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Thema: Nettigkeiten im Postfach

  1. #1
    urdeutsch Benutzerbild von Frank
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    Standard Nettigkeiten im Postfach

    Im Sinne der Transparenz und des Verständnisses werden wir hier unregelmäßig und zeitlich versetzt Nettigkeiten einstellen, die an unser Postfach gehen.



    Hier der freundliche Wunsch auf Löschung eines mehrjährigen Users mit etlichen Tausend Beiträgen:

    Sagt mal habt ihr ein Problem? Ich möchte, dass ihr alle meine Beiträge löscht inkl. meinem Account, ist das jetzt endlich klar? Ich habe 3 Kopien welche ich diesbezüglich an Mods geschickt habe.
    Ich habe keinen Bock, dass meine Familie und ich in Verbindung mit Naziseiten in Verbindung gestellt werden. Entweder ihr erledigt das innerhalb nützlicher Frist, oder ihr werdet juristisch belangt. Ist mir Scheissegal. Lasst es nicht darauf ankommen, eure Kacke ist eh schon mächtig am Dampfen, also löschen und ihr habt Ruhe von mir.

    Ich habe es satt dies zig mal jedem Mod zu schreiben. Klaro?

  2. #2
    urdeutsch Benutzerbild von Frank
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    Standard AW: Nettigkeiten im Postfach

    Ein bereits angemeldeter, aber noch nicht freigeschalteter User:

    Schon ein seltsames Forum. Man meldet sich an, bestätigt den zugesandten Link und hat trotzdem keine Schreibrechte. wovor haben die Forumsbetreiber Angst, - dass jemand die Wahrheit schreiben könnte? Haben Sie etwa Angst davor, dass es Leute gibt, die noch nicht bis auf die Knochen ideologisch verseucht sind, und die wissen, was Meinungsfreiheit ist?
    Mit derartigen Foren habe ich in der letzten Zeit meine eigenen Erfahrungen gesammelt.
    Meist sind diese aufgrund ihrer eigenen so genannten Comunity-Richtlinien nicht glaubwürdig, weil sie sich einen Sport daraus machen, permanent selbst gegen diese Richtlinien zu verstoßen.
    Es war klar, was irgendwann folgt - eine Kurzsperre. Daraufhin:

    Die Behauptung, es gäbe in diesem LAnd so etwas wie Meinungsfreiheit, ist eine infame Lüge, wie ich gerade bemerkt habe. Falls mein Account wiieder frei geschaltet ist, wird deswegen extra ein neues Thema eröffnet, dass diese Problematik beinhaltet. Sollten Sie Angst vcor der Wahrheit haben, so sollten Sie das öffentlich bekannt machen, falls die Wahrheit nicht in Ihr ideologisch verseuchtes Weltbild psssen sollte. Goebbels lässt grüßen. Ist die Heimat Ihres Forums zufälligerweise das Reichspropagandaministerium?

  3. #3
    bernhard44
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    Standard AW: Nettigkeiten im Postfach

    die sind auch immer gut:
    Mein Passwort funktioniert nicht.

  4. #4
    urdeutsch Benutzerbild von Frank
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    Standard AW: Nettigkeiten im Postfach

    Zitat Zitat von Frank Beitrag anzeigen
    Ein bereits angemeldeter, aber noch nicht freigeschalteter User:



    Es war klar, was irgendwann folgt - eine Kurzsperre. Daraufhin:
    Und einige Tage später:

    Account gesperrt, Begründung: Freundlichkeiten gegen das Forum
    Bei feindseligen Äüßerungen hätte ich die Begründung noch eingesehen, jedoch bei Freundlichkeiten? Langsam sollten Sie sich entscheiden, WAS Sie eigentlich wollen.Auch für Sie gilt noch immer das Grundgesetz, vor allem der Art.5 (Meinungsfreiheit. Wenn das GG für Sie nicht gültig ist, dann hätetn Sie das bereits bei der Ameldung erwähnen sollen. Oder sind Sie der Meinung, dass das Grundgesetz nur für Mitglieder gültig ist? Wenn hier nicht totalitäre Ansätze zu erkennen sind.
    Offenbar grassiert bei Ihnen tatsächlich die Angst, dass jemand Tatsachen verbreiten könnte, und das geht ja nun wirklich nicht, weil dieses Land ja bekanntlich ein "Rechtsstaat" ist.
    Offenbar ist Ironie nichts für jeden.

