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Thema: BVerfG: Bundeswehr darf notfalls im Inland kämpfen

  1. #11
    BRDDR-AG Benutzerbild von direkt
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    Standard AW: BVerfG: Bundeswehr darf notfalls im Inland kämpfen

    Zitat Zitat von tosh Beitrag anzeigen
    Bundesverfassungsgericht: Bundeswehr darf notfalls im Inland kämpfen

    Das Bundesverfassungsgericht korrigiert ein altes Urteil: Demnach darf das Militär doch im Inland zur Terrorabwehr eingesetzt werden .....

    Bei einem Einsatz seien aber strikte Voraussetzungen zu beachten. Ein Einsatz zur Gefahrenabwehr sei nur zulässig bei "Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes"*. Insbesondere sei ein Einsatz nicht wegen Gefahren erlaubt, "die aus oder von einer demonstrierenden Menschenmenge** drohen". Der Einsatz der Streitkräfte wie auch der Einsatz spezifisch militärischer Abwehrmittel sei zudem stets nur als letztes Mittel zulässig.

    Mit dem Beschluss korrigierte das Plenum aus beiden Senaten eine Entscheidung des Ersten Senats aus dem Jahr 2006. Damals hatte der Erste Senat einen Einsatz der Streitkräfte im Inland "mit spezifisch militärischen Waffen" generell ausgeschlossen....

    Damals waren Passagen des von der großen Koalition beschlossenen Luftsicherheitsgesetzes für nichtig erklärt worden, die den Abschuss einer entführten Passagiermaschine durch die Bundeswehr erlauben, um noch größeren Schaden zu verhindern.
    Von einer Tat unbeteiligte Passagiere und Besatzungsmitglieder, die dabei ums Leben kämen, würden als bloße Objekte zur Rettung anderer Menschen behandelt, hatten die Richter gerügt. "Unter Geltung der Menschenwürdegarantie ist es schlechterdings unvorstellbar, auf der Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigung unschuldige Menschen vorsätzlich zu töten", erklärte das Gericht damals. Das gelte auch für "Todgeweihte".
    Dieser Verstoß gegen die Menschenwürde könne nicht einmal durch eine Grundgesetzänderung gesetzlich zugelassen werden. Geregelt werden dürfe nur der Abschuss von Flugzeugen, in denen sich ausschließlich Täter befinden. Außerdem betonten die Richter, dass das Grundgesetz einen Bundeswehreinsatz im Innern mit "typisch militärischen Waffen" nicht erlaubt.
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    Tja, jetzt ist ist es plötzlich ohne Änderung des Grundgesetzes möglich!??

    Genauso, wie die Todesstrafe in Deutschland bei inneren Unruhen jetzt durch die EU-Verfassung möglich wurde!

    Werden in die neue Freiwilligen-Armee besonders viele Immigranten (ansonsten arbeitslos) eintreten, die wenig Skrupel haben, auf Deutsche zu schießen?

    Ist das der tiefere Sinn der Freiwilligen-Armee

    Ab wann liegt eine "Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes" vor, und wer entscheidet das

    Wie genau und von wem wird zwischen einer "demonstrierenden Menschenmenge" und "inneren Unruhen" entschieden
    Es passt alles!
    Die Verschwörungstheoretiker werden am Ende recht behalten, das langfristige Ziel der alliierten Zionisten ist: Deutschland zu vernichten!
    Der deutsche Wähler hat seine Schlächter selbst gewählt!

    Vernichtungspläne für Deutschland.
    Benes, der untrennbar mit dem Leid der Sudetendeutschen verbunden ist, war mit der größte Deutschenfeind, des letzten Jahrhunderts.

    Während der Ausarbeitung des Versailler Diktats und schon davor log er dort das sich die Balken bogen. Briten und USA erkannten schnell, was das für ein schmieriger Typ war. Er wurde nur angehört und später auch seinen Ansprüchen größtenteils nachgegeben,weil die Franzosen ja sagten. Und da man die französische Stimme auch für eigene Ziele brauchte, wurde jedes Selbstbestimmungsrecht für die Sudetendeutschen mit den Füßen getreten und zu Grabe getragen.Hauptsache die Franzosen konnten eine zusätzliche antideutsche Feindmacht installieren!

