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Thema: Bundesrepublik Deutschland:Souveräner Staat oder noch immer unter Besatzungsrecht?

  1. #11
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    Wieder falsch.
    kannst du das auch bitte mal begründen?
    Es ist ein hartes Wort und dennoch sag ichs, weil es Wahrheit ist: ich kann kein Volk mir denken, das zerrißner wäre, wie die Deutschen. Handwerker siehst du, aber keine Menschen, Denker, aber keine Menschen, Priester, aber keine Menschen, Herrn und Knechte, Jungen und gesetzte Leute, aber keine Menschen - ist das nicht, wie ein Schlachtfeld, wo Hände und Arme und alle Glieder zerstückelt untereinander liegen, indessen das vergoßne Lebensblut im Sande zerrinnt?

    Friedrich Hölderlin

  2. #12
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    Hier noch ein paar Schmankerl für den pavement zum Wiederlegen:

    Das Deutsche Reich ist nicht untergegangen! Die Existenz des Staates Deutsches Reich ist völkerrechtlich und mit Bundesverfassungsgerichtsurteilen (u.a. 2BvL6/56, 2Bvf1/73 und 2BvR373/83) unwiderruflich festgestellt.


    Berlin ist bis zum heutigen Tage kein Land der Bundesrepublik Deutschland. Die Alliierten haben die Absätze 2 und 3 des Artikels 1 der Berliner Verfassung vom 01.September 1950 im Bestätigungsschreiben der Alliierten Kommandantura zur Verfassung von Berlin, BK/O (50) 75 vom 29.August 1950 (VOBl. I S. 440), zurückgestellt. Absatz 2 besagt: "Berlin ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland." Absatz 3 besagt: "Grundgesetz und Gesetze der Bundesrepublik Deutschland sind für Berlin bindend." Im Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin vom 25.09.1990 (BGBl. 1990 Teil II S. 1274) wird diese Tatsache des Nichtgeltens des Grundgesetzes für Berlin nochmals bestätigt. Hier besagt der Artikel 4: "Alle Urteile und Entscheidungen, die von einem durch die alliierten Behörden oder durch eine derselben eingesetzten Gericht oder gerichtlichen Gremium vor Unwirksamwerden der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in oder in bezug auf Berlin erlassen worden sind, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und werden von den deutschen Gerichten und Behörden wie Urteile und Entscheidungen deutscher Gerichte und Behörden behandelt." Aus diesem Grunde sind Bürger von Berlin (Ost und West) keine Bürger der BRD.


    Der Einigungsvertrag vom 31.08.1990 (BGBl. 1990 Teil II S. 890) ist ungültig. Artikel 1 besagt, daß die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen am 03.10.1990 gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes Länder der Bundesrepublik Deutschland werden. Der Artikel 23 des Grundgesetzes ist jedoch bereits am 17.07.1990, aufgrund der alliierten Vorbehaltsrechte zum Grundgesetz, mit Wirkung zum 18.07.1990, 0:00 Uhr MESZ durch die Alliierten aufgehoben worden (siehe BGBl. 1990 Teil II S. 885, 890 vom 23.09.1990). Nochmals hat auch Artikel 4 Satz 2 des Einigungsvertrages selbst den Artikel 23 des Grundgesetzes am 29.09.1990 aufgehoben. Daher konnte ein rechtswirksamer Beitritt der ehemaligen DDR zu keinem Zeitpunkt danach mehr erfolgen. Somit konnte auch kein Bürger der ehemaligen DDR nach diesem Datum dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beitreten.


    Der Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland ("2+4 Vertrag") vom 12.09.1990 ist nichtig, da weder ein besatzungsrechtliches Provisorium Bundesrepublik Deutschland, noch ein besatzungsrechtliches Provisorium Deutsche Demokratische Republik über die Grenzen Deutschlands verhandeln kann. Außerdem konnte dieser Vertrag nicht durch die BRD ratifiziert werden.


    Im "Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin" vom 25.09.1990 (BGBl. 1990 Teil II S. 1274) heißt es im Artikel 2: Alle Rechte und Verpflichtungen der alliierten Behörden bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft. Artikel 4: siehe Punkt 3 dieser Rechtsgrundlagen. Das heißt, alle Vorbehaltsrechte der Alliierten in bezug auf Berlin und Deutschland bleiben weiter in Kraft und sind Bestandteil deutschen Rechts. Daher verfügt Deutschland weiterhin über keine Souveränität!


    Da Artikel 53 und 107 der UN-Charta ("Feindstaatenklausel") immer noch gilt und Deutschland einen fälligen Friedensvertrag mit den Siegermächten des II. Weltkrieges unterzeichnen muß, kann nur eine vom Volk legitimierte handlungsfähige Regierung des Deutschen Reiches den Friedensvertrag schließen, da die Bundesrepublik Deutschland nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches oder identisch mit ihm ist.


    Im Artikel 146 des Grundgesetzes heißt es: "Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist." Die Einheit und Freiheit Deutschlands jedoch ist bis heute nicht vollendet!