  5. #5
    urdeutsch Benutzerbild von Frank
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    Standard AW: Nettigkeiten im Postfach

    Es sind jetzt mehr als 24 Stunden seit der Sperre vergangen und wie ich sehe besteht sie immer noch. Einen neuen User hinaus zu befördern, ohne Vorwarnung kommt nicht in jedem Forum vor.
    Aus diesem Grund werde ich heute über Euer Forum einen Blog verfassen.. den letzten den ich über ein Forum schrieb wurde ca. 15 000 mal gelesen.

    Desweiteren werde ich befreundete Beamte, die sich mit Internetkriminalität beschäften, ein Hinweis geben in Eurer Forum ab und zu mal einen Blick zu riskieren.
    Da ich seit vielen Jahren selber Foren ins Net stelle sind mir die Gesetze bestens bekannt...

    Ich habe übrigens vom gelöschten Thread.. in dem User anderen den Tod wünschen... Bild- Material, außerdem Nachweise, wie Juden offensichtlich in Eurem Forum behandelt werden, ohne dass die Verantwortlichen eingreifen uvm.

    Ebenso die harten Beleidigungen mir gegenüber bevor ich von einem Hinweis sprach, dass Foren keine rechtsfreien Räume sind und ich jederzeit diese Art von Beleidigen den Behörden vorstellen kann... daraufhin folgte eine Sperre.

    Diesesmal habt Ihr Euch den "falschen" ausgesucht...Ihr werdet noch von mir hören und lesen.

    wie immer... einen netten Tag

    mfg
    ...

  6. #6
    urdeutsch Benutzerbild von Frank
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    Standard AW: Nettigkeiten im Postfach

    Bei manchen Usern habe ich nie begriffen, warum sie nach tausenden Beiträgen auf einmal austicken.

    Hallo,

    die folgende Nachricht wurde dir über das Kontaktformular des Forums HPF von *** ***** geschickt.

    --------------------------------

    Hiermit beantrage ich zum wiederholten male die Löschung meines Accounts!!!

    § 13 Telemediengesetz - Pflichten des Diensteanbieters
    (2) Die Einwilligung kann elektronisch erklärt werden, wenn der Diensteanbieter sicherstellt, dass
    der Nutzer die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann.

    (4) Der Diensteanbieter hat durch technische und organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, dass
    1.
    der Nutzer die Nutzung des Dienstes jederzeit beenden kann,
    2.
    die anfallenden personenbezogenen Daten über den Ablauf des Zugriffs oder der sonstigen Nutzung unmittelbar nach deren Beendigung gelöscht oder in den Fällen des Satzes 2 gesperrt werden,

    An die Stelle der Löschung nach Satz 1 Nr. 2 tritt eine Sperrung, soweit einer Löschung gesetzliche, satzungsmäßige oder vertragliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen

  7. #7
    urdeutsch Benutzerbild von Frank
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    Standard AW: Nettigkeiten im Postfach

    Solche User mögen wir:

    Es werden hier im Forum bestimmte Wörter durch Sterne ersetzt. Soviel zum Thema Meinungsfreiheit und Zensur, die es ja in diesem Land nicht gibt.
    Sie sollten auf diesen Widerspruch hinweisen, bevor Sie hier behaupten, das Grundgesetz wäre auch für Sie verbindlich....
    Es geht hier nicht um das Land, aus dem die meisten User kommen, sondern um den Hoster in den USA. Der Fall dürfte ja bekannt sein. Wenn ich solche freundlichen Hinweise wie diesen lese, dann frage ich mich wirklich, welchen Horizont manche User haben.

  8. #8
    urdeutsch Benutzerbild von Frank
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    Standard AW: Nettigkeiten im Postfach

    Und gleich noch einer:

    Hallo,

    die folgende Nachricht wurde dir über das Kontaktformular des Forums HPF von ******* geschickt.

    --------------------------------

    III. Die einzelnen Pflichtangaben
    Folgende Angaben müssen gemacht werden:

    1. Name und Anschrift des Anbieters
    Zunächst ist der komplette Name bzw. die vollständige Firmenbezeichnung inklusive Rechtsformzusatz anzugeben. Weiterhin müssen Strasse, Hausnummer, Postleitzeitzahl und Ort angegeben werden. Die Angabe einer Postfachs genügt nicht. Bei juristischen Personen und Personenvereinigungen ist der Sitz anzugeben.

