Zitat Zitat von Dubidomo Beitrag anzeigen
Der Kaiser, besser der König von Preußen, hatte sowieso nichts zu sagen. Das Heer war ein Bundesheer und kein Einheitsheer. Die Rolle des Königs von Württemberg und anderer hochherrschaftlicher Heerführer ist dringend einer Überprüfung zu unterziehen. So viele Verräter, wie im Deutschen Reich im ersten Weltkrieg tätig waren auf deutscher Seite, verträgt das beste Heer nicht.


Auszug aus der Reichsverfassung 1871:

Art. 63 Die gesammte Landmacht des Reichs wird ein einheitliches Heer bilden, welches in Krieg und Frieden unter dem Befehle des Kaisers steht.
(...)
Der Kaiser hat die Pflicht und das Recht, dafür Sorge zu tragen, daß innerhalb des Deutschen Heeres alle Truppentheile vollzählig und kriegstüchtig vorhanden sind und daß Einheit in der Organisation und Formation, in Bewaffnung und Kommando, in der Ausbildung der Mannschaften, sowie in der Qualifikation der Offiziere hergestellt und erhalten wird. Zu diesem Behuf ist der Kaiser berechtigt, sich jederzeit durch Inspektionen von der Verfassung der einzelnen Kontingente zu überzeugen und die Abstellung der dabei vorgefundenen Mängel anzuordnen.

Der Kaiser bestimmt den Präsenzstand, die Gliederung und Eintheilung der Kontingente des Reichsheeres, sowie die Organisation der Landwehr, und hat das Recht, innerhalb des Bundesgebietes die Garnisonen zu bestimmen, sowie die kriegsbereite Aufstellung eines jeden Theils des Reichsheeres anzuordnen.
(...)

Art. 64 Alle Deutsche Truppen sind verpflichtet, den Befehlen des Kaisers unbedingte Folge zu leisten. Diese Verpflichtung ist in den Fahneneid aufzunehmen.

Der Höchstkommendirende eines Kontingents, sowie alle Offiziere, welche Truppen mehr als eines Kontingents befehligen, und alle Festungskommandanten werden von dem Kaiser ernannt. Die von Demselben ernannten Offiziere leisten Ihm den Fahneneid. Bei Generalen und den Generalstellungen versehenden Offizieren innerhalb des Kontingents ist die Ernennung von der jedesmaligen Zustimmung des Kaisers abhängig zu machen.

Der Kaiser ist berechtigt, Behufs Versetzung mit oder ohne Beförderung für die von Ihm im Reichsdienste, sei es im Preußischen Heere, oder in anderen Kontingenten zu besetzenden Stellen aus den Offizieren aller Kontingente des Reichsheeres zu wählen.

Art. 65 Das Recht, Festungen innerhalb des Bundesgebietes anzulegen, steht dem Kaiser zu, welcher die Bewilligung der dazu erforderlichen Mittel, soweit das Ordinarium sie nicht gewährt, nach Abschnitt XII. beantragt.

(...)

Art. 68 Der Kaiser kann, wenn die öffentliche Sicherheit in dem Bundesgebiete bedroht ist, einen jeden Theil desselben in Kriegszustand erklären. (...)



Und die Mähr vom bösen OHL und seiner bösen Diktatur stimmt ebenfalls nicht.

Die OHL regierte diktatorisch, unterwarf sich die leitenden Reichspolitiker und marginalisierte den Kaiser überwiegend zum Statisten.


Der Streik vom Februar 1918 wegen des Vertrages von Brest-Litowsk hat mehr als 100.000 jungen deutschen Männern unnötiger Weise das Leben gekostet. Das aber war der SPD egal, wenn zehntausende junger Menschen verrecken mussten, weil die SPD den Zarismus in Russland erhalten wollte. Da kann man dann keinen Krieg mehr gewinnen bei soviel Dumpfbackigkeit und Verräterei.

In diesem Zitat steht nur Blödsinn!