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Thema: BRD-Völkermord: Der fehlende Friedensvertrag

  1. #111
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    Standard AW: BRD-Völkermord: Der fehlende Friedensvertrag

    Zitat Zitat von Alter Stubentiger Beitrag anzeigen
    Derselbe wie heute. Wir haben das Grundgesetz als Verfassung.
    falsch. Das Grundgesetz ist keine Verfassung.

  2. #112
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    Standard AW: BRD-Völkermord: Der fehlende Friedensvertrag

    Zitat Zitat von Alter Stubentiger Beitrag anzeigen
    Lumpen, Abschaum............ist daß die Sprache der Patrioten?
    Die deftigeren Bezeichnungen für euch sind hier nicht erwünscht.
    „Dieses Jahr erforschten wir das Scheitern der Demokratie, wie die Sozialwissenschaftler unsere Welt an den Rand des Chaos brachten. Wir sprachen über die Veteranen, wie sie die Kontrolle übernahmen und die Stabilität erzwangen, die mittlerweile seit Generationen anhält.“
    Robert A. Heinlein „Starship Troopers“

  3. #113
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    Standard AW: BRD-Völkermord: Der fehlende Friedensvertrag

    Zitat Zitat von Alter Stubentiger Beitrag anzeigen
    Derselbe wie heute. Wir haben das Grundgesetz als Verfassung.
    Was versprichst du dir denn von einer Neuschöpfung? Glaubst du ein Häuflein verwirrter Foristen wird eine neue Verfassung schreiben dürfen?
    Der Armee des Direktoriums passt sich keinen Gewohnheiten an.

    Sie schafft sie.
    »Es schmücken deine Worte dich, so schön wie deine Wunden – nach Ehre schmecken beide.«
    W.Shakespear »Mac Beth«

    Ich bin das, was die 68er immer abtreiben wollten

  4. #114
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    Standard AW: BRD-Völkermord: Der fehlende Friedensvertrag

    Der Sonderfall der Deutschen ist ja, dass der Volks- und Rasse-Verrat gar nicht versteckt wird, sondern zur Tugend erklärt wurde.

    Allein, der Tugendausschuss verliert mehr und mehr vor dem Pöbel sein Gesicht.

    Aufgrund der inherenten Widersprüche seiner Lügen.

    Seine Maske, wird mehr und mehr erkannt von den geborenen/schicksalsgewählten Herzögen des Geschlechts.

    Die Knechte der internationalen Völkerverderber - Politiker und Journalisten - werden nicht umsonst immer panischer in ihren Aktivitäten und schamloser in ihrer Propaganda.
    »Es schmücken deine Worte dich, so schön wie deine Wunden – nach Ehre schmecken beide.«
    W.Shakespear »Mac Beth«

    Ich bin das, was die 68er immer abtreiben wollten

  5. #115
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    Standard AW: BRD-Völkermord: Der fehlende Friedensvertrag

    Zitat Zitat von Nachhaltig Beitrag anzeigen
    falsch. Das Grundgesetz ist keine Verfassung.
    Das Grundgesetz wurde vom deutschen Volk in den Verfassungsrang erhoben, stellvertretend durch die Parlamente der Bundesländer, die es als Verfassung ratifiziert haben.

  6. #116
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    Standard AW: BRD-Völkermord: Der fehlende Friedensvertrag

    Zitat Zitat von Systemhandbuch Beitrag anzeigen
    Du bist nun also der gleichen Meinung wie Schäuble, dass das Prinzip der Nationalstaaterei aufgehoben gehört, weil es eine Sache von Frieden/Wohlstand ist. Du bist offensichtlich auch der Meinung, dass es innerhalb dieses EU-Apparates demokratisch zugeht.
    Die EU ist zur Zeit noch weit davon entfernt, regelrecht demokratisch zu sein. Wir befinden uns gewissermaßen auf einer Durchgangsstation hin zur Demokratie, die eine Reihe weiterer Schritte in Form neuer EU-Verträge erfordert. Gegenwärtig wird Europa in erster Linie verwaltet, und im obersten "Verwaltungsgremium" sitzen die Regierungsvertreter der einzelnen Mitgliedsstaaten. Allerdings hat das EU-Parlament durch den Lissabon-Vertrag einen Demokratiezuwachs erfahren, der sich auch in Zukunft vergrößern wird. Und ja, ich bin der Meinung, dass Europas Chance für die Zukunft nur auf dem gemeinsamen Weg liegt, wenn wir Macht und Ansehen erhalten bzw. stärken wollen.