    Bereits am 19.Februar 1919 klebten im böhmischen Raum tausende Flugblätter in tschechischen Ortschaften, wo die 10 Gebote der Tschechen angemahnt wurden.Gebote die rassistischer nicht sein konnten!

    Auszüge:

    ...Vermeidet die deutsche Art zu denken,besucht nur tschechische Kaffeehäuser,verlangt überall die ausschließliche Benutzung unserer Sprache bei allen Aufschriften und Bedienungen, verlangt überall nur tschechische Zeitungen,lehnt deutsche Zeitungen ab...

    ...besucht nur tschechische Bäder und Sommerfrischen...fahrt zum Vergnügen weder nach Wien oder nach Berlin, auch nicht die Ostseebäder...

    ...pflegt keine Verbindungen mit Angehörigen uns feindlicher Nationen, führt die Reinigung unseres nationalen Lebens in den Familien, der Gesellschaft, in den Ämtern oder der Öffentlichkeit durch...
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    „Kein Mensch der Welt übertrifft die Germanen an Treue.“
    Publius Cornelius Tacitus

  2. #12
    mitscharfenaugen Benutzerbild von ursula
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    Standard AW: BVerfG: Bundeswehr darf notfalls im Inland kämpfen

    dachte gerade an herrn Kapp...

    aber es könnte auch so ein notschuss sein, denn wenn die finnen wie immer recht behalten, geht hier bald der sturm auf bankschalter los - da interessiert es nicht, wer wen warum besetzt hält.
    hallöchen

  3. #13
    BRDDR-AG Benutzerbild von direkt
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    Standard AW: BVerfG: Bundeswehr darf notfalls im Inland kämpfen

    Zitat Zitat von tosh Beitrag anzeigen
    Bundesverfassungsgericht: Bundeswehr darf notfalls im Inland kämpfen

    Das Bundesverfassungsgericht korrigiert ein altes Urteil: Demnach darf das Militär doch im Inland zur Terrorabwehr eingesetzt werden .....

    Bei einem Einsatz seien aber strikte Voraussetzungen zu beachten. Ein Einsatz zur Gefahrenabwehr sei nur zulässig bei "Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes"*. Insbesondere sei ein Einsatz nicht wegen Gefahren erlaubt, "die aus oder von einer demonstrierenden Menschenmenge** drohen". Der Einsatz der Streitkräfte wie auch der Einsatz spezifisch militärischer Abwehrmittel sei zudem stets nur als letztes Mittel zulässig.

    Mit dem Beschluss korrigierte das Plenum aus beiden Senaten eine Entscheidung des Ersten Senats aus dem Jahr 2006. Damals hatte der Erste Senat einen Einsatz der Streitkräfte im Inland "mit spezifisch militärischen Waffen" generell ausgeschlossen....

    Damals waren Passagen des von der großen Koalition beschlossenen Luftsicherheitsgesetzes für nichtig erklärt worden, die den Abschuss einer entführten Passagiermaschine durch die Bundeswehr erlauben, um noch größeren Schaden zu verhindern.
    Von einer Tat unbeteiligte Passagiere und Besatzungsmitglieder, die dabei ums Leben kämen, würden als bloße Objekte zur Rettung anderer Menschen behandelt, hatten die Richter gerügt. "Unter Geltung der Menschenwürdegarantie ist es schlechterdings unvorstellbar, auf der Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigung unschuldige Menschen vorsätzlich zu töten", erklärte das Gericht damals. Das gelte auch für "Todgeweihte".
    Dieser Verstoß gegen die Menschenwürde könne nicht einmal durch eine Grundgesetzänderung gesetzlich zugelassen werden. Geregelt werden dürfe nur der Abschuss von Flugzeugen, in denen sich ausschließlich Täter befinden. Außerdem betonten die Richter, dass das Grundgesetz einen Bundeswehreinsatz im Innern mit "typisch militärischen Waffen" nicht erlaubt.
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    Tja, jetzt ist ist es plötzlich ohne Änderung des Grundgesetzes möglich!??

