Ich kann allerdings auch Alfred hier verstehen. Natürlich ist es in der 'normalen' Welt keineswegs so, dass man überall und an allem zweifeln muss, und vielerlei Dinge scheinen ja zweifelsfrei festzustehen. Und tatsächlich können wir häufig genug durchaus fast sicher davon ausgehen, dass ein Sachverhalt tatsächlich so ist, wie er aussieht, wie wir ihn erkennen.
Unsere alltägliche Erfahrung lehrt uns, dass wir gut damit fahren, wenn wir eine solche Art und Weise der Erkenntnis verwenden.
Doch Todesstrafen zu verhängen ist kein Alltag, ist nicht Normalität. Wir löschen wohl unwiderbringlich ein Menschenleben im Namen der Gerechtigkeit aus, im Namen der Menschen, die wir geschworen haben zu schützen - und er gehört zu diesen Menschen. Es ist unverantwortlich, hier mit Alltagsbegriffen zu hantieren. Es ist unverantwortlich, hier zu glauben, man könne mit seiner alltäglichen Erkenntnisfähigkeit auch hier messen, weil viel, viel zu viel auf dem Spiel steht.
Tatsächlich steht soviel auf dem Spiel, dass wir niemals genug in die Wagschale legen können, dass sich das Pendel ausgleicht. Wir können noch so viele scheinbare Beweise, noch soviele Indizien haben - das Menschenleben auszulöschen, obwohl noch Zweifel bestehen, und die bestehen eben immer, das ist immer unverantwortlich gegenüber dieses Individuums - und dieses Individuum gehört nun mal auch zur Gemeinschaft der Menschen. Der Staat, die Justiz, sie darf nicht mit den Mitteln eines normalen, alltäglichen Gebrauchs messen. Sie muss exakt sein, sie muss klar sein, sie muss sich auf relativ sicherem Terrain bewegen, wie das der Alltagsmensch niemals muss.
Ein Mensch selbst ist in der Lage, einen anderen Menschen aus seinem Stamm, aus seiner Art praktisch auszuschließen. So funktionieren Kriege, so funktionieren Völkermorde, so funktioniert Rache. Der andere wird gesehen wie etwas Böses, Abscheuliches, bei dem es gerecht ist, dass es stirbt.
Die Justiz kann und darf nicht so verfahren, ohne sich selbst zu zerstören.
Beziehen wir uns doch mal auf das weiter vorne im Strang verlinkte Video. Ist es menschlich einen jungen Mann aus heiterem Himmel so anzugreifen, ihn zu Boden zu schlagen und ihn dann wie ein Stück Vieh abzustechen? Wer so grausam handelt sollte hinterher keine Menschlichkeit erwarten und erst recht nicht darum betteln. Wer so handelt sollte damit rechnen müssen, dass er mit dem Tode bestraft wird.
Selbstmordattentäter werden angestachelt ihre Taten zu begehen. Hier empfiehlt es sich die Hintermänner aufs Schafott zu führen.
Einspruch Leo....diese Täter haben sich aus der Gemeinschaft verabschiedet mit ihrer Tat. Und nicht wir löschen ein Leben aus, sondern sie. Wir geben ihnen sogar einen Prozeß...sie gaben den Opfern keinerlei Chance, nicht einmal Bewährung. Und ein Mensch der aus Langeweile Tötet, am beispiel des Falles Daniel, gehört sicher nicht mehr zu uns.
Aber sie erhalten dafür eine Belohnung. Nicht alle, nur die Grausamsten. Über 400 der Bestialischten Täter werden und wurden aus der Haft entlassen, teilweise mit Belohnungen bis zu 80000 Euro. Und die Opfer? Es wäre ein Anfang wenn man die mal fragen würde...oder deren Eltern. Wie die Mutter von Vanessa.
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Ihre Mutter darf nichtmal fragen stellen in der BRD Justiz...:
Im Prozess dreht sich alles um den Täter, die Angehörigen des Opfers spielen keine Rolle...
Gilg: Das ist schwer zu ertragen. Ich würde mir wünschen, dass man auch als Angehöriger Fragen stellen darf.
Der Mörder bekam kostenlos einen Anwalt gestellt, Sie mussten Ihren bezahlen?
Gilg: Damals war die Rechtslage tatsächlich noch so. Uns hat aber der Weiße Ring großzügig geholfen und weitgehend die Kosten übernommen.
Gilg: 15 Jahre nach Ende des Strafvollzugs wird Vanessas Mörder der Mord aus dem Führungszeugnis gestrichen... Können Sie sich vorstellen, was das für uns bedeutet? Vanessas Tod kann man nicht streichen. Überlegen müsste man sich auch, warum junge Männer im Alter zwischen 18 und 21 Jahren bei Verkehrsdelikten und Straftaten in Zusammenhang mit Einreise- und Einbürgerungsrecht zu 86 Prozent nach Erwachsenenrecht behandelt werden, bei schweren Straftaten sich das aber genau anders herum verhält. Ist das nicht merkwürdig? Vor allem, wenn man sich überlegt, dass die Rückfallquote bei 77 Prozent liegt! Und der Erziehungsgedanke die entscheidende Begründung für die Anwendung des Jugendstrafrechts bei Heranwachsenden ist.
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