Das geschah nicht während irgendwelcher Landtagswahlen. Die Parlamente der Bundesländer (Landtage) haben über die Verfassung abgestimmt.
Und genau dieser Zusatz steht nicht in der Verfassung bzw. dem Grundgesetz. Also ist eine Bestätigung über die Landtage ein legitimer Vorgang.[...] Eine Verfassung muß aber durch das Volk unmittelbar bestätigt werden. [...]