    Genauso, wie die Todesstrafe in Deutschland bei inneren Unruhen jetzt durch die EU-Verfassung möglich wurde!

    Werden in die neue Freiwilligen-Armee besonders viele Immigranten (ansonsten arbeitslos) eintreten, die wenig Skrupel haben, auf Deutsche zu schießen?

    Ist das der tiefere Sinn der Freiwilligen-Armee

    Ab wann liegt eine "Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes" vor, und wer entscheidet das

    Wie genau und von wem wird zwischen einer "demonstrierenden Menschenmenge" und "inneren Unruhen" entschieden
    Es passt alles!
    Die Verschwörungstheoretiker werden am Ende recht behalten, das langfristige Ziel der alliierten Zionisten ist: Deutschland zu vernichten!
    Der deutsche Wähler hat seine Schlächter selbst gewählt!

    Vernichtungspläne für Deutschland.
    Benes, der untrennbar mit dem Leid der Sudetendeutschen verbunden ist, war mit der größte Deutschenfeind, des letzten Jahrhunderts.

    Während der Ausarbeitung des Versailler Diktats und schon davor log er dort das sich die Balken bogen. Briten und USA erkannten schnell, was das für ein schmieriger Typ war. Er wurde nur angehört und später auch seinen Ansprüchen größtenteils nachgegeben,weil die Franzosen ja sagten. Und da man die französische Stimme auch für eigene Ziele brauchte, wurde jedes Selbstbestimmungsrecht für die Sudetendeutschen mit den Füßen getreten und zu Grabe getragen.Hauptsache die Franzosen konnten eine zusätzliche antideutsche Feindmacht installieren!

    Bereits am 19.Februar 1919 klebten im böhmischen Raum tausende Flugblätter in tschechischen Ortschaften, wo die 10 Gebote der Tschechen angemahnt wurden.Gebote die rassistischer nicht sein konnten!

    Auszüge:

    ...Vermeidet die deutsche Art zu denken,besucht nur tschechische Kaffeehäuser,verlangt überall die ausschließliche Benutzung unserer Sprache bei allen Aufschriften und Bedienungen, verlangt überall nur tschechische Zeitungen,lehnt deutsche Zeitungen ab...

    ...besucht nur tschechische Bäder und Sommerfrischen...fahrt zum Vergnügen weder nach Wien oder nach Berlin, auch nicht die Ostseebäder...

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  4. #14
    Mitglied Benutzerbild von Buella
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    Wie gehabt: Südlich des Nordpols
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    Standard AW: BVerfG: Bundeswehr darf notfalls im Inland kämpfen

    Zitat Zitat von Irmingsul Beitrag anzeigen
    Die sollen die ganze BRD-Politikerkaste direkt in die erste Reihe stellen ... nur einer darf sitzen.
    Du meinst, einer kann nicht in der ersten Reihe stehen?

    Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
    Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.

  5. #15
    Mitglied Benutzerbild von hamburger
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    Standard AW: BVerfG: Bundeswehr darf notfalls im Inland kämpfen

    Der Einsatzfall ist dann gegeben, wenn die Deutschen gegen Merkel und Co auf die Strasse gehen. Dazu wirds kommen, denn der Euro ist auf Dauer nicht zu halten, die Zahlungen an andere Länder werden die Deutschen ausbluten lassen.
    Widerstand dagegen muss natürlich effektiv gebrochen werden.
    Dann bekommt das Wahlvolk endlich, was es schon lange verdient hat......

