Das Bundesverfassungsgericht prüft aktuell das Asylbewerberleistungsgesetz (AyslbLG). Offiziell geht es um das Existenzminimum für Flüchtlinge, konkret hingegen um die Frage, wie viel staatliche Leistungen sie bekommen, ob der Bedarf weiter geschätzt werden darf oder berechnet werden muss. Vor allem die begleitenden Proteste von Flüchtlingen und deren Organisationen zeigen, worum es wirklich geht: um mehr Geld und ein Ende der Sachleistungen.

Das Asylbewerberleistungsgesetz legt seit 1993 fest, was Asylbewerber monatlich vom deutschen Steuerzahler an Zuwendungen erwarten dürfen. Nun stehen die Fälle eines 2003 aus dem Irak geflohenen Kurden und eines elfjährigen, in Deutschland geborenen Mädchens, Tochter einer Nigerianerin, beim Bundesverfassungsgericht (BVG) zur Prüfung an. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hält die vom Staat gezahlten Beträge für zu niedrig und hat das AyslbLG in Karlsruhe zur Prüfung vorgelegt.
Das oberste deutsche Gericht geht also der Frage nach, ob die „Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums ausweislich des Grundgesetzes“ in der aktuellen Praxis gegeben ist. Seit Einführung des Euro erhalten Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge in Deutschland in den ersten vier Jahren nach ihrer Ankunft monatlich insgesamt 224,97 Euro. Davon werden in vielen Bundesländern 40,90 Euro zur freien Verfügung bar ausgezahlt, der Rest ergibt sich aus Leistungen wie Kleidung, Lebensmitteln sowie Strom und Kosten für eine Unterkunft. Der Hartz-IV-Regelsatz liegt für erwachsene Alleinstehende bei 374 Euro, rechnen nun Flüchtlingsverbände gegen.

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Ohja das ist dringend erforderlich ..wir wollen doch das noch
mehr der Bereicherung hier einströmen
da zieht Bargeld ja am besten