    Weil ein Grundgesetz völkerrechtlich gemäß Artikel 43 der Haager Landkriegsordnung dem Grunde nach ein Gesetz zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem militärisch besetztem Gebiet für eine bestimmte Zeit und keine vom Volk gewählte Verfassung ist, muß sich Artikel 146 des Grundgesetzes zwangsläufig erfüllen. Die einzig gültige Verfassung Deutschlands ist die vom deutschen Volk frei gewählte (Weimarer) Reichsverfassung vom 11. August 1919.


    In welchen Grenzen diese Verfassung in Kraft tritt, steht im Artikel 116 des Grundgesetzes (31.Dezember 1937).


    Fazit: Die Bundesrepublik Deutschland ist völkerrechtlich de jure erloschen. In Artikel 25 des Grundgesetzes verpflichtet sich die BRD, die allgemeinen Regeln des Völkerrechts anzuerkennen, da sie Bestandteil des Bundesrechtes sind. Sie gehen den deutschen Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes. Daher haben jegliche Rechtsgrundlagen der Organe und Behörden der Bundesrepublik Deutschland keine Rechtsgültigkeit mehr.


    Das Deutsche Reich in seinen Grenzen vom 31. Dezember 1937 ist existent. Jeder Staatsbürger des Deutschen Reiches unterliegt nicht den Gesetzen und der Gerichtsbarkeit der Diktatur "Bundesrepublik Deutschland".
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  3. #13
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    Unter Wehrpflicht ist ne lange Begründung, und luckys Beitrag zum GG lesen!

  4. #14
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    ähmm, les doch mal die frage genau. ist die brd ein souveräner staat oder noch immer unter besatzungsrecht? diese frage hat überhautp nichts mit dem von dir geposteten müll zu tun.



    Der Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland ("2+4 Vertrag") vom 12.09.1990 ist nichtig, da weder ein besatzungsrechtliches Provisorium Bundesrepublik Deutschland, noch ein besatzungsrechtliches Provisorium Deutsche Demokratische Republik über die Grenzen Deutschlands verhandeln kann.
    warum sollte man über die grenzen verhandeln? die ostgrenze wurde sowohl von der ddrregierung als auch von der brdregierung vertraglich anerkannt. dies vaterlandsverräter...nicht wahr?


    da die Bundesrepublik Deutschland nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches oder identisch mit ihm ist.

    und das auch zurecht. wäre die brd rechtsnachfolger des dritten reiches, dann wäre sie für verbrechen der nazis verantwortlich und es könnte gegen sie deswegen geklagt werden. und jetzt pass mal auf: dass deutsche reich ist auch nicht rechtsnachfolger oder identisch mit dem heiligen römischen reich deutscher nation; but who cares?

    Das Deutsche Reich in seinen Grenzen vom 31. Dezember 1937 ist existent. Jeder Staatsbürger des Deutschen Reiches unterliegt nicht den Gesetzen und der Gerichtsbarkeit der Diktatur "Bundesrepublik Deutschland".

    dann zeig mir doch mal jemanden mit der staatsbürgerschaft des deutschen reiches - ich kann dir an ganzen haufen staatsbürger der brd zeigen.

    wenn du die brd dikatutur nennst, dann hätte ich dazu gern links/argumente/etc.


    ich unterlieg auch nicht den deutschen gesetzten und dem gg - so lang ich nicht in auf deutschem boden bin.

    so bald ich aber auf deutschen boden bin, sind für mich die verfassung und die deutschen gesetzte verpflichtend - so wie für jeden, ob deutsch oder nicht deutsch. mit staatsbürgerschaft hat das überhaupt nichts zu tun.
    Es ist ein hartes Wort und dennoch sag ichs, weil es Wahrheit ist: ich kann kein Volk mir denken, das zerrißner wäre, wie die Deutschen. Handwerker siehst du, aber keine Menschen, Denker, aber keine Menschen, Priester, aber keine Menschen, Herrn und Knechte, Jungen und gesetzte Leute, aber keine Menschen - ist das nicht, wie ein Schlachtfeld, wo Hände und Arme und alle Glieder zerstückelt untereinander liegen, indessen das vergoßne Lebensblut im Sande zerrinnt?

    Friedrich Hölderlin

  5. #15
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    übrigens: die artikel des gg, auf die du dich ständig beziehst, widersprechen sich. dass wurde von den schaffern des grundgesetztes bewusst zu gehalten, da kein mesch wissen konnte, wie die deutsche einheit vollzogen werden wird und es golt, im fall des falls flexibel zu sein.
    Es ist ein hartes Wort und dennoch sag ichs, weil es Wahrheit ist: ich kann kein Volk mir denken, das zerrißner wäre, wie die Deutschen. Handwerker siehst du, aber keine Menschen, Denker, aber keine Menschen, Priester, aber keine Menschen, Herrn und Knechte, Jungen und gesetzte Leute, aber keine Menschen - ist das nicht, wie ein Schlachtfeld, wo Hände und Arme und alle Glieder zerstückelt untereinander liegen, indessen das vergoßne Lebensblut im Sande zerrinnt?

