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Thema: Deutsche Richter: Bei Bankrücklast Knast

  1. #41
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    Standard AW: Deutsche Richter: Bei Bankrücklast Knast

    Zitat Zitat von Nikolaus Beitrag anzeigen
    So ist es. Es fehlt, die Vorgeschichte, es fehlen die Details, die Gehirnnutzer aufgeführt hat, und wohl auch noch sonstige Details, welche die Sache in einem ganz anderen Licht erscheinen lassen könnten.

    Und insbesondere die Threadüberschrift ist mal wieder so ein künstlicher Aufreger. Knast gabs nämlich nicht wegen der Bankrücklast, sondern schlicht und einfach wegen des Nichtbezahlens einer Geldstrafe. Und das hat natürlich immer Knast zur Folge. Sonst würde ja kein Mensch mehr eine Geldstrafe bezahlen.
    ... die durch eine Bankrücklast entstand.

  2. #42
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    Standard AW: Deutsche Richter: Bei Bankrücklast Knast

    Zitat Zitat von Ali Ria Ashley Beitrag anzeigen
    sorry, aber das alles klingt wenig glaubwürdig und ist schwer nachvollziehbar. Eine Strafanzeige wegen Betrug wird nicht ohne weiteres gestellt und kein Deutscher Richter verurteilt einen Bürger einfach so. Da mußt du uns entweder was verschweigen oder aber deine bekannte hat da dir etwas verschwiegen.

    Ein Betrugsdelikt muß vorsätzlich auch begangen werden und überhaupt sogar ein Laie erkennt hier, dass es nicht so gewesen sein kann. Die Storry bewegt sich auf dünnem Eis würde ich mal so sagen.
    Unglaublich und pasiert und es ist kein Einzelfall. Ich persönlich musste erst eine Richterin beim Verfahren einen Mietvertrag aus einem Schreibwarengeschäft erklären, weil sie den zuerst nicht annerkannte. Ein weiteres Gericht in Fürstenwalde urteilte im mündlichen Verfahren über einen Vollstreckungsbescheid, obwohl sie den Einspruch über den Mahnbescheid bestätigten und die Verhandlung schriftlich abgearbeitet wurde. Die Anwälte haben sich über das Gericht amüsiert und ich habe beim Gericht nachgefragt, was die Richter in ihrer Studiumzeit eigentlich machen. Das sind nicht die einzigsten Pleiten, Pech und Pannen bei Gericht.

  3. #43
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    Standard AW: Deutsche Richter: Bei Bankrücklast Knast

    Zitat Zitat von Nikolaus Beitrag anzeigen
    Also an der Geschichte ist definitiv was faul.
    Es kann nicht sein, was nicht sein darf.

    Von ungefähr kommen nicht die Witze über die Gerichte.

    Auf hoher See und vor Gericht ....

  4. #44
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    Standard AW: Deutsche Richter: Bei Bankrücklast Knast

    Zitat Zitat von Sondermeldung Beitrag anzeigen
    Wenn ich kein Geld auf dem Konto habe, aber mit Karte bezahle, dann ist das Vorsatz.

    Daß sie keinen "Dispo" hat oder nicht mehr in ausreichender Höhe, muß sie schon mal vor dem Bezahlen mit Karte bedenken.
    So ist das. Ich bezahle generell nicht mit Karte, da ich Dispo ablehne. Das weiß auch meine Bank. Und wenn man mit Karte einkaufen geht, sollte man sich vorher informieren, das ist die Pflicht die jeder hat.
    Wenn sie nicht wusste dass das Amt noch nicht überwiesen hat, dann ist das ihr Problem, so hart das auch klingt.
    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Man geht auch nicht mit leerem Portemonnaie einkaufen und sagt dann dass man nicht wusste dass der Ehepartner das Bargeld vorher rausgenommen oder nicht reingepackt hat.
    Das ist doch kein Grund den ein Gericht abnehmen kann. Das war Betrug, definitiv.
    Man sagt ja Alkohol verändert dein Leben
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  5. #45
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    Standard AW: Deutsche Richter: Bei Bankrücklast Knast

    Zitat Zitat von Don Beitrag anzeigen
    Der Richter hat vollkommen recht. Wer mit Kreditkarte bezahlt obwohl er weiß daß der Betrag auf seinem Konto nicht gedeckt ist mach das Gleiche wie ein Scheckbetrüger. Und ja, das ist vorsätzlich. Außerdem kann ja die Stütze wirklich nicht so schlecht sein wenn man bei Ebbe kurz noch 53 per Karte bezahlt. Sonst heißt es immer Hartzer würden verhungern.
    Es war keine Kreditkarte, sondern EC-Karte. Zudem hat das Jobcenter seine Pflicht nicht eingehalten, was aus technischer Sicht auch menschlich ist. Aber beim Bürger gibt es beim Vergehen scheinbar oftmals keine Menschlichkeit und dem Bürger wird Böswilligkeit vorgeworfen, welches der Richter niemals in diesem Fall beweisen kann. Demnach kann es nie Vorsatz sein.

