+ Auf Thema antworten
Seite 4 von 35 ErsteErste 1 2 3 4 5 6 7 8 14 ... LetzteLetzte
Zeige Ergebnis 31 bis 40 von 342

Thema: Deutsche Richter: Bei Bankrücklast Knast

  1. #31
    Mitglied
    Registriert seit
    08.05.2005
    Ort
    Berlin-Lichtenberg
    Beiträge
    8.276

    Standard AW: Deutsche Richter: Bei Bankrücklast Knast

    Zitat Zitat von Sondermeldung Beitrag anzeigen
    Wenn ich kein Geld auf dem Konto habe, aber mit Karte bezahle, dann ist das Vorsatz.

    Daß sie keinen "Dispo" hat oder nicht mehr in ausreichender Höhe, muß sie schon mal vor dem Bezahlen mit Karte bedenken.
    Nein. Das Jobcenter hat die Pflicht den Regelsatz pünktlich zu zahlen. Das hat das Jobcenter versäumt. Zudem wehre ich mich, dass der Bürger alles wissen muss und für alles haftbar gemacht wird, auch wenn die Technik hapert zwischen Karteninhaber und Bank, wo der Käufer keinen Einfluß hat, aber verantwortlich gemacht wird, indem der Richter das Wort Vorsatz neu erfindet. Richter haben keine Ahnung von Datenbanksysteme und es ist schon widerlich, wenn Richter sich trotz schlechtem Wissen darüber etwas behaupten, wovon sie keine Ahnung haben. Der Richter ist in meinen Augen arrogant, dumm und ignorantisch. Ich habe an Datenbaksystemen gearbeitet und ich kenne die Schwächen dieser Systeme.

  2. #32
    Mitglied
    Registriert seit
    08.05.2005
    Ort
    Berlin-Lichtenberg
    Beiträge
    8.276

    Standard AW: Deutsche Richter: Bei Bankrücklast Knast

    Zitat Zitat von Alfred Beitrag anzeigen
    Allerdings wird es sicher auch hier eine Vorgeschichte gegeben haben, mit Mahnschreiben und so weiter. Deine bekannte wurde ja nicht von heute auf morgen verurteilt. So sehr ich auch unsere Justiz immer verdamme, in diesem Fall fehlt einfach die ganze Vorgeschichte.

    Du hast Recht. Nur die Schreiben gingen an eine Adresse, die nicht aktuell war (jedenfalls ist eine Behauptung von H & M, die nicht bestätigt werden kann) und der Betrag wurde dann auch bezahlt.

  3. #33
    Mitglied
    Registriert seit
    08.05.2005
    Ort
    Berlin-Lichtenberg
    Beiträge
    8.276

    Standard AW: Deutsche Richter: Bei Bankrücklast Knast

    Zitat Zitat von Brotzeit Beitrag anzeigen
    Hast Du noch nicht gewußt , daß du in einem parasitären Beamtenstaat lebst in dem die Interpretation des Gesetzes wichtiger ist um dem Gesetz Wirksamkeit zu verschaffen als die Einsicht in die Logik des Sachverhaltes ?


    Du bist nur noch ein durchnummeriertes Stück Dreck in diesem Staat!
    Die Einhaltung von Gesetzen ist wichtiger als die Einsicht in die Logik des Vorfalles!

    Wenn ich die Arroganz und die Ignoranz der Gerichte sehe, kann ich nur sagen: Du hast Recht.

  4. #34
    Mitglied
    Registriert seit
    08.05.2005
    Ort
    Berlin-Lichtenberg
    Beiträge
    8.276

    Standard AW: Deutsche Richter: Bei Bankrücklast Knast

    Zitat Zitat von Antisozialist Beitrag anzeigen
    Ihre Bekannte hat Ihnen eine Geschichte erzählt, in der sie sich etwas besser dargestellt hat, als sie in Wirklichkeit ist.

    Kein ALG-II-Bezieher hat das Recht, Sozialleistungen zu verausgaben, die noch gar nicht auf seinem Konto eingegangen sind.

    Eine nicht eingelöste EC-Lastschrift zieht normalerweise eine Vertragsstrafe, aber keine Strafanzeige nach sich.