    Friedrich Hölderlin

  6. #16
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    warum sollte man über die grenzen verhandeln? die ostgrenze wurde sowohl von der ddrregierung als auch von der brdregierung vertraglich anerkannt. dies vaterlandsverräter...nicht wahr?
    Die BRD kann aber nicht über die Grenzen eines anderen Staates verhandeln,es handelt sich bei der BRD und der DDR lediglich um Besatzungsrechtliche Verwaltungsprovisorien.Oder kannstdu über das Haus deines NAchbarn verhandeln?


    und das auch zurecht. wäre die brd rechtsnachfolger des dritten reiches, dann wäre sie für verbrechen der nazis verantwortlich und es könnte gegen sie deswegen geklagt werden. und jetzt pass mal auf: dass deutsche reich ist auch nicht rechtsnachfolger oder identisch mit dem heiligen römischen reich deutscher nation; but who cares?

    Es werden doch trotzdem ,auch ohne Friedensvertrag Miliarden an Reperationszahlungen vorgenommen,Zwangsarbeiterentshädigungen und so weiter ,alles freiwillig demnach,da es keine Vertagliche Bindung gibt.



    dann zeig mir doch mal jemanden mit der staatsbürgerschaft des deutschen reiches - ich kann dir an ganzen haufen staatsbürger der brd zeigen.

    Such mal aus deiner unendlichen Wissensgrube das RustaG raus Das Reichsund Staatsangehörigkeitsgesetz ,ida steht unmissverständlich drin :

    Auszug aus dem StAG vor der Änderung vom 01.01.2000:

    Artikel 1 (Begriffsbestimmung Deutscher):
    “Deutscher ist, wer die unmittelbare Reichsanghörikeit besitzt.”


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  7. #17
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    Für Mannin einfach pavement einsetzen

    Gerhard S.:
    "Sei gegrüßt, Bürger des Deutschen Reiches."

    Manni M.:
    "Ich bin Bundesbürger, also Deutscher."

    Gerhard S.:
    "Nationalität Deutsch?"

    Manni M.:
    "Ja"

    Gerhard S.:
    "Sie haben das entweder so gelernt oder aber auf Ihren BRD-Personalausweis geschaut.
    Sie haben im Prinzip alles richtig gemacht, aber haben Sie sich einmal gefragt, was das Wort Staatsangehörigkeit bedeutet?
    Staatsangehörigkeit XYZ heißt doch, daß man Angehöriger des Staates XYZ ist. So versteht das der normale Mensch.
    In Ihrem Falle ergibt sich die Frage: Wo liegt der Staat ‚Deutsch‘?"

    Manni M.:
    "Ähh"

    Gerhard S.:
    "Die Antwort ist ganz einfach: Es gibt, wie Sie wissen, keinen Staat DEUTSCH und somit auch keine Staatsangehörigkeit DEUTSCH!
    Als Nationalität ist DEUTSCH natürlich richtig, denn man unterscheidet die Staatsangehörigkeit von der Nationalität.
    Die ‚BRD‘ hat kein eigenes Staatsangehörigkeitsgesetz. In der ‚BRD‘ gilt das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) von 1913.
    Dort steht unter §1: Begriffsbestimmung ‚Deutscher‘:
    Deutscher ist, wer die ... unmittelbare Reichsangehörigkeit ... besitzt.

    Daher gibt es für alle Deutschen nur eine Staatsangehörigkeit oder Staatsbürgerschaft, und diese heißt: DEUTSCHES REICH!"

    Manni M.:
    "Aber das Deutsche Reich gibt es doch nicht mehr!"

    Gerhard S.:
    "Falsch, das Deutsche Reich ist nicht untergegangen! Die Existenz des Staates ‚Deutsches Reich‘ ist völkerrechtlich und mit Bundesverfassungsgerichtsurteilen u.a. 2 BvL 6/56, 2 Bvf 1/73 und 2 BvR 373/83
    unwiderruflich festgestellt! Dort steht unter anderem:

    Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.

    III.

    Der Vertrag regelt die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik. Seine Beurteilung macht erforderlich, sich mit den Aussagen des Grundgesetzes über den Rechtsstatus Deutschlands auseinanderzusetzen:

    1. Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! – geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort
    (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt "verankert" (BVerfGE 2, 266 [277]). Verantwortung für "Deutschland als Ganzes" tragen – auch – die vier Mächte (BVerfGE 1, 351 [362 f., 367]).

    Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert. Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch", so daß insoweit die Identität keine Ausschließ-lichkeit beansprucht. Die Bundesrepublik umfaßt also, was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anlangt, nicht das ganze Deutschland, unbeschadet dessen, daß sie ein einheitliches Staatsvolk des Völkerrechtssubjekts "Deutschland" (Deutsches Reich), zu dem ihr eigenen Staatsgebiet als ebenfalls nicht abtrennbarer Teil gehört, anerkennt. Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den "Geltungsbereich des Grundgesetzes" (vgl. BVerfGE 3, 288 [319 f.]; 6, 309 [338, 363]), fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland (vgl. Präambel des Grundgesetzes).

    Manni M.:
    "Das habe ich nicht gewußt. Ist denn Berlin wenigstens die Hauptstadt?"