  7. #117
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    Standard AW: BRD-Völkermord: Der fehlende Friedensvertrag

    Zitat Zitat von Demokrat Beitrag anzeigen
    Das Grundgesetz wurde vom deutschen Volk in den Verfassungsrang erhoben, stellvertretend durch die Parlamente der Bundesländer, die es als Verfassung ratifiziert haben.

    Stimmt nicht.

  8. #118
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    Standard AW: BRD-Völkermord: Der fehlende Friedensvertrag

    Zitat Zitat von Nachhaltig Beitrag anzeigen
    Stimmt nicht.
    Richtig, nicht ganz zumindest. Bayern hat die Verfassung per Verwaltungsakt bestätigt, da die erforderliche Zweidrittelmehrheit bereits vorhanden war

  9. #119
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    Standard AW: BRD-Völkermord: Der fehlende Friedensvertrag

    Zitat Zitat von Demokrat Beitrag anzeigen
    Das Grundgesetz wurde vom deutschen Volk in den Verfassungsrang erhoben, stellvertretend durch die Parlamente der Bundesländer, die es als Verfassung ratifiziert haben.
    Quartalsirre geworden ?

    Wann ist das deutsche Volk jemals danach gefragt worden ? Niemals !

    Was die Parlamentarier so alles beschliessen , lässt ohnehin deren geistige Gesundheit seit geraumer Zeit anzweifeln......

  10. #120
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    Standard AW: BRD-Völkermord: Der fehlende Friedensvertrag

    Wenn ich so einen Schmarrn lese:

    "Mit dem Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland vom 12. September 1990 („Zwei-plus-Vier-Vertrag“) sind alle Einschränkungen der deutschen Souveränität, wie sie aufgrund der Niederlage Deutschlands und der Vier-Mächte-Verwaltung seit dem 8. Mai 1945 bestanden, weggefallen. Auch wenn das GG nicht durch eine Volksabstimmung legitimiert wurde, lässt sich aufgrund der auf seiner Basis durchgeführten 16 Wahlen zum Deutschen Bundestag und der überwältigenden Zustimmung eine Legitimation durch das Volk annehmen."

    lässt sich annehmen...

    aha.
    Für wie blöd halten die uns. ICH kann noch die Deutsche Sprache. Nichts lässt sich einfach so annehmen. Entweder es IST eine Verfassung oder es ist keine.

    Über eine Verfassung hat das Volk abzustimmen, steht sogar im GG. Das Volk hat nie abgestimmt. Irgendwelche popeligen Landtagswahlen haben nichts, aber auch gar nichts mit der Gleichstellung des GG als Verfassung zu tun. Oder wurde das Volk vor denjenigen Wahlen gefragt, dass es über den Verfassungrang des GG abstimmen würde?
    Wohl eher nicht!
    Das ist ein gigantischer Volksbetrug, der da läuft.

    Link zum obigen Text: [Links nur für registrierte Nutzer]

    So, und nun mal eine etwas andere Sichtweise.

