Zum Thema "Vereinigte Staaten von Europa" meint er:
[Links nur für registrierte Nutzer]Dass es da jetzt eine entscheidungsreife Frage gäbe, "die man mal eben so zum Gegenstand einer Volksabstimmung machen könnte, sehe ich nicht". Doch auch dann, wenn der Kern der Verfassung einmal betroffen wäre, "was ich im Augenblick noch nicht erkennen kann", seien durchaus auch andere Verfahren als eine Volksabstimmung vorstellbar. So könnten verfassungsändernde Mehrheiten im Bundestag und Bundesrat das Grundgesetz ergänzen oder verändern. Auch sei die "Einberufung einer verfassungsgebenden Versammlung vorstellbar", über deren Ergebnis dann eine Volksabstimmung stattfinden könne, aber nicht müsse.