    Gerhard S.:
    "Das wohl, aber Berlin ist bis zum heutigen Tage kein Land der Bundesrepublik Deutschland. Die Alliierten haben die Absätze 2 und 3 des Artikels 1 der Berliner Verfassung vom 01. September
    1950 :

    Artikel 1

    (1) Berlin ist ein deutsches Land und zugleich eine Stadt

    (2) Berlin ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland

    (3) Grundgesetz und Gesetze der Bundesrepublik Deutschland sind

    für Berlin bindend

    zu ..."

    Manni M.:
    "Darf ich unterbrechen? Das hört sich doch ganz anders an, als Sie eben behaupteten!"

    Gerhard S.:
    Lassen Sie mich meinen Satz beenden, denn, wie schon gesagt, haben die Alliierten die Absätze 2 und 3 desArtikels 1 der Berliner Verfassung vom 01. September 1950 im Bestätigungsschreiben der Alliierten Kommandatura zur Verfassung von
    Berlin, BK/O (50) 75 vom 29. August 1950 (VOBI. I S. 440), zurückgestellt.

    Abs. 2 (b) besagt:

    5.

    Bestätigungsschreiben der Alliieren Kommandatura zur Verfassung von Berlin -BK/0 (50) 75 -vom 29. August 1950 (VOBL I S. 440)

    . . .

    Die Alliierte Kommandatura Berlin ordnet an.

    1. Die Alliierte Kommandatura Berlin hat den ihr am 22. April 1948 vorgelegten Entwurf der Berliner Verfassung zusammen mit den am 4. August 1950 seitens der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen und am gleichen Tage zur Genehmigung vorgelegten Nachträgen und Abänderungen geprüft.

    2. Bei der Erteilung ihrer Zustimmung zu dieser Verfassung sowie zu den vorgeschlagenen Abänderungen derselben macht die Alliierte Kommandatura folgende Vorbehalte:

    a) Der Stadtregierung durch die Verfassung übertragene Befugnisse sind den am 14. Mai 1949 veröffentlichen Bestimmungen der "Erklärung über die Grundsätze" oder irgendwelchen Abänderungen dersel-ben unterstellt.

    b) Absätze 2 und 3 des Artikels 1 werden zurückgestellt.

    c) Artikel 87 wird dahingehend aufgefaßt, daß während der Übergangsperiode Berlin keine der Eigenschaften eines zwölften Landes besitzen wird. Die Bestimmungen dieses Artikels betreffend das Grundgesetz finden nur in dem Maße Anwendung, als es zwecks Vorbeugung eines Konfliktes zwischen diesem Gesetz und der Berliner Verfassung erforderlich ist. Ferner finden die Bestimmungen irgendeines Bundesgesetzes in Berlin erst Anwendung, nachdem seitens des Abgeordnetenhauses darüber abgestimmt wurde und dieselben als Berliner Gesetze verabschiedet worden sind.



    Damit ist Berlin kein Land der Bundesrepublik und das Grundgesetz und die Gesetze der BRD sind für Berlin nicht bindend."
    Manni M.:
    "Aber das ist die Verfassung von 1950. Hat die denn noch Gültigkeit?"

    Gerhard S.::
    "Nein, die Berliner Verfassung sieht heute anders aus. Aber im Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin vom 25.09.1990 (BGBI. 1990, Teil II, S. 1274/5) wurden diese Tatsachen nochmals bestätigt, Artikel 4 dieses Übereinkommens besagt:

    Artikel 4

    Alle Urteile und Entscheidungen, die von einem durch die alliierten Behörden oder durch eine derselben eingesetzten Gericht oder gerichtlichem Gremium vor Unwirksamwerden der Rechte und Verantwortlichkeiten der vier Mächte in oder in bezug auf Berlin erlassen worden sind, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und werden von den deutschen Gerichten und Behörden wie Urteile und Entscheidungen deutscher Gerichte und Behörden behandelt.

    Zudem ist der Einigungsvertrag vom 31.08.1990 (BGBI. 1990, Teil II, S. 890) ungültig. Artikel 1 des Einigungsvertrages besagt, daß die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen Anhalt und Thüringen am 03.10.1990, gemäß Artikels 23 des Grundgesetzes Länder der Bundesrepublik Deutschland werden.

    Artikel 23 des GG wurde jedoch bereits am 17.07.1990, auf Grund der den Alliierten obliegenden Vorbehaltsrechten zum GG, mit Wirkung ab 18.07.1990 00.00 Uhr MESZ durch die Alliierten aufgehoben (BGBI. 1990, Teil ‘II, S. 890, 23.09.1990).
    Dadurch konnte ein rechtswirksamer Beitritt der ehemaligen DDR zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgen. Somit konnte auch kein Bürger der ehemaligen DDR dem territorialen Geltungsbereich des GG beitreten.

    Art. 23 (alt)

    [Geltungsbereich des Grundgesetzes]

    Dieses Gesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.

