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Thema: Grundgesetz oder Verfassung ?

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  1. #41
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Berechnungsbeispiel für Einstimmen-Wahlsystem mit gestärkter Personenwahl und trotzdem insgesamt nach den Verhältniswahl-Anteilen:

    Während es in Wirklichkeit 299 Wahlkreise sind, soll zum Vereinfachen der Berechnungen hier von 300 Wahlkreisen ausgegangen werden, außerdem von folgenden (vereinfachten) Wahlergebnissen:

    Liste A: 180 Direktmandate und 40 % Verhältniswahl-Anteil (VWA)
    Liste B: 90 Direktmandate und 25 % VWA
    Liste C: 18 Direktmandate und 15 % VWA
    Liste D: 9 Direktmandate und 10% VWA
    Liste E: 0 Direktmandate und 5 % VWA
    Liste U (unabhängige Kandidaten): 3 Direktmandate und 2 % VWA

    Direktmandat-Anteile der Listen an der Gesamtzahl der Direktmandate:

    Liste A: 180/300 = 60%
    Liste B: 90/300 = 30 %
    Liste C: 18/300 = 6 %
    Liste D: 9/300 = 3 %
    Liste E: 0/300 = 0%
    Liste U: 3/300 = 1%.

    Berechnen des Teilers zwischen Personen- und Verhältniswahl-Anteil:

    Liste A: 60/40 = 1,5
    Liste B: 30/25 = 1,2
    Liste C: 6/15 = 0,4
    Liste D: 3/10 = 0,3
    Liste E: 0/5 = 0,0
    Liste U: 1/2 = 0,5

    Liste A hat den größten Teiler; -> Gleichsetzen ihrer Direktmandate (180) mit ihrem Verhältniswahl-Anteil (40%)

    Verhältniswahl-Ausgleich:

    Liste A: 180/40x40 = 180 (180 Direktmandate, 0 WVA- bzw. Ausgleichsmandate)
    Liste B: 180/40x25 = 113 (90 Direktmandate, 23 Ausgleichsmandate; eigentlich 112,5, aber ab 0,5 aufgerundet)
    Liste C: 180/40x15 = 68 (18 Direktmandate, 50 Ausgleichsmandate)
    Liste D: 180/40x10 = 45 (9 Direktmandate, 36 Ausgleichsmandate)
    Liste E: 180/40x5 = 23 (0 Direktmandate, 23 Ausgleichsmandate)
    Liste U: 180/40x2 = 9 (3 Direktmandate, 6 Ausgleichsmandate).

    Gesamtzahl der Abgeordneten: 180+113+68+45+23+9 = 438 (gegenüber 622 im derzeitigen Bundestag)

    Zu Vereinfachungszwecken wird die Gesamtstimmenzahl für alle Listen auf 65,7 Millionen zu Grund gelegt. Geteilt durch die Gesamtzahl der Wahlkreise ergeben sich 65,7/300 = 0,219, also 219.000 Stimmen. Sonstige Listen, deren Kandidaten bundesweit insgesamt nicht mindestens 219.000 Stimmen erreicht haben, bleiben beim Verhältniswahl-Ausgleich unberücksichtigt und kommen nicht in den Bundestag.

    Das sind alle Berechnungen, die erforderlich sind; eine entsprechende Software könnte das Ergebnis binnen weniger Sekunden errechnen, sobald die Stimmzählergebnisse vorliegen. Dann bräuchten aus den Listen nur noch die Direktmandate herausgestrichen und die restlichen Sitze an die verbleibenden Kandidaten in absteigender Reihenfolge nach ihrer jeweiligen Gesamtstimmenzahl vergeben zu werden. Das könnte eine Software ebenfalls in wenigen Augenblicken erledigen.
    Geändert von Dardonthinis (27.02.2013 um 11:43 Uhr)

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