  6. #16
    GESPERRT
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    Standard AW: BVerfG: Bundeswehr darf notfalls im Inland kämpfen

    Warum buhlen die so händeringend um Ausländer in ihren Reihen? Weil die Demokraten Leute brauchen, die aufs eigene Volk schießen. Ausländer werden bei Einstellungen in Beamtenberufe bevorzugt ... wegen der "Integration". Die Doofen glauben das.
    Ah, "Ausländer" in der Bundeswehr sind alles Moslems?

    Oder nein, auch wenn es europäische Ausländer sind, sind die ALLE feindlich und wollen und sollen auf die Deutschen schießen.
    Alle anderen in Europa sind dazu da die Deutschen auszuplündern und lassen dann auch noch schießen!

    Ach so, ja.

    Man, man, man...

  7. #17
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    Standard AW: BVerfG: Bundeswehr darf notfalls im Inland kämpfen

    Zitat Zitat von tosh Beitrag anzeigen
    Bundesverfassungsgericht: Bundeswehr darf notfalls im Inland kämpfen

    Das Bundesverfassungsgericht korrigiert ein altes Urteil: Demnach darf das Militär doch im Inland zur Terrorabwehr eingesetzt werden .....

    Bei einem Einsatz seien aber strikte Voraussetzungen zu beachten. Ein Einsatz zur Gefahrenabwehr sei nur zulässig bei "Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes"*. Insbesondere sei ein Einsatz nicht wegen Gefahren erlaubt, "die aus oder von einer demonstrierenden Menschenmenge** drohen". Der Einsatz der Streitkräfte wie auch der Einsatz spezifisch militärischer Abwehrmittel sei zudem stets nur als letztes Mittel zulässig.

    Mit dem Beschluss korrigierte das Plenum aus beiden Senaten eine Entscheidung des Ersten Senats aus dem Jahr 2006. Damals hatte der Erste Senat einen Einsatz der Streitkräfte im Inland "mit spezifisch militärischen Waffen" generell ausgeschlossen....

    Damals waren Passagen des von der großen Koalition beschlossenen Luftsicherheitsgesetzes für nichtig erklärt worden, die den Abschuss einer entführten Passagiermaschine durch die Bundeswehr erlauben, um noch größeren Schaden zu verhindern.
    Von einer Tat unbeteiligte Passagiere und Besatzungsmitglieder, die dabei ums Leben kämen, würden als bloße Objekte zur Rettung anderer Menschen behandelt, hatten die Richter gerügt. "Unter Geltung der Menschenwürdegarantie ist es schlechterdings unvorstellbar, auf der Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigung unschuldige Menschen vorsätzlich zu töten", erklärte das Gericht damals. Das gelte auch für "Todgeweihte".
    Dieser Verstoß gegen die Menschenwürde könne nicht einmal durch eine Grundgesetzänderung gesetzlich zugelassen werden. Geregelt werden dürfe nur der Abschuss von Flugzeugen, in denen sich ausschließlich Täter befinden. Außerdem betonten die Richter, dass das Grundgesetz einen Bundeswehreinsatz im Innern mit "typisch militärischen Waffen" nicht erlaubt.
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    Tja, jetzt ist ist es plötzlich ohne Änderung des Grundgesetzes möglich!??

    Genauso, wie die Todesstrafe in Deutschland bei inneren Unruhen jetzt durch die EU-Verfassung möglich wurde!

    Werden in die neue Freiwilligen-Armee besonders viele Immigranten (ansonsten arbeitslos) eintreten, die wenig Skrupel haben, auf Deutsche zu schießen?

    Ist das der tiefere Sinn der Freiwilligen-Armee

    Ab wann liegt eine "Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes" vor, und wer entscheidet das

    Wie genau und von wem wird zwischen einer "demonstrierenden Menschenmenge" und "inneren Unruhen" entschieden
    Für mich ist das nur ein vorbauen auf eventuelle kommende Unruhen
    für den Fall das sich das Volk anfängt
    zu wehren, gegen dieses korrupte verräterische dreckige Skavensytem..
    So ist abgesegnet das Volk Niederzuknuppeln wann immer sie es für nötig halten....
    Und der Zweck des Austausches von Deutschen in der BW durch Fremdländer ist
    nun auch ersichtlich.....
    Wem nun endlich immer noch kein Lichlein aufgeht der muss mit
    einem Klammerbeutel gerudert sein.................