    Die "Wiedervereinigung" der Westzonen mit der Ostzone sind sowohl von den Alliierten, als auch von der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und - nehme ich an - auch von der Regierung der DDR mit dem Wissen um das Völkerrecht und um die Wahrheit vorgenommen wurden.
    Trotzdem ergeben sich Widersprüche in diesem für das deutsche Volk doch so wichtigen Ereignis:

    1. Art. 23 GG, in dem der Geltungsbereich des Grundgesetzes und die Möglichkeit des Beitritts festgelegt war, wurde vor dem Beitritt der neuen Länder aus dem GG gelöscht !

    Damit ist:

    a) der Beitritt der DDR nach Art. 23 GG nicht mehr möglich gewesen.

    b) das GG erloschen, da es keinen Geltungsbereich mehr hat. (Auch wenn der Text von Art. 23 GG teilweise wieder in der neuen Präambel auftaucht, so fehlt doch die dort angepriesene "freie Selbstbestimmung" der Deutschen!)

    2. Dieses war nach dem Aufbau des Grundgesetzes auch logisch, da nach Art. 146 GG

    Art. 146

    [Geltungsdauer des Grundgesetzes]

    Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

    das Grundgesetz sowieso seine Gültigkeit nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands eingebüßt haben müßte, dann wäre die Verfassung in Kraft getreten, die das deutsche Volk in freier Entscheidung zu beschließen gehabt hätte.

    Dieses ist durch folgende drei Tatsachen nicht geschehen:

    a) Die ‚Vollendung‘ der Einheit ist noch nicht eingetreten, die ‚richtige Wiedervereinigung‘ kommt noch!

    b) Die ‚Vollendung‘ der Freiheit hat noch nicht stattgefunden.

    c) Sie wurden um die ‚freie Entscheidung‘ betrogen; mit der Folge, daß die jetzige BRD ohne Grundgesetz und ohne Verfassung, auf jeden Fall ohne irgendeinen Volksauftrag, regiert wird. Hinzu kommt, daß der Staatsrechtler Prof. Hans Herbert von Arnim wiederholt öffentlich darauf aufmerksam gemacht hat, daß selbst das derzeitig zur Anwendung kommende Wahlverfahren der BRD grundgesetzwidrig ist. Das Grundgesetz der BRD sieht bei Wahlen zum Bundestag und zu den Landtagen Landeslisten nicht vor, denn es steht geschrieben:

    Art. 38

    (1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

    Da jedoch alle Parteien der BRD sowohl bei Bundestags-, wie bei Landtagswahlen diese bindende Vorschrift des Grundgesetzes mißachten und regelmäßig Landeslisten in die Wahlen einbringen, bezeichnet Prof. von Arnim alle diese Wahlen als grundgesetzwidrig. Letztlich sind dadurch alle Wahlergebnisse ungültig. Denn über die durch das Grundgesetz verbotenen Landeslisten kommen jeweils fünfzig Prozent aller Abgeordneten in den Bundestag und in die Landtage, und zwar unabhängig vom Ausgang der Wahlen. "Wahlkämpfe" um Landeswahllisten nennt Prof. von Arnim deshalb "Getöse".
    Wenn diese Wahlen dem Grundgesetz entsprechend abgehalten würden, sähe unser Parlament sicherlich anders aus. Vergleichen wir doch unser verbeamtetes Parlament einmal mit dem Parlament von 1938.



    Daraus folgt:
    Grundgesetzwidrig zusammengesetzte Parlamente sind nicht berechtigt, Regierungen zu wählen, Gesetze zu verabschieden, Verträge zu schließen, Verordnungen zu erlassen und - wie im aktuellen Fall - Verbotsanträge gegen Parteien zu stellen. Regierungen, die von grundgesetzwidrigen Parlamenten gewählt werden, können rechtlich gesehen, nicht als ordnungsgemäße Staatsorgane gewertet werden.

    Nicht die Parteien sollen unseren Staat bilden und formen, sondern das Deutsche Volk duch unmittelbare Wahl ihrer Vertreter. Deshalb ist auch hier das Grundgesetz eindeutig:

    Art. 21

    (1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.

    Zu c) ist zu sagen, daß die Bundesregierung beim Grundgesetz fälschlicherweise immer von ‚Verfassung‘ spricht. Es wird auch geäußert, das GG hätte ‚Verfassungsrang‘. Eine Verfassung muß aber doch etwas anderes sein, wie kann sonst der Art. 146 GG fordern, daß noch eine Verfassung kommen soll?
    Wäre doch unlogisch, wenn das GG schon eine Verfassung gewesen wäre - oder ?
    Die Verhöhnung des Deutschen Volkes läßt sich am Besten in dem Geleitwort von Roman Herzog zum GG von 1995 ersehen.



    Geleitwort des Bundespräsidenten

    Am 3. Oktober 1990 wurde die staatliche Einheit Deutschlands vollendet. Das Grundgesetz wurde -auf Grund souveräner und bewußter Entscheidung der Bürger -gesamtdeutsche Verfassung. Die erfolgreiche demokratische Revolution in der ehemaligen DDR hatte ihre Ziele erreicht: Menschenwürde, freiheitliche Grundrechte, Demokratie, Rechts- und Sozialstaatlichkeit gelten für das gesamte Deutsche Volk.