  6. #46
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    Standard AW: Deutsche Richter: Bei Bankrücklast Knast

    Zitat Zitat von Brotzeit Beitrag anzeigen
    Die sehen nur ihr "Räääääääächhhht" ........

    Aber sie haben keine Einsciht in die kaufmännische Logik bzw. das Versagen des parasitären Beamtenstaates, welche die Ursache ist.
    Ich habe sehr wohl die Einsicht der kafmännischen Logik, nur beim "parasitären" Beamtenstaates gibt es oftmals keine Logik, wenn ich ihren Beitrag richtig verstanden habe.

  7. #47
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    Standard AW: Deutsche Richter: Bei Bankrücklast Knast

    Zitat Zitat von Alfredos Beitrag anzeigen
    Es war keine Kreditkarte, sondern EC-Karte. Zudem hat das Jobcenter seine Pflicht nicht eingehalten, was aus technischer Sicht auch menschlich ist. Aber beim Bürger gibt es beim Vergehen scheinbar oftmals keine Menschlichkeit und dem Bürger wird Böswilligkeit vorgeworfen, welches der Richter niemals in diesem Fall beweisen kann. Demnach kann es nie Vorsatz sein.
    Die Schuld liegt nicht beim Amt, wenn die Frau mit Karte bezahlt obwohl sie kein Geld hat. So weit reicht die Kausalität nun wirklich nicht.
    Man kann nicht einfach annehmen dass man Geld aufm Konto hat. Schuld der Frau, klar.
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  8. #48
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    Standard AW: Deutsche Richter: Bei Bankrücklast Knast

    Zitat Zitat von Houseworker Beitrag anzeigen
    Womit wieder einmal bewiesen ist: Bargeld lacht!
    Dinge des täglichen Lebens bezahle ich nur noch in bar, größere Anschaffung nur noch auf Rechnung...... mit Überweisung / Skontoabzug!
    Letzteres setzt allerdings einen guten Leumund voraus!
    Bargeld ist das Beste, nur die Banken haben Bargeldüberweisungen erheblich mit Gebühren erschwert.

  9. #49
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    Standard AW: Deutsche Richter: Bei Bankrücklast Knast

    Zitat Zitat von Alfredos Beitrag anzeigen
    Es ist möglich, aber trotzdem hat der Richter das Wort Vorsatz neu definiert, weil die Bekannte auf das Recht der Zahlung des Jobcenter pochen kann und nicht wußte, dass das Jobcenter seiner Pflicht nicht nach kam. Es ist nur menschlich, wenn das Jobcenter später zahlen konnte, aber es ist auch nur menschlich wenn eine Käuferin durch Nichtzahlung des Jobcenter eine Bankrücklast hat.
    Niemand wird nur deshalb angezeigt, weil sein Konto nicht genügend Deckung für eine EC-Lastschrift verfügt.

    Das passiert nur dann, wenn der Gläubiger Druck auf den hartnäckig nicht zahlenden Schuldner ausüben will.

    Hätte Ihre Bekannte den Kaufpreis plus die Vertragsstrafe kurzfristig gezahlt, wäre nie eine Anzeige gestellt worden.

    Außerdem verfolgen Gerichte angebliche Eingehungsbetrüger normalerweise nicht, wenn es sich um solche Bagatellsummen handelt.

    Hätte Ihre Bekannte ernsthaft mit einer Überweisung von der ARGE rechnen können, wäre sie nicht wegen Eingehungsbetrug verurteilt worden.

    Ihre Bekannte ist eine Lügnerin.

  10. #50
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    Standard AW: Deutsche Richter: Bei Bankrücklast Knast

    Zitat Zitat von Brotzeit Beitrag anzeigen
    Selbst wenn die logische Abfolge des Vorfalls in kaufmänn. Betrachtung so abgelaufen wäre und die Geschichte Fiktion sein solte; es wäre eine Groteske!
    Ich habe mich beim Gericht bei diesem wirklichen Fall beschwert, wegen der Groteske. Natürlich bekommt man keine Antwort.

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