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Thema: Bundestags-Wahlrecht ist verfassungswidrig

  1. #1
    ... ziemlich gestört Benutzerbild von Pegasus
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    Standard Bundestags-Wahlrecht ist verfassungswidrig

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    Die Verteilung der Abgeordnetensitze "verstößt in mehrfacher Hinsicht gegen den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit und das Recht der politischen Parteien auf Chancengleichheit",
    Die Richter beanstandeten vor allem den Effekt des sogenannten negativen Stimmgewichts. Dieses kann dazu führen, dass die Abgabe einer Stimme der jeweiligen Partei bei der Berechnung der Abgeordnetenzahl im Ergebnis schadet. Grund hierfür ist die Bildung von Sitzkontingenten in den einzelnen Bundesländern.
    Die Richter kritisierten auch, dass das Wahlrecht die Möglichkeit zahlreicher Überhangmandate schaffe. Überhangmandate seien zwar nicht grundsätzlich verboten, entschieden die Richter. Es dürften jedoch nicht so viele werden, dass sie "den Grundcharakter der Bundestagswahl als Verhältniswahl aufheben".
    Eine Chance für Zweitstimmen-Randparteien?
    Zumindest theoretisch ein Schritt in die richtige Richtung. Aber erst die Praxis wird zeigen, was davon zu halten ist.


  2. #2
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    Standard AW: Bundestags-Wahlrecht ist verfassungswidrig

    Zitat Zitat von Pegasus Beitrag anzeigen
    Eine Chance für Zweitstimmen-Randparteien?
    Zumindest theoretisch ein Schritt in die richtige Richtung. Aber erst die Praxis wird zeigen, was davon zu halten ist.
    Glaubt hier wer, daß die nun befohlene " Neufassung " des Wahlrechts etwas ändern wird ? Durch Änderung der Rechenvorschriften bei Zweitstimmen ?

    Grundsätzlich gilt , daß jede Listenwahl den Wähler entmündigt , denn Listenkandidaten kann man nicht " direkt " wählen !

    Angeblich sind doch die Wahlen aber frei und " direkt " laut GG ...oder ?

  3. #3
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    ojehh Wahrecht verfassungswidrig



    Bundesverfassungsgericht entscheidet Wahlrecht ist verfassungswidrig

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    25.07.2012 — 10:21 Uhr
    Das neue Wahlrecht für Bundestagswahlen ist verfassungswidrig!
    Neue Schlappe für Merkel.

  4. #4
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    Standard AW: Wahrecht verfassungswidrig

    @


    Welche Verfassung???
    Niemand ist mehr Sklave, als der sich frei fühlt ohne es zu sein. Goethe
    Wir sehen viel, nehmen aber wenig wahr. Arthur Conan Doyle

  5. #5
    ... ziemlich gestört Benutzerbild von Pegasus
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    Standard AW: Bundestags-Wahlrecht ist verfassungswidrig

    Zitat Zitat von GnomInc Beitrag anzeigen
    Glaubt hier wer, daß die nun befohlene " Neufassung " des Wahlrechts etwas ändern wird ? Durch Änderung der Rechenvorschriften bei Zweitstimmen ?

    Grundsätzlich gilt , daß jede Listenwahl den Wähler entmündigt , denn Listenkandidaten kann man nicht " direkt " wählen !

    Angeblich sind doch die Wahlen aber frei und " direkt " laut GG ...oder ?
    Nein, sicher nicht. Doch werden die kleinen "Zweitstimmler" den Großen jetzt vllt. etwas akribischer auf die Finger sehen und der Sitzeschacherei ein Ende machen. Mit dem Urteil haben die schon mal nen Fuß in der Tür.


  6. #6
    Mitglied Benutzerbild von henriof9
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    Standard AW: Wahrecht verfassungswidrig

    Zitat Zitat von SAMURAI Beitrag anzeigen
    Neue Schlappe für Merkel.
    Das ist nicht nur eine Schlappe für Merkel, ist dies jetzt ja lediglich eine ( falsche ) Korrektur des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2008, es ist eine generelle Schlappe aller Regierungen, welche sich während ihrer Regierungszeit ja auch keinen Deut darum geschert haben.


    Ich persönlich favorisiere schon immer das reine Mehrheitswahlrecht.
    Einfach zu bewerkstelligen, einfach zu händeln und ehrlich.
    Eine Frau macht niemals einen Mann zum Narren;
    sie sitzt bloß dabei und sieht zu, wie er sich selbst dazu macht.


    Leb in der Vergangenheit, wenn du traurig sein willst. Leb in der Zukunft, wenn du ängstlich sein willst.
    Und wenn du glücklich sein willst, dann genieß den Moment.


  7. #7
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    Standard AW: Wahrecht verfassungswidrig

    Zitat Zitat von henriof9 Beitrag anzeigen
    Das ist nicht nur eine Schlappe für Merkel, ist dies jetzt ja lediglich eine ( falsche ) Korrektur des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2008, es ist eine generelle Schlappe aller Regierungen, welche sich während ihrer Regierungszeit ja auch keinen Deut darum geschert haben.


    Ich persönlich favorisiere schon immer das reine Mehrheitswahlrecht.
    Einfach zu bewerkstelligen, einfach zu händeln und ehrlich.
    Das sehe ich genau so.

  8. #8
    ... ziemlich gestört Benutzerbild von Pegasus
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    Standard AW: Wahrecht verfassungswidrig

    Zitat Zitat von henriof9 Beitrag anzeigen
    Das ist nicht nur eine Schlappe für Merkel, ist dies jetzt ja lediglich eine ( falsche ) Korrektur des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2008, es ist eine generelle Schlappe aller Regierungen, welche sich während ihrer Regierungszeit ja auch keinen Deut darum geschert haben.


    Ich persönlich favorisiere schon immer das reine Mehrheitswahlrecht.
    Einfach zu bewerkstelligen, einfach zu händeln und ehrlich.
    Wieso falsche?


  9. #9
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    Standard AW: Bundestags-Wahlrecht ist verfassungswidrig

    Welche Legitimation haben eigentlich Gesetze die von Volksvertretern erlassen wurden, deren Ernennung verfassungswidrig war?

  10. #10
    Mitglied Benutzerbild von henriof9
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    Standard AW: Wahrecht verfassungswidrig

    Zitat Zitat von Pegasus Beitrag anzeigen
    Wieso falsche?
    Weil es eine Korrektur gewesen ist auf Grund des Urteils aus 2008.
    Da das VG diese Korrektur ja nun heute auch als verfassungswidrig beurteilt hat, ist eben diese Korrektur falsch.
    Eine Frau macht niemals einen Mann zum Narren;
    sie sitzt bloß dabei und sieht zu, wie er sich selbst dazu macht.


    Leb in der Vergangenheit, wenn du traurig sein willst. Leb in der Zukunft, wenn du ängstlich sein willst.
    Und wenn du glücklich sein willst, dann genieß den Moment.


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