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Alfredos, ich sagte schon, was den Richter bewog auf Eventualvorsatz zu erkennen, lässt sich nur vermuten. Das eigentliche Geschehen des Einkaufes reicht meines Erachtens nicht aus, da müsste eigentlich mehr sein.

Strafrechtlich ist das Geschehen aber zumindestens bewusste Fahrlässigkeit, zivilrechtlich grobe Fahrlässigkeit.

Egal ob das Betrug war oder nicht, der Anspruch auf Pünktliche Zahlung gegenüber dem jobcenter hat keine Bedeutung in diesem Fall, Alfredos. Egal von wem deine Bekannte eine Zahlung zu erwartet, sie muss damit rechnen das diese Zahlung nicht pünktlich kommt oder ausbleibt, das gehört zur ihrer Sorgfaltspflicht.

Alfredos, nehmen wir mal an, die Zahlung des Jobcenters hat sich nicht durch einen Fehler beim Jobcenter verspätet, sondern durch den Ausfall eines Rechenzentrums eines Girokreises, weil der Blitz eingeschlagen hat.

Das jobcenter braucht nun nicht mehr die unpünktliche Zahlung zu vertreten, denn sie beruht nicht auf einen Fehler des jobcenters. Der Girokreis auch nicht, denn ein Blitzschlag ist höhere Gewalt. Es ist nichtmal ein Blitzschlag notwendig, denn die Haftung der Kreditinstitute und den angeschlossenen Girokreise als Zahlungsdienstleister beschränkt sich nur auf Schäden, die unmittelbar mit ihrer Dienstleistung zu tun haben, das heißt entstehen durch den von ihnen zu verantwortenen Fehler Überziehungszinsen oder bleiben Guthabenzinsen aus, so haften sie für den Zinsschaden. Einzige Ausnahme sind Terminüberweisungen, hier haften sie auch für mittelbare Schäden, die durch Ausbleiben der Zahlung entstehen.

Jetzt beantworte folgende Frage, Alfredos, spielt es für den Zahlungsvorgang bei H&M eine Rolle, aus welchen Grund die Zahlung ausgeblieben ist? Nein, weil H&M hat keinen Anspruch gegenüber dem jobcenter, auch keinen Anspruch gegenüber dem Zahlungsdienstleister, sondern nur gegenüber deiner Bekannten. Gegenüber H&M steht auch nur deine Bekannte in der Pflicht, für ausreichende Deckung auf dem Konto zu sorgen, nicht das jobcenter und auch nicht der Zahlungsdienstleister.

Zur Eskalation der ganzen Geschichte hat sicherlich auch Passivität deiner Bekannten beigetragen. Sie hat wahrscheinlich die Benachrichtigung über die Nichteinlösung der Lastschrift nicht weiter beachtet und abgewartet was passiert. Wäre sie nämlich auf Grund der Benachrichtigung selbständig tätig geworden und wäre zu H&M gegangen, hätte die Geschichte erzählt und den Betrag selbständig überwiesen, oder hätte auch ohne H&M zu informieren, anhand der Daten, die ihr mit der Nichteinlösungsbenachrichtigung (enthält BLZ, Konto-Nr. und Empfänger) nach Zahlungseingang eine Überweisung des Betrages getätigt, wäre es nicht zu einem Strafantrag durch H&M gekommen bzw. das Verfahren wäre eingestellt worden, denn sie hätte mit der gebotenen Sorgfalt auf die Nichteinlösung reagiert.

Das hat sie aber nicht getan.
Wie schon Brotzeit es ironisch anmerkte, darf der Staat den Eventualvorsatz nicht mit zweierlei Maß messen. Der Staat tut es aber. Er entscheidet sehr großzügig, wenn es um Beamte und Banker geht und unverhältnissmäßig hart gegen einfache Bürger.