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Informationen über das Grundgesetz Das Grundgesetz (GG) stellt die rechtliche und politische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland dar. (Galt bestenfalls bis zur Streichung des Geltungsbereiches in 1990! Kommentar TP) Ursprünglich war es bis zur Schaffung einer gesamtdeutschen Verfassung als Übergangslösung und Provisorium gedacht:
    Am 1. Juli 1948 übergaben die Militärgouverneure den Ministerpräsidenten der westdeutschen Länder die "Frankfurter Dokumente", die unter anderem eine Aufforderung zur Ausarbeitung einer Verfassung durch eine verfassunggebende Versammlung enthielten. Die Ministerpräsidenten kamen der Aufforderung nur widerstrebend nach, da sie keinen deutschen Teilstaat gründen wollten. Um den vorläufigen Charakter zu betonen, gaben sie der verfassunggebenden Versammlung den Namen "Parlamentarischer Rat" und lehnten auch den Begriff "Verfassung" ab. Stattdessen sollte ein "Grundgesetz" geschaffen werden. (Gott wie günstig, denn somit entfiehl die nötige Volksabstimmung und die unangenehme Frage was mit dem Deutschen Reich ist, wurde elegant umgangen! Kommentar TP) Im August 1948 wurden auf der Insel Herrenchiemsee die "Richtlinien für ein Grundgesetz" von einem von den Ministerpräsidenten berufenen Expertengremium erarbeitet.(Hier wird unterschlagen welchen Einfluß das Genehmigungsverfahren der Besatzer auf die Zusammensetzung dieser Personen hatte! Diese wurden durch die Siegermächte, nach eigenen Erfordernissen, handverlesen. Kommentar TP) Die Ausarbeitungen dieses Verfassungskonvents von Herrenchiemsee dienten dem Parlamentarischen Rat, der zum ersten Mal am 1. September 1948 in Bonn zusammen trat, als Grundlage für die weitere Arbeit. Acht Monate später, am 8. Mai 1949, wurde das Grundgesetz mit 53 gegen 12 Stimmen von den Abgeordneten des Parlamentarischen Rats angenommen. Die Besatzungsmächte stimmten ebenso zu wie die Länderparlamente, mit Ausnahme Bayerns. Da jedoch zwei drittel der Länder zur Annahme des Grundgesetzes ausreichten, trat es auch in Bayern in Kraft. (Die Zustimmung der Siegermächte stellte einen Verstoß gegen die Haager Landkriegsordnung dar, denn sie war ein unzuläßiger Eingriff in die politischen Interna eines besetzten Landes. Kommentar TP) Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz in Bonn feierlich verkündet und unterzeichnet und trat am folgenden Tag in Kraft.
    Der Begriff "Verfassung" wurde dabei bewusst vermieden: Das Grundgesetz stellte weder eine Verfassung für das gesamte deutsche Volk dar, noch bestand im Geltungsbereich des Grundgesetzes volle Souveränität. Der Charakter der Zwischenlösung wurde im Text des Grundgesetzes in der Präambel ("für eine Übergangszeit") und im Schlussartikel 146 zum Ausdruck gebracht: "Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung
    beschlossen worden ist." Eine Ratifizierung des Grundgesetzes durch die deutsche Bevölkerung, wie von den Allierten gewünscht, fand nicht statt, denn die Ministerpräsidenten der westdeutschen Länder wollten die Existenz eines westdeutschen Staatsvolkes verneinen.
    Trotz dieses ursprünglich vorläufigen Charakters hat sich das Grundgesetz im Laufe der Geschichte der Bundesrepublik als Verfassung gefestigt und bewährt. (Eine Verfassung muß aber durch das Volk unmittelbar bestätigt werden. Wann hat das Volk mit einer Volksabstimmung das GG / Scheinverfassung legitimiert? Kommentar TP) Mit dem Vollzug der staatlichen Einheit Deutschlands am 3. Oktober 1990 ist es durch die souveräne und bewusste Entscheidung der deutschen Bevölkerung zur gesamtdeutschen Verfassung geworden. (Ich wurde nicht dazu befragt. Sie etwa? Nicht einmal die damalige DDR-Regierung war vom Volk legitimiert und somit nicht berechtigt Verträger dieser Reichweite zu schließen! Kommentar TP) Mit dem Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes am 3. Oktober wurde dieser Tag anstelle des 17. Juni als Tag der Deutschen Einheit zum gesetzlichen Feiertag erklärt. (Das Grundgesetz war zu diesem Zeitpunkt bereits ohne Geltungsbereich und somit wirkungslos! Der sogenannte Beitritt konnt juristisch nicht vollzogen werden, denn u.a. war die BRD zu diesem Zeitpunkt bereits aufgelöst und durch eine Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH ersetzt! Kommentar TP) Das Grundgesetz trat mit diesem Datum in den fünf neuen Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie in Ost-Berlin in Kraft. (Diese Länder waren zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal gegründet und konnten somit nirgendwo beitreten! Kommentar TP)
    Änderungen im Grundgesetz können nur unter ausdrücklicher Abänderung seines Wortlautes mit Zweidrittelmehrheiten von Bundestag und Bundesrat geändert werden. (Wenn das Grundgesetz eine Verfassung wäre, dann wäre dazu auch eine Volksabstimmung notwendig! Kommentar TP)
    Quelle: Bundesregierung.de März 2006
    Hervorhebungen durch TP.

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