Art 20

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.


Mit dem ESM-Vertrag wurde die Finanzhoheit der BRD der demokratischen Legitimation entzogen. Noch steht die Entscheidung des BVG aus, aber die werden die Sache sicher nicht kippen wollen. Tritt damit bereits Art 20 Abs 4 in Kraft und alle Deutschen haben, vom GG abgedeckt, das Recht auf Widerstand? Wie kann, darf und sollte dieser Widerstand aussehen? Wenn nicht: Ab wann würde dieser Artikel in Kraft treten?

Die Frage richtet sich insbesondere an die Demokraten hier, für Nicht-Demokraten ist die Frage vermutlich obsolet.