    Eine Strafanzeige wegen Eingehungsbetrug wird vom Gläubiger normalerweise nur dann gestellt, wenn der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen (hier: Kaufpreis + Vertragsstrafe) hartnäckig nicht nachkommt.

    Bei Menschen, die bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten sind, wird so eine "Bagatelle" von den Gerichten gar nicht mehr verfolgt.

    Ich gehe daher davon aus, dass Ihre Bekannte über Vorstrafen verfügt, die Ihnen nicht bekannt sind.
    Es ist möglich, aber trotzdem hat der Richter das Wort Vorsatz neu definiert, weil die Bekannte auf das Recht der Zahlung des Jobcenter pochen kann und nicht wußte, dass das Jobcenter seiner Pflicht nicht nach kam. Es ist nur menschlich, wenn das Jobcenter später zahlen konnte, aber es ist auch nur menschlich wenn eine Käuferin durch Nichtzahlung des Jobcenter eine Bankrücklast hat.

  5. #35
    Ex-Kirchenbankpolierer
    Registriert seit
    25.03.2006
    Ort
    Lebe in dieser realen wunderschönen Welt ohne religiöse Fanatiker
    Beiträge
    29.595

    Standard AW: Deutsche Richter: Bei Bankrücklast Knast

    Zitat Zitat von Alfredos Beitrag anzeigen
    Wenn ich die Arroganz und die Ignoranz der Gerichte sehe, kann ich nur sagen: Du hast Recht.
    Die sehen nur ihr "Räääääääächhhht" ........

    Aber sie haben keine Einsciht in die kaufmännische Logik bzw. das Versagen des parasitären Beamtenstaates, welche die Ursache ist.
    Glaube nichts; egal wo Du es gelesen hast oder wer es gesagt hat; nicht einmal wenn ich es gesagt habe; es sei denn, es entspricht deiner eigenen Überzeugung oder deinem eigenen Menschenverstand. Der Fuchs ist Schlau und stellt sich dumm; bei den Gläubigen ist es genau andersrum!

  6. #36
    Mitglied
    Registriert seit
    06.02.2011
    Beiträge
    9.221

    Standard AW: Deutsche Richter: Bei Bankrücklast Knast

    Womit wieder einmal bewiesen ist: Bargeld lacht!
    Dinge des täglichen Lebens bezahle ich nur noch in bar, größere Anschaffung nur noch auf Rechnung...... mit Überweisung / Skontoabzug!
    Letzteres setzt allerdings einen guten Leumund voraus!

  7. #37
    Ex-Kirchenbankpolierer
    Registriert seit
    25.03.2006
    Ort
    Lebe in dieser realen wunderschönen Welt ohne religiöse Fanatiker
    Beiträge
    29.595

    Standard AW: Deutsche Richter: Bei Bankrücklast Knast

    Zitat Zitat von Alfredos Beitrag anzeigen
    Du hast Recht. Nur die Schreiben gingen an eine Adresse, die nicht aktuell war (jedenfalls ist eine Behauptung von H & M, die nicht bestätigt werden kann) und der Betrag wurde dann auch bezahlt.
    Fakt ist natürlich und deshalb ist es die Schuld des Käufers, daß das Konto ; wie es für den Käufer bzw. den Sozialhilfe empfangenden Bürger und Souverän eigentlich zu erwarten war, noch nicht pünktlich seitens des Amtes gedeckt worden war. ??????????????

    Deshalb ? .......
    Na ja; eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus!
    Glaube nichts; egal wo Du es gelesen hast oder wer es gesagt hat; nicht einmal wenn ich es gesagt habe; es sei denn, es entspricht deiner eigenen Überzeugung oder deinem eigenen Menschenverstand. Der Fuchs ist Schlau und stellt sich dumm; bei den Gläubigen ist es genau andersrum!

  8. #38
    GESPERRT
    Registriert seit
    02.07.2011
    Beiträge
    8.872

    Standard AW: Deutsche Richter: Bei Bankrücklast Knast

    Zitat Zitat von Brotzeit Beitrag anzeigen
    Fakt ist
    , daß, wie hier üblich, mal wieder große Empörung stattfindet, ohne daß irgendjemand weiß oder wissen will, was tatsächlich vorgefallen ist.

