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Thema: Deutsche Richter: Bei Bankrücklast Knast

  1. #21
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    Standard AW: Deutsche Richter: Bei Bankrücklast Knast

    Zitat Zitat von Alfred Beitrag anzeigen
    Allerdings wird es sicher auch hier eine Vorgeschichte gegeben haben, mit Mahnschreiben und so weiter. Deine bekannte wurde ja nicht von heute auf morgen verurteilt. So sehr ich auch unsere Justiz immer verdamme, in diesem Fall fehlt einfach die ganze Vorgeschichte.
    So ist es. Es fehlt, die Vorgeschichte, es fehlen die Details, die Gehirnnutzer aufgeführt hat, und wohl auch noch sonstige Details, welche die Sache in einem ganz anderen Licht erscheinen lassen könnten.

    Und insbesondere die Threadüberschrift ist mal wieder so ein künstlicher Aufreger. Knast gabs nämlich nicht wegen der Bankrücklast, sondern schlicht und einfach wegen des Nichtbezahlens einer Geldstrafe. Und das hat natürlich immer Knast zur Folge. Sonst würde ja kein Mensch mehr eine Geldstrafe bezahlen.

  2. #22
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    Standard AW: Deutsche Richter: Bei Bankrücklast Knast

    Zitat Zitat von Nikolaus Beitrag anzeigen
    So ist es. Es fehlt, die Vorgeschichte, es fehlen die Details, die Gehirnnutzer aufgeführt hat, und wohl auch noch sonstige Details, welche die Sache in einem ganz anderen Licht erscheinen lassen könnten.

    Und insbesondere die Threadüberschrift ist mal wieder so ein künstlicher Aufreger. Knast gabs nämlich nicht wegen der Bankrücklast, sondern schlicht und einfach wegen des Nichtbezahlens einer Geldstrafe. Und das hat natürlich immer Knast zur Folge. Sonst würde ja kein Mensch mehr eine Geldstrafe bezahlen.

    Ich stimme dir in diesem Fall uneingeschränkt zu.

  3. #23
    Mitglied Benutzerbild von Rumburak
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    Standard AW: Deutsche Richter: Bei Bankrücklast Knast

    Man kann eben nur was kaufen, wenn man auch zahlen kann.
    Die Zeit zum Handeln jedesmal verpassen nennt ihr die Dinge sich entwickeln lassen.
    Was hat sich denn entwickelt, sagt mir an, das man zur rechten Stunde nicht getan?


    Emanuel Geibel

  4. #24
    Mitglied Benutzerbild von hamburger
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    Standard AW: Deutsche Richter: Bei Bankrücklast Knast

    Die Rechtssprechung in Deutschland ist in der Regel rein Willkürlich, da der Richter auch kaum für Rechtsbeugung zu belangen ist.
    Dafür sorgen seine kollegen in der Justiz, wie bei der Mafia.
    Das Positive daran ist, wenn der Staat kriminell handelt, darf der Bürger dies auch.
    Natürlich wäre ich gegen so ein Urteil vorgegangen, allerdings ohne Erfolgsgarantie.

  5. #25
    Aufklärer Benutzerbild von Eridani
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    AW: Deutsche Richter: Bei Bankrücklast Knast

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Ich kaufe nicht bei H&M, sonst schriebe ich denen jetzt eine Mail, dass ich bis auf weiteres nicht bei ihnen kaufte ob dieses Vorfalles.
    Dazu auch ein selbst erlebter Geck, der uns zeigt, wie verworren und undurchsichtig diese BRD-Welt nach 1990 geworden ist:

    Im Feb.2000 kaufte ich in einer EDEKA-Filiale in Berlin, Waren im Wert von 73,52 DM ein.
    Ich bezahlte mit EC-Karte. Durch einen Fehler der Kassiererin, wurde jedoch diese Summe 2mal von meinem Konto abgebucht!

    Nach Reklamation bei der Filialleiterin, wurde mir versprochen, dass die Summe zurückgezahlt wird.