    Überwunden haben wir die Teilung Deutschlands im Rahmen einer großen Umwandlung der Verhältnisse in Europa. Die Verwirklichung der Europäischen Union ist mit neuen Herausforderungen und Chancen für uns alle verbunden. Die fortschreitende Integration unseres Landes konnte ebensowenig wie die Vollendung der staatlichen Einheit ohne Auswirkungen auf das Verfassungsrecht bleiben. Daß insoweit nur Korrekturen notwendig waren, zeigt auf, welch gute Grundlage unseres Gemeinwesens das Grundgesetz von Anfang an war. Mit seinen freiheitlichen, rechts- und sozialstaatlichen, demokratischen und föderalen Elementen hat es die Entwicklung zu wirtschaftlichem Wohlstand und sozialer Sicherheit in innerer Stabilität ermöglicht.

    Die Verfassung kann nur Werte und einen Rahmen staatlicher Ordnung vorgeben. Konkrete Probleme vermag sie nicht unmittelbar zu lösen. Wenn sie nicht zur kleinen Münze verkommen soll, muß sie dem Grundsätzlichen verpflichtet bleiben.

    Das Grundgesetz hat sich in der Vergangenheit bewährt. Es ist die freiheitlichste Verfassung, die die Deutschen in ihrer Geschichte hatten. Für viele andere demokratische und rechtsstaatliche Verfassungen in der Welt war es Vorbild. Wir haben allen Grund, auf das Grundgesetz stolz zu sein, uns auf die Seite dieser Verfassung zu stellen und für sie mit aller Kraft einzutreten.

    Bonn, im November 1994




    Lieber Manni, ich frage Dich: ‚Wo war Deine souveräne und bewußte Entscheidung? Wo ist die gesamtdeutsche Verfassung? Wo die staatliche Einheit?
    Das Grundgesetz hat sich ‚als Verfassung‘ bewährt, obwohl es gar keine war und ist - toll ausgedacht!
    Das Grundgesetz ist völkerrechtlich gemäß Art. 43 der Haager Landkriegsordnung dem Grunde nach ein Gesetz zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem militärisch besetzten Gebiet für eine bestimmte Zeit und keine vom Volk beschlossene Verfassung.

    Art. 43 [Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung]. Nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängigen Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze.

    Deshalb muß sich Artikel 146 des Grundgesetzes zwangsläufig erfüllen. Die einzig gültige Verfassung Deutschlands ist die vom gesamten deutschen Volke in freier Selbstbestimmung beschlossene (Weimarer) Reichsverfassung vom 11.August 1919.

    Manni M.:
    "Mir raucht der Kopf."

    Gerhard S.:
    "Ja, damit müssen Sie sich schon sehr genau befassen, sonst verlieren Sie den Verstand. Abgesehen von der Feststellung, daß man sich als Deutscher sicher schwer tut, dieses alles zu glauben."

    Manni M.:
    "Welch ein Lügengebäude. Eine erstaunliche kriminelle Energie der Regierungen, wie geschickt sie dieses Problem versteckt haben. Warum wurde eigentlich der § 146 dann nicht gelöscht, wenn wir schon eine so tolle "Verfassung" haben?
    ‚Die‘ wollten sich nur um eine ehrliche Volksabstimmung drücken, weil ‚sie‘ das Ergebnis ahnten."

    Gerhard S.:
    "Das stimmt, hier noch zwei Auszüge, die sehr aussagekräftig sind. Es sind zwei Ausschnitte aus der Bayrischen Verfassung (die Länder haben eigene Verfassungen) von 1999 (!). Lesen Sie sich bitte einmal die Artikel 178 und 180 durch, diese sprechen für sich!

    Art. 178

    [Beitritt zu einem Bundesstaat]

    Bayern wird einem künftigen deutschen demokratischen Bundesstaat beitreten. Er soll auf einem freiwilligen Zusammenschluß der deutschen Einzelstaaten beruhen, deren staatsrechtliches Ergebnis zu sichern ist.

    Art. 180

    [Ermächtigung bis zur Errichtung eines Bundesstaates]

    Bis zur Errichtung eines deutschen demokratischen Bundesstaates ist die Bayerische Staatsregierung ermächtigt, soweit es unumgänglich ist, mit Zustimmung des Bayerischen Landtags Zuständigkeiten des Staates Bayern auf den Gebieten der auswärtigen Beziehungen, der Wirtschaft, Ernährung, des Geldwesens und des Verkehrs an den Rat der Ministerpräsidenten der Staaten der US-Zone oder andere deutsche Gemeinschaftseinrichtungen mehrerer Staaten oder Zonen abzutreten.

    Wie Sie gelesen haben, warten zumindest die Bayern auf einen: "zukünftigen demokratischen Bundesstaat". So viel Ehrlichkeit ist selten!
    Im Grundgesetz geht es nach den Übergangs- und Schlußvorschriften noch weiter. Es kommt noch ein Auszug aus der Deutschen Verfassung vom 11. August 1919 (Weimarer Verfassung). DER Deutschen Verfassung, nicht einer ehemaligen Deutschen Verfassung. Also ist das Grundgesetz immer noch ihr Grundgesetz und die gültige Verfassung ist die Weimarer Verfassung ?"

