Also ich will lieber einen Diplomaten-Pass.
Von welchem Land ist mir eigenlich egal.
Also ich will lieber einen Diplomaten-Pass.
Von welchem Land ist mir eigenlich egal.
Früher wurden wir von seriösen Personen regiert und haben Verbrecher verfolgt. Wie sich doch die Zeiten drehen können.
Im Mülleimer: Kugelfisch, iGude, Gottfried, Doppelagent,Dayan,SPECTATOR,
Soweit die Theorie. Wenn aber 100.000 Deutsche mit so einem Pass wedeln, wird es schwierig, so viele Leute zu kriminalisieren. Wenn eine Million Deutsche sich dem Deutschen Reich zugehörig fühlen und sich entsprechend ausweisen, zittern die BRD-Verantwortlichen. Bei 10 Mio könnte so ein Dokument international anerkannt werden.
You may say, i'm dreamer but i'm not the only one.
Angebot und Nachfrage...das ist es, worauf ihr Menschen des nächsten Jahrhunderts stolz sein werdet. Friedrich Nietzsche
Bettmaen, das Ding ist rechtlich ein Fantasiepass, weil der Aussteller nicht vorgibt Aussteller eines anerkannten Passes der Bundesrepublik zu sein, wird also strafrechtlich selber nicht verfolgt.
Es ist übrigens eine irrige Annahme, das das quantitative vorhanden sein eines bestimmten Dokumentes, dessen Aussteller zu einem anerkannten Staat macht.
Bettmaen, ein Reisepass ist kein rechtlicher Nachweis der Staatsbürgerschaft, sondern berechtigt nur zur Annahme, das die Person auf den er ausgestellt ist, die entsprechende Staatsbürgerschaft inne hat. Der rechtlich bindende Nachweis der Staatsbürgerschaft ist eine Staatsbürgerschaftsurkunde.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
Ist dir bekannt , wieviele Personen , welche im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland derzeit leben , über eine Staatsbürgerschaftsurkunde ihre Staatsbürgerschaft nachweisen können ?
Nach deiner Einlassung ist für keinen Inhaber eines Reisepasses der BRD oder eines Personalausweises der BRD klargestellt , daß sie überhaupt eine Staatsbürgerschaft besitzen....
Insofern ist die Qualität dieser Dokumente doch nicht wesentlich höher , als die der fake -Dokumente......
Alle, die sie beantragen. In D. geborene können das in Standesamt machen, dort, wo mal ihre Geburt eingetragen wurde. Eingebürgerte können sie in bei dem Amt beantragen, welches denen die d. Staatsbürgerschaft verliehen hat.
Im Zweifelsfall - ja. Allerdings reicht in der Regel der Reisepasses der BRD/Personalausweises der BRD als Nachweiß der d. Staatsbürgerschaft.
He?
kol-ut-shan
GnomInc, verwechsele nicht rechtliche Bedeutung mit rechtlicher Notwendigkeit.
Im normalen internationalen Rechtsverkehr, also Reiserecht, Aufenhaltsrecht etc. hat der Reisepass, die rechtliche Beweiskraft, das der Inhaber deutscher Staatsbürger ist bzw. für den deutschen Staats handelt. Das ergibt sich aus [Links nur für registrierte Nutzer].
Der Paß ist aber unzureichend, wenn es um bestimmte Rechtsgeschäfte geht. Rechtsgeschäfte, die das Staatsbürgerschaftsrecht verschiedener Staaten betreffen, verlangen den urkundlichen Nachweis der Staatsbürgerschaft. Zum Beispiel müssen Inhaber doppelter Staatsbürgerschaften, die deutsche Staatsbürgerschaftsurkunde vorlegen, wenn sie aus der anderen Staatsbürgerschaft entlassen werden wollen.
Wenn ein deutscher Vater ein ausländisches Kind adoptieren will, so muss er den urkundlichen Nachweis der Staatsbürgerschaft vorlegen.
Kurz gefasst, die Staatsbürgerschaftsurkunde ist immer dort der Nachweis über die Staatsbürgerschaft, wo die Rechtsfolgen eines Rechtsgeschäftes an die Staatsbürgerschaft geknüpft sind.
Die Einreise oder Ausreise in verschiedene Länder ist nie in direkter Folge an die Staatsbürgerschaft geknüpft, sondern an die Einreise- und Aufenhaltsgesetze der jeweiligen Länder.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
Ja gut , das kann man akzeptieren , es ist hier eine "de facto " Wertung und im praktischen Verkehr unterzieht sich wohl jeder Staat dieser Bewertungsweise für Pässe....
genauso aber bleibt die " de jure " - Wertung bestehen , daß der Pass nicht die Staatsbürgerschaft feststellt , sondern , wie du ausführst , erst die " Staatsbürgerschaftsurkunde " !
Was mich bei der ganzen Sache immer interessiert, wer hat eigentlich 1945 Graf Schwerin von Krosigk abgesetzt?
bzw. Wer führte die Geschäfte des Reichs nach der nach dessen Absetzung am 02.06 weiter?
Woher nimmt sich die BRD das Recht über einen großen Teil des Reichsgebiets zu herrschen und sich als Deutscher Staat aufzuspielen, weder das Deutsche Volk, noch irgendein Machthaber der zwischen 1871 und 1945 an der Macht war hat der BRD die Vollmacht dazu gegeben.
Wie außer als Notbehelf um den Besatzern die Verwaltungsarbeit abzunehmen ist die BRD legitimiert?
Es wurde nie über eine Verfassung entschieden, und es war auch kein früherer Herrscher da, der zugunsten der BRD abgedankt hat.
Also woher kommt die Legitimation?
bzw.
Wer ist für mich als Deutscher zuständig wenn ich meine Idendität als Reichsbürger nachweisen will?
Die BRd wohl kaum, aaber wer sonst?
Wo ist Merkels Stasiakte?
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)