    Einen Monat später, erfolgte dann eine Abbuchung über diesen Vorgang, nur, dass der Betrag von 147,04DM nicht überwiesen wurde.
    Vielmehr wurde noch 3-mal der Betrag von 73,52DM abgebucht!
    Wieder verging 1 Monat und nichts passierte. Mehrere Protest- und Mahnschreiben an EDEKA und seine Zentrale in Hamburg, blieben unbeantwortet.

    Schließlich hatte ich die Nase voll und wendete mich an den Berliner Kurier, betrefft Leserbriefe, "was den Leser bedrückt".
    In einem Gespräch mit einem Redakteur in der Redaktion am Alexanderplatz legte ich mein Problem dar, samt Beweismitteln wie Kontoauszüge usw.
    #
    Der Artikel erschien aber gar nicht mehr im Kurier. Noch vorher meldete sich plötzlich ein Büro von EDEKA aus Hamburg, wo der fehlende Betrag, der inzwischen aufgelaufen war (367,60DM), ! zurück überwiesen wurde.

    Eine Geschichte aus dem Tollhaus, die zeigt, dass in den Büros vieler Unternehmen, nur noch hirnlose Hilfsarbeiter arbeiten, um so die Löhne zu drücken!

    έ
    Geändert von Eridani (25.08.2012 um 16:10 Uhr)


  6. #26
    Mitglied Benutzerbild von Ali Ria Ashley
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    Standard AW: Deutsche Richter: Bei Bankrücklast Knast

    Zitat Zitat von Alfredos Beitrag anzeigen
    Das Thema ist kein Witz und es ist nicht in Afrika oder in Arabien. Eine Bekannte kaufte bei H & M ein und bezahlte mit Karte. Weil das Jobcenter nicht pünktlich zahlte und eine Computerpanne in Nürnberg hatte, wurde das Geld später überwiesen. Nur H & M wollte schon vorher abbuchen und das Geld kam natürlich zurück. Daraufhin zeigte H & M die Bekannte an wegen vorsätzlichen Betrug.

    Der Richter verurteilte die Bekannte wegen vorsätzlichen Betrug zu einer Strafe von 600,00 €, obwohl der Betrag bezahlt wurde. Sie konnte die Strafe natürlich nicht bezahlen und bekam einen Haftantritt zu 26 Tagen.

    Im Übrigend kaufte sie für einen Betrag von 53,00 € ein.

    Unglaublich, dass H & M der Bekannte eine Strafanzeige stellt.
    Unglaublich, dass der Richter H& M Recht gibt und nicht den Begriff vorsätzlich kennt und das als Richter.
    Unglaublich, dass jemand wegen Bankrücklast in den Knast kommt in Deutschland.

    Das Pikante dabei ist, dass beim Bezahlen mit der EC-Karte, also nicht Kreditkarte, wird ein Rückcheck mit der Bank gemacht und dann wird das O.k. gegeben. So war es bei H& M bei der Bakannte. Als die Bekannte zahlte und die Karte ging durch, ging die Bekannte davon aus, dass das Jobcenter schon zahlte.

    Wegen schlechter technischen Zusammenarbeit der Inhaber der Kartengeräte und der zugehörigen Banken,wird der Kunde auch dafür haftbar gemacht bei Rücklast und es wird sogar behauptet von H & M und von deutschen Richter, es muss vorsätzlich gewesen sein.

    Was bringt uns das Recht und der Rechtsstaat, wenn die, die das Recht vetreten, die Begriffe neu erfinden.

    Es werden schon Witze über unsere Gerichte gemacht.

    Auf hoher See und vor Gericht ist alles möglich.
    Oder.
    Recht haben und Recht bekommen, sind zweierlei Sachen.
    sorry, aber das alles klingt wenig glaubwürdig und ist schwer nachvollziehbar. Eine Strafanzeige wegen Betrug wird nicht ohne weiteres gestellt und kein Deutscher Richter verurteilt einen Bürger einfach so. Da mußt du uns entweder was verschweigen oder aber deine bekannte hat da dir etwas verschwiegen.