    Manni M.:
    "Mir ist schlecht! Aber wir haben doch mit dem 2 + 4 Vertrag Frieden geschlossen und unsere Souveränität zurückbekommen?"

    Gerhard S.:
    "Der Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland (2 + 4 Vertrag) vom 12.9.1990 ist nichtig, da weder ein besatzungsrechtliches Provisorium Bundesrepublik Deutschland, noch ein besatzungsrechtliches Provisorium Deutsche Demokratische Republik über die Grenzen Deutschlands verhandeln darf. Nur das Deutsche Reich kann den fehlenden Friedensvertrag mit den Siegermächten des II. Weltkrieges unterzeichnen. Nur eine vom Volk legitimierte und handlungsfähige Regierung des Deutschen Reiches kann diesen Friedensvertrag verhandeln und unterzeichnen, da die Bundesrepublik Deutschland nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches ist. Daß der 2 + 4 Vertrag kein Friedensvertrag ist, erkennen Sie auch daran, daß die Artikel 53 und 107 der UN-Charta (Feindstaatenklauseln) immer noch gelten."

    Manni M.:
    "Aber Deutscher bin ich doch wohl noch?"

    Gerhard S.:
    "Ja, natürlich; dieses, und in welchen Grenzen diese Verfassung in Kraft treten muß, steht im Artikel 116 des GG.
    Selbst dieses Datum ist unrichtig und unterstreicht das Diktat der Siegermächte bei der Schaffung des Grundgesetzes.

    Artikel 116 [Begriff "Deutscher"; Wiedereinbürgerung von Verfolgten]

    (1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

    (2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.

    Fazit: Die Bundesrepublik Deutschland ist völkerrechtlich de jure erloschen. In Artikel 25 des GG verpflichtet sich die BRD, die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes anzuerkennen, da sie Bestandteil des Bundesrechtes sind. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes. Dadurch haben jegliche Rechtsgrundlagen der Organe und Behörden der Bundesrepublik Deutschland keine Rechtsgültigkeit mehr.

    Artikel 25 [Völkerrecht und Bundesrecht]

    Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

    Das Deutsche Reich in seinen völkerrechtlichen Grenzen ist existent. Jeder Staatsbürger des Deutschen Reiches unterliegt nicht den Gesetzen und der Gerichtsbarkeit der Bundesrepublik Deutschland, die nur durch das von den alliierten Siegermächten gegebene Grundgesetz existiert!
    Die z.Z. einzig gültige Verfassung ist somit die Weimarer Verfassung. Daß das Grundgesetz keine Verfassung ist, sehen Sie auch an der Änderungswut der Bundesregierungen. Das Grundgesetz wurde seit seinem Bestehen 138 mal geändert, obwohl es nur 146 Artikel hat. Man kann sagen, daß die Bundesregierungen es zu einem ‚Ermächtigungsgesetz‘ gemacht haben. Die amerikanische Verfassung wurde seit Bestehen der USA nur 3 mal geändert!"

    Manni M.:
    "Ich blicke nicht mehr durch - was machen wir denn jetzt?"

    Gerhard S.:
    "Um dieses Problem zu lösen, hat sich in Berlin eine kommissarische Reichsregierung etabliert, denn im Urteil des Verfassungsgerichtes steht, daß das Reich nur deshalb nicht handlungsfähig ist, weil es keine Organisation und keine institutionalisierten Organe hat."

    Manni M:
    "Da entstehen für mich natürlich zwei Fragen:

    1. Warum hat die Regierung der BRD diese Organe nicht geschaffen, um endlich das Reich wieder handlungsfähig zu machen - wäre es nicht sogar ihre Pflicht gegenüber ihrem Staatsvolk gewesen?

    2. Wenn es schon jetzt in Berlin eine Reichsregierung mit entsprechenden Organen gibt, dann ist doch das Reich schon jetzt handlungsfähig und die Regierung der BRD müßte zurücktreten?"

    Gerhard S.:
    "Manni, Du bist auf dem besten Wege!"

    Manni M.:
    "Ich habe da noch eine Frage zu dem Adler auf Ihrem Paß. Dieser Paß wird doch von der kommissarischen Reichsregierung in Berlin ausgestellt; warum ist auf diesem Paß der Bundesadler?"

    Gerhard S.:
    "Das ist nicht der Bundesadler! Es ist der Adler des Deutschen Reiches, den die Westzone weiterbenutzt hat. Vielleicht auch, um gegenüber der Ostzone die größere ‚Wichtigkeit‘ der Westzone zu betonen."

    Manni M.:
    "Das glaube ich nicht."

    Gerhard S.:
    "Dann zeige ich Ihnen einmal einen alten Reisepaß von 1930."


    "Na - überzeugt?"
    Manni M.:
    "Ich werde nichts mehr glauben, ich werde in Zukunft auf Beweise bestehen!
    Dieses Land wird mir unheimlich!"