    "Radbod: "Wo befinden sich nach meiner Taufe meine Vorfahren?"
    Willibrord: "Diese würden nach wie vor in der Hölle bleiben, weil sie nicht getauft worden sind!"
    Daraufhin, so heißt es, zog der König seinen Fuß vom
    Taufbecken zurück und spricht: "Dann bin ich lieber mit meinen Ahnen in der Hölle, als mit Fremden im Himmel!"




    "White Lives Matter"


  8. #18
    Mitglied Benutzerbild von Nanu
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    Standard AW: BVerfG: Bundeswehr darf notfalls im Inland kämpfen

    Zitat Zitat von tosh Beitrag anzeigen
    Bundesverfassungsgericht: Bundeswehr darf notfalls im Inland kämpfen


    Tja, jetzt ist ist es plötzlich ohne Änderung des Grundgesetzes möglich!??

    Genauso, wie die Todesstrafe in Deutschland bei inneren Unruhen jetzt durch die EU-Verfassung möglich wurde!

    Werden in die neue Freiwilligen-Armee besonders viele Immigranten (ansonsten arbeitslos) eintreten, die wenig Skrupel haben, auf Deutsche zu schießen?

    Ist das der tiefere Sinn der Freiwilligen-Armee
    Wie man an der DDR gesehen hat, macht es auch Biodeutschen nicht das Geringste aus, Landsleute zu ermorden. Auf Migranten muss man da nicht zurückgreifen. Büttelmentalität (Ich hab ja nur Befehle ausgeführt) gepaart mit uniformiertem Obrigkeitsdenken ist ein wesentliches Mentalitätsmerkmal der Biodeutschen. KZ-Aufseher, DDR-Vopos mit Schießbefehl oder heute, die wegelagernden Büttel sind alle aus diesem Holz geschnitzt. Fazit: Migranten sind nicht notwendig, um Henkersaufgaben zu erfüllen. Das machen die Biodeutschen mit Begeisterung selbst, vorausgesetzt ein entsprechender Befehl kommt von "oben".
    JE SUIS LONDON

  9. #19
    Mitglied Benutzerbild von Nanu
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    Standard AW: BVerfG: Bundeswehr darf notfalls im Inland kämpfen

    Zitat Zitat von direkt Beitrag anzeigen
    Der deutsche Wähler hat seine Schlächter selbst gewählt!

    Es ist wahrlich nicht schade drum. Die politische Landkarte wäre durchaus nach meinem Geschmack.
    JE SUIS LONDON

  10. #20
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Freiluftanstalt
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    Standard AW: BVerfG: Bundeswehr darf notfalls im Inland kämpfen

    Zitat Zitat von Irmingsul Beitrag anzeigen
    Ganz Unrecht hast Du nicht. Einsätze zur Katastrophenabwendung unterschreibe ich. Niederschlagung von Ausländerkrawallen auch, nur steuert das Ganze in eine völlig andere Richtung. Warum wird das ausgerechnet JETZT durchgesetzt? Der Euro kann jeder Zeit zusammenbrechen, wenn der Michel nicht mehr drei mal im Jahr in den Urlaub fahren kann, weil er dafür keinen Kredit bekommt, wird er sauer.
    Richtig.
    Wir haben hier also eine, nennen wir sie: grundsätzliche Dimension, nämlich die, dass man die Armee auch nichtmilitärisch einsetzen muss, wenn die Umstände es verlangen;
    und dann haben wir eine praktische oder gegenwärtige Dimension, wo viele der Ansicht sind, das Volk verstehe unter diesen "Umständen" etwas anderes als die Obrigkeit, und diese wolle gerne ein Mittel gegen jenes in der Hand haben.
    Aktueller Kalenderspruch: "Feminism" is the name we give to the 20th century betrayal of women. (Doug Wilson)

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