Das Thema ist kein Witz und es ist nicht in Afrika oder in Arabien. Eine Bekannte kaufte bei H & M ein und bezahlte mit Karte. Weil das Jobcenter nicht pünktlich zahlte und eine Computerpanne in Nürnberg hatte, wurde das Geld später überwiesen. Nur H & M wollte schon vorher abbuchen und das Geld kam natürlich zurück. Daraufhin zeigte H & M die Bekannte an wegen vorsätzlichen Betrug.

Der Richter verurteilte die Bekannte wegen vorsätzlichen Betrug zu einer Strafe von 600,00 €, obwohl der Betrag bezahlt wurde. Sie konnte die Strafe natürlich nicht bezahlen und bekam einen Haftantritt zu 26 Tagen.

Im Übrigend kaufte sie für einen Betrag von 53,00 € ein.

Unglaublich, dass H & M der Bekannte eine Strafanzeige stellt.
Unglaublich, dass der Richter H& M Recht gibt und nicht den Begriff vorsätzlich kennt und das als Richter.
Unglaublich, dass jemand wegen Bankrücklast in den Knast kommt in Deutschland.

Das Pikante dabei ist, dass beim Bezahlen mit der EC-Karte, also nicht Kreditkarte, wird ein Rückcheck mit der Bank gemacht und dann wird das O.k. gegeben. So war es bei H& M bei der Bakannte. Als die Bekannte zahlte und die Karte ging durch, ging die Bekannte davon aus, dass das Jobcenter schon zahlte.

Wegen schlechter technischen Zusammenarbeit der Inhaber der Kartengeräte und der zugehörigen Banken,wird der Kunde auch dafür haftbar gemacht bei Rücklast und es wird sogar behauptet von H & M und von deutschen Richter, es muss vorsätzlich gewesen sein.

Was bringt uns das Recht und der Rechtsstaat, wenn die, die das Recht vetreten, die Begriffe neu erfinden.

Es werden schon Witze über unsere Gerichte gemacht.

Auf hoher See und vor Gericht ist alles möglich.
Oder.
Recht haben und Recht bekommen, sind zweierlei Sachen.