    Gerhard S.:
    "Recht so, aber bedenke, das Erfragen der Wahrheit ist in diesem Land nicht gern gesehen, Das Lesen, Forschen und Schreiben von nicht gewünschten Wahrheiten wird durchaus sogar mit Gefängnis bestraft ..."

  8. #18
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    Die BRD kann aber nicht über die Grenzen eines anderen Staates verhandeln,es handelt sich bei der BRD und der DDR lediglich um Besatzungsrechtliche Verwaltungsprovisorien.Oder kannstdu über das Haus deines NAchbarn verhandeln?
    die brd hat auch nicht über die grenzen eines anderen staates, sondern über die seine grenzen verhandelt.


    Es werden doch trotzdem ,auch ohne Friedensvertrag Miliarden an Reperationszahlungen vorgenommen,Zwangsarbeiterentshädigungen und so weiter ,alles freiwillig demnach,da es keine Vertagliche Bindung gib
    links für die reperationszahlungen! zwangsarbeiterentschädigungen sind wohl legitim, oder nicht? außerdem werden die nicht vom deutschen staat, sondern von der deutschen wirtschaft bezahlt, die ansonsten vor amerikanischen gerichten von ehemaligen zwangsarbeitern beklagt worden wären.


    lol, friedensvertrag-jetzt.de kenn ich, da hab ich mir schon früher den arsch drüber abgelacht.


    Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert. Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich",
    noch vor einigen stunden war die brd weder rechtsnachfolger NOCH identisch mit dem deutschen reich.

    manni ist etwas beschränkt, nicht wahr?

    und nochmal: mich nerven deine ewig langen posts, gib halt einfach den link an, wos dus her hast, denn selber geschrieben hast ja sowieso nichts, denn alles was du kannst, ist das material von anderen pasten.

    dann wird das ganze auch übersichtlicher.
    Es ist ein hartes Wort und dennoch sag ichs, weil es Wahrheit ist: ich kann kein Volk mir denken, das zerrißner wäre, wie die Deutschen. Handwerker siehst du, aber keine Menschen, Denker, aber keine Menschen, Priester, aber keine Menschen, Herrn und Knechte, Jungen und gesetzte Leute, aber keine Menschen - ist das nicht, wie ein Schlachtfeld, wo Hände und Arme und alle Glieder zerstückelt untereinander liegen, indessen das vergoßne Lebensblut im Sande zerrinnt?

    Friedrich Hölderlin

  9. #19
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    die brd hat auch nicht über die grenzen eines anderen staates, sondern über die seine grenzen verhandelt.
    Die BRD ist ein Selbstverwaltungsgebiet in einem bestehendem Staat (dem deutsche Reich von 31.12.1937)

    Sie war nie befugt über die Grenzen des deutschen Staates zu verhandeln.


    Pavement: Laut BvG Urteil stützt sich die BRD auf den Art.23 also den territorrialen Geltungsbreich des GG.

    Nun wurde der aber 1990 aufgehoben,folglich ist die BRD de jure erloschen da sie nirgend mehr gilt. Ist doch logisch oder?

    Etwas das nirgends gilt ,kann auch nirgend Anwendung finden.

    Und komm mir nicht mit der normativen Kraft des faktischen,das ist juristischer Blödsinn.

    Freue mich schon auf dein Wiedersprechen. :baby:

  10. #20
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    Sie war nie befugt über die Grenzen des deutschen Staates zu verhandeln.
    hat sie auch nicht. die brd hat über die grenzen der bundesrepublik deutschland verhandelt. wäre über die grenzen eines eventuellen deutschen gesamtstaates verhandelt worden, hätte die ddr mit am tisch sitzen müssen(die hat übrigens schon früher die ostgrenze anerkannt).


    Pavement: Laut BvG Urteil stützt sich die BRD auf den Art.23 also den territorrialen Geltungsbreich des GG.
    also mein grundgesetz hat einen artikel 23, das ist so gar einer der längeren artikel. steht auch nirgends dabei, dass der aufgehoben wurde. das haben bestimmt die bösen bundesrepublikanischen medien manipuliert.


    übrigens, da wir das auch mal hatten. die verfassung bestätigt meine version von der wiedervereinigung, nämlich nicht die bildung eines neuen deutschen gesamtstaates, sondern einen beitritt der ddr zur brd(eine art freundlicher übernahme). ich zitiere:

    "DA der bisherige wortlaut der präambel durch den beitritt der ddr zur bundesrepublik deutschland am 3.oktober gegenstandslos wurde,..."
    Es ist ein hartes Wort und dennoch sag ichs, weil es Wahrheit ist: ich kann kein Volk mir denken, das zerrißner wäre, wie die Deutschen. Handwerker siehst du, aber keine Menschen, Denker, aber keine Menschen, Priester, aber keine Menschen, Herrn und Knechte, Jungen und gesetzte Leute, aber keine Menschen - ist das nicht, wie ein Schlachtfeld, wo Hände und Arme und alle Glieder zerstückelt untereinander liegen, indessen das vergoßne Lebensblut im Sande zerrinnt?

    Friedrich Hölderlin

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