    Ein Betrugsdelikt muß vorsätzlich auch begangen werden und überhaupt sogar ein Laie erkennt hier, dass es nicht so gewesen sein kann. Die Storry bewegt sich auf dünnem Eis würde ich mal so sagen.
    Verfassungstreu Fraktion der Liberal-konservativen
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    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. Berthold Brecht

  7. #27
    Mitglied Benutzerbild von Ali Ria Ashley
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    Standard AW: Deutsche Richter: Bei Bankrücklast Knast

    Zitat Zitat von Rumburak Beitrag anzeigen
    Man kann eben nur was kaufen, wenn man auch zahlen kann.

    Ach... echt? Offenbar ist diese einfache Formel für einige eine unerreichbare Hürde. Tja, für manche ist die Reise bis zum Ende des Verstandes eben dann doch eine sehr, sehr kurze.
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  8. #28
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    Standard AW: Deutsche Richter: Bei Bankrücklast Knast

    Also an der Geschichte ist definitiv was faul.

  9. #29
    Erweitere deinen Horizont Benutzerbild von Demokrat
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    Standard AW: Deutsche Richter: Bei Bankrücklast Knast

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Die Rechtssprechung in Deutschland ist in der Regel rein Willkürlich
    Richtig! Das beginnt schon damit, dass die Richter die Paragrafen auswürfeln, nach denen sie urteilen wollen...

  10. #30
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    Standard AW: Deutsche Richter: Bei Bankrücklast Knast

    Zitat Zitat von Alfredos Beitrag anzeigen
    Das Thema ist kein Witz und es ist nicht in Afrika oder in Arabien. Eine Bekannte kaufte bei H & M ein und bezahlte mit Karte. Weil das Jobcenter nicht pünktlich zahlte und eine Computerpanne in Nürnberg hatte, wurde das Geld später überwiesen. Nur H & M wollte schon vorher abbuchen und das Geld kam natürlich zurück. Daraufhin zeigte H & M die Bekannte an wegen vorsätzlichen Betrug.

    Der Richter verurteilte die Bekannte wegen vorsätzlichen Betrug zu einer Strafe von 600,00 €, obwohl der Betrag bezahlt wurde. Sie konnte die Strafe natürlich nicht bezahlen und bekam einen Haftantritt zu 26 Tagen.

    Im Übrigend kaufte sie für einen Betrag von 53,00 € ein.

    Unglaublich, dass H & M der Bekannte eine Strafanzeige stellt.
    Unglaublich, dass der Richter H& M Recht gibt und nicht den Begriff vorsätzlich kennt und das als Richter.
    Unglaublich, dass jemand wegen Bankrücklast in den Knast kommt in Deutschland.

    Das Pikante dabei ist, dass beim Bezahlen mit der EC-Karte, also nicht Kreditkarte, wird ein Rückcheck mit der Bank gemacht und dann wird das O.k. gegeben. So war es bei H& M bei der Bakannte. Als die Bekannte zahlte und die Karte ging durch, ging die Bekannte davon aus, dass das Jobcenter schon zahlte.

    Wegen schlechter technischen Zusammenarbeit der Inhaber der Kartengeräte und der zugehörigen Banken,wird der Kunde auch dafür haftbar gemacht bei Rücklast und es wird sogar behauptet von H & M und von deutschen Richter, es muss vorsätzlich gewesen sein.

    Was bringt uns das Recht und der Rechtsstaat, wenn die, die das Recht vetreten, die Begriffe neu erfinden.

    Es werden schon Witze über unsere Gerichte gemacht.

    Auf hoher See und vor Gericht ist alles möglich.
    Oder.
    Recht haben und Recht bekommen, sind zweierlei Sachen.
    Der Richter hat vollkommen recht. Wer mit Kreditkarte bezahlt obwohl er weiß daß der Betrag auf seinem Konto nicht gedeckt ist mach das Gleiche wie ein Scheckbetrüger. Und ja, das ist vorsätzlich. Außerdem kann ja die Stütze wirklich nicht so schlecht sein wenn man bei Ebbe kurz noch 53 per Karte bezahlt. Sonst heißt es immer Hartzer würden verhungern.

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