    2. Informationen zur schnellen Kontaktaufnahme
    Dies sind ausweislich der Gesetzesbegründung Telefonnummer, Faxnummer, und Email-Adresse. Wer verhindern möchte, dass die Email-Adresse von Spam-Robots ausgelesen wird, sollte die Angaben in Form einer JPEG- oder GIF-Datei bereitstellen. Verfügt der Anbieter z.B. über keine Faxnummer, so muss diese natürlich nicht angegeben werden.

    3. Angabe des Vertretungsberechtigten
    Bei juristischen Personen, Personengesellschaften und sonstigen Personenzusammenschlüssen ist die Angabe des Vertretungsberechtigten erforderlich.

    4. Angabe der Aufsichtsbehörde
    Bedarf die Tätigkeit des Anbieters der behördlichen Zulassung, so ist die zuständige Aufsichtsbehörde nebst Kontaktdaten aufzuführen.

    5. Register und Registernummer
    Ist der Anbieter im Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister eingetragen, so ist das entsprechende Register zu benennen und die Registernummer anzugeben.

    6. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
    Soweit vorhanden muss auch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben werden.

    7. Zusätzliche Pflichten für besondere Berufsgruppen
    Ist der Anbieter ein Angehöriger eines Freien Berufes, bei dem die Berufsausübung geregelt oder die Berufsbezeichnung geschützt ist (z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, Zahnärzte, Architekten, beratende Ingenieure etc.), so sind zusätzlich die Berufsbezeichnung und der Staat, in dem diese verliehen wurde, anzugeben. Schließlich müssen die berufsrechtlichen Regelung benannt und im Volltext oder vorzugsweise durch entsprechende Links verfügbar gehalten werden. Häufig stellen die jeweiligen Kammern und Berufsverbände entsprechende Internetseiten zur Verfügung, auf die per Link verwiesen werden kann.

    8. Weitere Angaben
    Sofern aufgrund anderer Vorschriften weitere Informationspflichten bestehen, müssen auch diese erfüllt werden. Werden beispielsweise redaktionelle Beiträge veröffentlich, so muss ein Verantwortlicher im Sinne vom § 10 Abs. 3 MDStV benannt werden. Dabei muss es sich um eine natürliche Person handeln, die voll geschäftsfähig ist und Ihren ständigen Aufenthalt im Inland hat.
    Wir bedanken uns für den Hinweis und wünschen Frohe Weihnachten!

  9. #9
    bernhard44
    Gast

    Standard AW: Nettigkeiten im Postfach

    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    Hallo,

    die folgende Nachricht wurde dir über das Kontaktformular des Forums HPF von Thauris geschickt.

    --------------------------------

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Hahaaaa! )

    --------------------------------

    Verweisende Seite: [Links nur für registrierte Nutzer]
    ###########
    Benutzername: Unregistriert
    ###########
    Mist wenn man nicht mehr mitspielen darf!

  10. #10
    urdeutsch Benutzerbild von Frank
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    Standard AW: Nettigkeiten im Postfach

    Die Definition von Hausrecht und Forenregeln ist nicht für jeden klar.

    Hallo,

    die folgende Nachricht wurde dir über das Kontaktformular des Forums HPF von ********* ***** geschickt.

    --------------------------------

    Guten Tag,

    Sie schrieben einmal, dass dieses Forum in den USA gehostet wird. Im Gegensatz zu Deutschland gilt in den USA aber uneingeschränktes Recht auf Meinungsfreiheit. Löschungen oder Sperren können daher nur von Deutscher Seite aus erfolgt sein.
    Sie unterliegen nun einmal auch dem Grundgesetz, und dieses besagt im Artikel 5 Folgendes:
    "(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

    (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

    (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

    Welches Gesetz wenden Sie an, um dieses Grundrecht einzuschränken? Halten Sie sich an die Gepflogenheiten in den USA und unterlassen Sie es, in Grundrechte einzugreifen.

    Falls Sie das nicht können, wollen oder dürfen, steht es Ihnen frei, auszuwandern. Die Pinguine warten schon.

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