Zitat von
schastar
Zu den ständigen Finanzlöchern im Gesundheitswesen und zu den Gründen der Kostenexplosion:
Den Schaden, der entsteht, weil ausländische„ Gesundheitstouristen" mit den Chipkarten ihrer Angehörigen und Freunde bei uns die ärztliche Versorgung in Anspruch nehmen, nannte der Vorsitzende des Bayerischen Hausärzteverbandes, Dr. Wolfgang Hoppenthaller, „bestimmt so hoch wie das aktuelle Defizit der Krankenkassen". Doch die Kosten dieses Chipkarten-Betrugs sind nur ein Grund des drohenden Zusammenbruchs der sozialen und gesundheitlichen Versorgungssicherheit.
Als Folge von Sozialversicherungsabkommen (Verträge mit einzelnen oder mehreren Staaten) zahlen die Krankenkassen Millionenbeträge für hier lebende Ausländer, unabhängig davon, ob diese hier arbeiten, arbeitslos oder Sozialhilfeempfänger sind. Mitversichert sind auch deren Angehörige, selbst wenn diese in ihrem Heimatland leben.
Der Kreis der Anspruchsberechtigten richtet sich dabei nicht nach den deutschen, sondern nach den Rechtsvorschriften der Herkunftsländer der Unterhaltspflichtigen. In einigen Ländern bezieht der erweiterte Familienkreis Eltern und Geschwister mit ein, wie zum Beispiel in der Türkei.
Ein zusätzliches Problem besteht darin, dass Versichertenausweise ohne Lichtbild den Missbrauch noch fördern. Gegenseitige Gesundheitsabkommen wurden bisher mit folgenden Ländern getroffen: Bosnien-Herzegowina, Bundesrepublik Jugoslawien, Israel, Kroatien, Marokko, Mazedonien. Polen, Schweiz, Slowenien, Türkei, Tunesien, Ungarn, Tschechien.
Ein weiteres Problem: Die vom Gesundheitsministerium mit dem In-Kraft-Treten der Gesundheitsreform den Ärzten verordnete Medikamentenstreichliste sieht nur noch die Verschreibung von Billigmedikamenten vor. Diese Regelung gilt allerdings nur für die Kassenpatienten, die selbst Beiträge entrichten, nicht aber für diejenigen, deren Krankheitskosten der Staat bezahlt, für Strafgefangene, Asylbewerber und Sozialhilfeempfänger.
Diesen Patienten kann der Arzt weiterhin teure Original-Medikamente verschreiben. Diese können ohne Abstriche oder Zuzahlungen medizinische bzw. zahnmedizinische Leistungen, Krankenhausversorgung, Operationen, Unterbringung in Pflegeheimen etc. in Anspruch nehmen. Grund: In der Medikamentenstreichliste wurde die staatliche Krankenhilfe schlechtweg „vergessen"!
Die statistischen Jahrbücher weisen aus, dass im Jahr 1989 ca. 256 000 deutsche Staatsangehörige, 270 000 Ausländer und im Jahr 1993 ca. 250 000 deutsche Staatsangehörige und 577 000 Ausländer uneingeschränkte Krankenhilfe aus den Rentenkassen - außer den sonstigen Sozialhilfeleistungen - erhielten. Dies bedeutet: geringer Rückgang bei den Deutschen,
aber mehr als eine Verdoppelung bei den Ausländern. Heute dürfte die Millionenzahl bei den Anspruchsberechtigten bereits weit überschritten sein. Kein Wunder, dass die Zahlen seit 1994 nicht mehr veröffentlicht werden.
Was schließen wir daraus? Nicht die regelmäßig in die Pflichtkrankenkassen einzahlenden Versicherten sorgen für das wachsende Defizit, sondern vorrangig diejenigen, die auf Kosten der Solidargemeinschaft beitragsfrei die Kassen belasten. Die von vielen zu Recht geforderte Gleichbehandlung aller Versicherten im Krankheitsfall wird bis heute durch den Gesetzgeber verhindert. Die Folge: Zahlende Kassenpatienten werden medizinisch eindeutig schlechter gestellt als kostenfrei Anspruchsberechtigte. Es ist typisch, dass der Bürger darüber nicht, falsch oder nur unzureichend informiert wird und keine Partei solche Ursachen der Kostenexplosion zu kritisieren wagt.
Erweiterung
Das Abkommen wurde in den 60-Jahren getroffen und die Zahlungen ins Ausland nennt man auch Monatspauschbetrag.
Spezielle zwischenstaatliche Sozialversicherungsverträge wurden bislang außer mit der Türkei mit folgenden Staaten getroffen:
Bosnien - Herzegowina, Bundesrepublik Jugoslawien, Israel, Kroatien, Marroko, Mazedonien, Polen, Schweiz, Slowenien, Tunesien, Ungarn und Tschechien. Unter anderem auch China soll demnächst hinzukommen, weil wir noch nicht genug bezahlen.
Den deutschen Krankenkassen ist gesetzlich vorgegeben, wer zum Kreis der begünstigten ausländischen Familienangehörigen gehört, die jederzeit sogar bei sich in ihrem Heimatland medizinische Versorgungsleistungen aller Art auf Kosten der deutschen Gesundheitssolidarkassen in Anspruch nehmen können. Wer in diesem Sinne als "Angehöriger" gilt, das richtet sich nicht nach den in Deutschland üblichen Gepflogenheiten, sondern ausdrücklich nur nach der Rechtslage in dem jeweiligen Land.
Dort wiederum umfaßt der Begriff "Angehöriger" oftmals ganze Großfamilien einschließlich der Eltern und Geschwister des in Deutschland Krankenversicherten ausländischer Herkunft. Und zwar unabhängig davon, ob der Betreffende hier arbeitet, arbeitslos oder Sozialhilfeempfänger ist.
Von den Grünen und Roten wird eine Änderung des Abkommens kategorisch abgelehnt.