krankenhilfe aus den Rentenkassen - außer den sonstigen Sozialhilfeleistungen - erhielten. Dies bedeutet: geringer Rückgang bei den Deutschen,
    aber mehr als eine Verdoppelung bei den Ausländern. Heute dürfte die Millionenzahl bei den Anspruchsberechtigten bereits weit überschritten sein. Kein Wunder, dass die Zahlen seit 1994 nicht mehr veröffentlicht werden.
    Was schließen wir daraus? Nicht die regelmäßig in die Pflichtkrankenkassen einzahlenden Versicherten sorgen für das wachsende Defizit, sondern vorrangig diejenigen, die auf Kosten der Solidargemeinschaft beitragsfrei die Kassen belasten. Die von vielen zu Recht geforderte Gleichbehandlung aller Versicherten im Krankheitsfall wird bis heute durch den Gesetzgeber verhindert. Die Folge: Zahlende Kassenpatienten werden medizinisch eindeutig schlechter gestellt als kostenfrei Anspruchsberechtigte. Es ist typisch, dass der Bürger darüber nicht, falsch oder nur unzureichend informiert wird und keine Partei solche Ursachen der Kostenexplosion zu kritisieren wagt.



    Erweiterung

    Das Abkommen wurde in den 60-Jahren getroffen und die Zahlungen ins Ausland nennt man auch Monatspauschbetrag.
    Spezielle zwischenstaatliche Sozialversicherungsverträge wurden bislang außer mit der Türkei mit folgenden Staaten getroffen:
    Bosnien - Herzegowina, Bundesrepublik Jugoslawien, Israel, Kroatien, Marroko, Mazedonien, Polen, Schweiz, Slowenien, Tunesien, Ungarn und Tschechien. Unter anderem auch China soll demnächst hinzukommen, weil wir noch nicht genug bezahlen.
    Den deutschen Krankenkassen ist gesetzlich vorgegeben, wer zum Kreis der begünstigten ausländischen Familienangehörigen gehört, die jederzeit sogar bei sich in ihrem Heimatland medizinische Versorgungsleistungen aller Art auf Kosten der deutschen Gesundheitssolidarkassen in Anspruch nehmen können. Wer in diesem Sinne als "Angehöriger" gilt, das richtet sich nicht nach den in Deutschland üblichen Gepflogenheiten, sondern ausdrücklich nur nach der Rechtslage in dem jeweiligen Land.
    Dort wiederum umfaßt der Begriff "Angehöriger" oftmals ganze Großfamilien einschließlich der Eltern und Geschwister des in Deutschland Krankenversicherten ausländischer Herkunft. Und zwar unabhängig davon, ob der Betreffende hier arbeitet, arbeitslos oder Sozialhilfeempfänger ist.

    Von den Grünen und Roten wird eine Änderung des Abkommens kategorisch abgelehnt.
    Das ist einfach der Hohn schlecht hin, wir
    versorgen die halbe Welt über unsrem Krankensystem
    und man wirft uns ständig vor wir würden es
    selber sein die die Kassen zu sehr beanspruchen und das daher das
    Krankensystem so schlecht da steht.......Die Lügen in diesem verdammtem
    miesem verlogenem Staat kennt einfach keinerlei Grenzen mehr.....


    "Radbod: "Wo befinden sich nach meiner Taufe meine Vorfahren?"
    Willibrord: "Diese würden nach wie vor in der Hölle bleiben, weil sie nicht getauft worden sind!"
    Daraufhin, so heißt es, zog der König seinen Fuß vom
    Taufbecken zurück und spricht: "Dann bin ich lieber mit meinen Ahnen in der Hölle, als mit Fremden im Himmel!"




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  6. #6
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    Standard AW: Krankenkassen müssen für Eltern von Ausländern in deren Heimat zahlen

    Das ist schon seit Jahren bekannt!!!

    Übrigens:
    Meiner Nachbarin werden von der bescheidenen Witwenrente seit Jahren monatlich Krankenkassenbeiträge für ihren toten Mann abgezogen!
    Der wird ja nun nicht mehr krank, weil tot! Kurios, oder?

  7. #7
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    Standard AW: Krankenkassen müssen für Eltern von Ausländern in deren Heimat zahlen

    Zitat Zitat von Houseworker Beitrag anzeigen
    Das ist schon seit Jahren bekannt!!!

    Übrigens:
    Meiner Nachbarin werden von der bescheidenen Witwenrente seit Jahren monatlich Krankenkassenbeiträge für ihren toten Mann abgezogen!
    Der wird ja nun nicht mehr krank, weil tot! Kurios, oder?
    Ja bekannt wars mir auch...... aber nicht in den ausmessen wir es schastar
    ausgeführt hat.......


    "Radbod: "Wo befinden sich nach meiner Taufe meine Vorfahren?"
    Willibrord: "Diese würden nach wie vor in der Hölle bleiben, weil sie nicht getauft worden sind!"
    Daraufhin, so heißt es, zog der König seinen Fuß vom
    Taufbecken zurück und spricht: "Dann bin ich lieber mit meinen Ahnen in der Hölle, als mit Fremden im Himmel!"




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  8. #8
    ein feiner Mensch Benutzerbild von konfutse
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    Standard AW: Krankenkassen müssen für Eltern von Ausländern in deren Heimat zahlen

    Die Abkommen sind von 1964 und 1968. Also weder was Neues noch was Unbekanntes, was man mit einer parlamentarischen Anfrage herauskriegen müsste. Man sollte diese Verträge, die damals ja einen Sinn hatten, in Frage stellen und auf Kündigung hinarbeiten.
    Kennt ihr diesen Moment, in dem plötzlich alles Sinn ergibt und man merkt, dass der ganze Scheiß sich wirklich lohnt? Ich auch nicht.

    Es gibt indes wenige Menschen, die eine Phantasie für die Wahrheit des Realen besitzen ...

  9. #9
    The box. You opened it. Benutzerbild von Schaschlik
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    Standard AW: Krankenkassen müssen für Eltern von Ausländern in deren Heimat zahlen

    Zitat Zitat von Möwe Beitrag anzeigen
    Eigentlich schon Schnee von gestern. Ich finde es nicht gut, kann doch auch kein Deutscher seine in Deutschland lebenden Eltern mitversichern.()

    Das stimmt so nicht. Wir haben einen Fall in der Familie, wo der Vater bis zum Ruhestand selbstständig und privat krankenversichert war. Sein Sohn ist für ihn unterhaltspflichtig und weil der Vater nicht mehr in die GKV kommt und der Beitrag für eine PKV das monatliche Einkommen übersteigt, ist dieser bei seinem Sohn familienversichert. Das Zauberwort heißt hier Unterhaltspflicht und gilt z.B. auch für Kinder. Viele können sich das anscheinend nicht vorstellen, weil so eine Konstellation in D wohl relativ selten ist.
    Ich mag schizophren sein, aber wenigstens habe ich einander.

  10. #10
    Mitglied
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    25.609

    Standard AW: Krankenkassen müssen für Eltern von Ausländern in deren Heimat zahlen

    Zitat Zitat von konfutse Beitrag anzeigen
    Die Abkommen sind von 1964 und 1968. Also weder was Neues noch was Unbekanntes, was man mit einer parlamentarischen Anfrage herauskriegen müsste. Man sollte diese Verträge, die damals ja einen Sinn hatten, in Frage stellen und auf Kündigung hinarbeiten.
    Statt dessen wuden aber die Leistungen erweitert und ausgebaut.

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