  9. #39
    Ex-Kirchenbankpolierer
    Registriert seit
    25.03.2006
    Ort
    Lebe in dieser realen wunderschönen Welt ohne religiöse Fanatiker
    Beiträge
    29.595

    Standard AW: Deutsche Richter: Bei Bankrücklast Knast

    Zitat Zitat von Nikolaus Beitrag anzeigen
    , daß, wie hier üblich, mal wieder große Empörung stattfindet, ohne daß irgendjemand weiß oder wissen will, was tatsächlich vorgefallen ist.


    Selbst wenn die logische Abfolge des Vorfalls in kaufmänn. Betrachtung so abgelaufen wäre und die Geschichte Fiktion sein solte; es wäre eine Groteske!
    Glaube nichts; egal wo Du es gelesen hast oder wer es gesagt hat; nicht einmal wenn ich es gesagt habe; es sei denn, es entspricht deiner eigenen Überzeugung oder deinem eigenen Menschenverstand. Der Fuchs ist Schlau und stellt sich dumm; bei den Gläubigen ist es genau andersrum!

  10. #40
    Mitglied
    Registriert seit
    08.05.2005
    Ort
    Berlin-Lichtenberg
    Beiträge
    8.276

    Standard AW: Deutsche Richter: Bei Bankrücklast Knast

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Alfredos, so einfach wie du es darstellst ist das ganze nicht.

    Es gibt zwei bzw. drei Arten der Zahlung mit EC-Karte , nämlich die, wo es ein Rückcheck mit der Bank gibt, mit Pin und vollständiger Überprüfung, das ELV und das 2006 abgeschaffte POZ. Ich gehe einfach davon aus, das der Fall nach 2006 geschehen ist, deswegen schließe ich POZ aus.
    Das Verfahren mit PIN ist auszuschließen, denn hier wird alles abgefragt und überprüft. Es ist vom ELV auszugehen.

    Wenn das ELV ausgeführt wird, wird aus dem Magnetstreifen der Karte Kontonummer, Bankleitzahl und Kartennummer ausgelesen. Der Kunde ermächtigt dann mit seiner Unterschrift den Verkäufer, den Betrag von seinem Konto einzuziehen. Es erfolgt maximal telefonisch eine Überprüfung, ob die Karte in einer Sperrdatei geführt wird, die Deckung wird nicht überprüft.

    Rechtlich gesehen ist bei diesem Verfahren die Unterschrift des Kunden einerseits, die Ermächtigung zum Einzug und andererseits ein Versicherung, das das Konto über die entsprechende Deckung verfügt. Verfügt das Konto zum Zeitpunkt der Unterschrift nicht über die erforderliche Deckung und ist dies dem Kunden bekannt, begeht er rein rechtlich gesehen zu diesem Zeitpunkt einen vorsätzliche Betrug. Es spielt keine Rolle, ob zu erwartene Zahlungen zum Zeitpunkt des tatsächlichen Einzuges zu einer entsprechenden Deckung geführt hätten.
    Ob der Straftatbestand des Betruges erfüllt ist oder nicht, entscheidet nicht die Summe um die es geht, sondern die Tathandlung. Die Summe ist für eine Sache aber ausschlaggebend, nämlich ob der Verstoß gegen § 263 StGB als Antragsdelikt oder Offizialdelikt behandelt wird.
    Bei Betrugsschäden bis knapp über 50 € erfolgt eine Strafverfolgung nur auf Grund eines Strafantrages (Anzeige).

    Kommen wir nun zum Knast, das ist auch ein normales Verfahren, wird eine verhängte Geldstrafe nicht bezahlt, kann das Gericht eine Ersatzfreiheitsstrafe anordnen. Da bei der Verhängung der Geldstrafe, die Einkommensverhältnisse des "Täters" berücksichtigt werden, können diese bei Nichtzahlung nicht mehr berücksichtigt werden. Wenn der Gerichtsvollzieher, der die Strafe vollstreckt, wenn auf einen Strafbefehl keine Reaktion erfolgt, das die Strafe selbst nicht durch Ratenzahlung und Pfändung innerhalb eines halben Jahres bezahlt wird, ordnet das Gericht die Ersatzfreiheitsstrafe an.

    Auch wenn aus rechtlicher Sicht alles korrekt ist, so ist es ungewöhnlich das zum einen H & M Strafantrag gestellt hat und zum anderen der Richter eine solch hohe Strafe in diesem Fall verhängt.

