Zitat von
Alter Stubentiger
Das Bundesverfassungsgericht hat den großen Parteien eine empfindliche Schlappe beigebracht. Auch Mini-Parteien haben ein Anrecht auf ausreichende Co-Finanzierung durch den Staat, entschieden die Karlsruher Richter. Die Bekämpfung extremer Parteien von Staats wegen sei erst erlaubt, wenn das Verfassungsgericht solche Gruppen verbietet.
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Berlin - Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts brachte es auf den Punkt. "Ernüchternd" sei das, was man da zur Prüfung vorgelegt bekommen hatte, konstatierte Andreas Voßkuhle. Viel mehr hätte er gar nicht sagen müssen, um klarzumachen: Die Politik hat versagt. Sie hat jahrelang Zeit gehabt, endlich ein Wahlrecht zu formulieren, das mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Doch das Regelwerk, das die schwarz-gelbe Koalition vor gerade mal ein paar Monaten durch den Bundestag gedrückt hat, ist verfassungswidrig.
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