    Es gibt genug normale Handlungen im Alltagsleben, wo der Normalbürger aus Unwissenheit eigentlich aus rein rechtlicher Sicht eine strafbare Handlung begeht, aber so etwas wird normalerweise nicht zur Anzeige gebracht und wenn doch, kaum verfolgt, weil Geringfügigkeit der Schuld und mangelndes öffentliche Interesse vorliegen.

    Es gibt eigentlich nur drei Möglichkeiten, warum H & M Strafanzeige erstattet hat:

    - die Verluste durch nicht eingelöste ELV plus die damit verbundenen Kosten haben ein gewisses Limit überschritten. In solchen Fällen ändern Firmen ab und zu ihre Vorgehensweisen.

    - deine Bekannte hatte schon vorher bei H & M mehrmals nicht eingelöste ELVs oder ist durch mehrere nicht eingelöste ELV bei verschiedenen Firmen auffällig geworden. Das kann Firmen dazu bewegen, Anzeige zu erstatten.

    - bei der dritten Möglichkeit liegt neben der nicht eingelösten ELV ein Verstoß gegen die Nutzungsvorschriften der Karte vor. Zum Beispiel kann es sein, das deine Bekannte zwar Vollmacht über das Konto hat, was die Lastschrift für sich rechtlich gültig macht, sie aber nicht Karteninhaberin war und somit nicht berechtigt war, eine ELV zu machen. Zwar liegt hier dann nach ein Fehler der Kassiererin vor, sie hat die Unterschrift nicht geprüft, das ist aber strafrechtlich nicht relevant. Hier kämen zur der fehlenden aber durch die Unterschrift versicherten Deckung noch die Vorspiegelung falsche Tatsachen hinzu.

    Die Höhe der Strafe deutet auf die letzten beiden Möglichkeiten hin, auch wenn Punkt 1 trotzdem durchaus möglich ist.

    Ich persönlich halte die Strafe, abgesehen im Falle von Möglichkeit zwei, für überzogen. Auch wenn Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, ist die Diskrepanz zwischen Strafe und angerichtetem Schaden zu groß. Nicht nur der Staatsanwalt kann ein Verfahren bei Vergehen nach dem Opportunitätsprinzip einstellen, auch der Richter kann dies. Bei solchen Fällen, betrachtet auf die Einzelperson, ist das ganze im Grunde genommen eine Bagatelle, wo meiner Meinung nach eine Belehrung des Richters und die Auflage in Zukunft nur noch bar zu zahlen (etwaige Entzug der Karte hängt von der Bank ab) vollkommen ausreichen ist.
    Straftat heißt Vorsatz und nur bei den angeführten Delikten unter § 263 Absatz 3. Das liegt hier nicht vor, also erfindet der Richter den Vorsatz neu, egal wie die Karte benutzt oder (Nicht-)bezahlt wurde. Versicherungsfall, Amtsträger, eine Person in Not bringen, Bandenmäßig und viele Menschen haben beim Kauf keinen Vermögensverlust erlitten. Das heißt aber auch, dass es sehr wohl wichtig ist, um welche Höhe der Summe und den Verlust bei H & M geht, siehe § 263 Absatz 3 Punkt 2.

    Bei Straftaten kommt nicht der Gerichtsvollzieher, wie bei Zivielrechtsangelegenheiten, sondern gleich die Polizei.

+ Auf Thema antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Richter von Allahs Gnaden erodieren deutsche Justiz
    Von SAMURAI im Forum Gesellschaft / Soziales / Arbeit / Bildung / Familie
    Antworten: 15
    Letzter Beitrag: 26.09.2011, 12:08
  2. Deutsche Richter und das Moslem Problem !
    Von latinroad im Forum Deutschland
    Antworten: 17
    Letzter Beitrag: 19.10.2010, 19:09
  3. Deutsche Islamisten in Ägypten im Knast
    Von Tratschtante im Forum Gesellschaft / Soziales / Arbeit / Bildung / Familie
    Antworten: 12
    Letzter Beitrag: 06.11.2008, 13:10

Nutzer die den Thread gelesen haben : 1

Du hast keine Berechtigung, um die Liste der Namen zu sehen.

Forumregeln

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
nach oben